Einleitung.  13

der  Aufzählung  und  Beschreibung  der  Adelsgeschlechter  in  Hall  und
in  der  Umgebung  Halls  nach  den  Flussläufen  des  Kochers  und  der
Bühler,  worauf  der  Bericht  über  Zerstörung  etlicher  Adelsschlösser
und  die  Schilderung  des  Hallischen  Kampfgerichts  folgt.  2.  Hall
seit  der  ersten  Brechung  der  Adelsmacht  1340;  a)  kirchliche  Verhältnisse,
  Pfarreien  in  Hall  und  Strafhandlungen  des  Rats  gegen
die  Priester;  5)  Fehden  und  Zerwürfnisse  der  Reichsstadt  mit  den
Nachbarn;  c)  Bauwerke  in  Hall;  d)  Strafhandlungen  des  Rats  gegen
Stittmeister  und  Ratsmitglieder;  e)  grosse  (ewüsser.  —  Im  ganzen
Teil  ist,  obwohl  die  Ereignisse  vielfach  bis  1545  fortgeführt:  sind,
überall  die  Beschränkung  auf  das  Gebiet  Hall  eingehalten.  Nun  folgt:

Das  „Jahrbuch“,  von  Herolt  selbst  öfter  mit  der  Formel  „von
Jahren“,  „davon  unten  von  Jahren“  citiert,  in  dem  von  1338  an  in  zeitlicher
  Reihenfolge  kreignisse  von  kleinerer  und  grösserer  Wichtigkeit
und  zwar  nicht  bloss  Hallische,  sondern  auch  aus  der  Weltgeschichte,
auch  aus  dem  Nuturleben  durch  Charakterisierung  einzelner  Jahryünge,
  wie  es  eben  der  Stil  der  Chroniken  mit  sich  brachte,  vielfach
mit  chronikalischer  Kürze  vorgeführt  werden.  Offenbar  hat  der
Chronist  dasjenige  Material,  das  sich  in  die  oben  genannten  Gruppen
nicht  einfügen  wollte  oder  ihnen  von  vornherein  fremd  war,  für  diese
einfachere  und  bequemere  Anordnung  gespart.  Mehrmals  wird  in
dem  ersten  Hauptteil  auch  auf  solche  Gegenstände,  die  jetzt  erst  nach
dem  Bauernkrieg  zu  lesen  sind,  verwiesen  mit  dem  Ausdruck:  „davon
hernagh  von  Jahren“,  so  dass  die  Annahme  gerechtfertigt  erscheint,
es  seien  die  annalistischen  Partieen,  mit  denen  nun  das  Werk  schliesst,
ursprünglich  an  einem  andern  Orte  einyereiht  gewesen.

Die  Abfassungszeit  lässt  sich  mit  ziemlicher  Sicherheit  ermitteln.
  Das  Werk  muss  der  Hauptsache  nach  1540  und  1541  yeschrieben
  sein.  8.  2  (Ausgabe  Schönhuth):  Limburg,  „darinnen
derzeit  Schenk  Wilhelm  und  Schenk  Hans  anno  1540  ihr  Hanshaltung
  haben“.  8.  80:  „Also  hat  man  seither  weder  Dekan  nuch
Kapitel,  ist  die  Kürch  uf  dem  Land  zerrütt,  lehrt  und  hält  jeder
Ceremonien  nach  seinem  Gefullen.“  So  war  es  bis  1540;  1541  wurde
das  erste  Kapitel  in  evangelischer  Weise  versammelt.  Von  1540  sind
überhuupt  viele  Ereignisse  erzählt,  zum  Teil  in  breiterer  Ausführung,
5.18:  Ankauf  des  Schlosses  Limburg  durch  Hall,  mit  Verkaufsurkunde
  und  Verzeichnis  der  Ratsmitglieder,  S.  25:  Melchior  Senft
verkauft  Schloss  Eltershofen  an  den  Rat,  S.  43:  die  Haller  nehmen
den  Pfarrern  von  Thüngenthal  und  Erlach  die  Kelche;  ebenda:  Verbotener
  Tunz  in  Thüngenthal,  8.  46:  Verbotener  Tanz  in  Münk-