14  Einleitung.

heim,  S.  51:  Suhlenbau,  S.  80:  Verbot  des  Messelesens  an  die  Landpfarrer.
  Im  ähnlicher  Weise  sind  die  Jahre  1539  und  1541  reichlich
  vertreten.  Auch  die  Notiz  über  das  Sanzenbacher  Schloss  S.  16:
„derzeit  besitzt  es  Eberhard  von  Horneck;  der  hat  die  Äbtissin  ron
Gnadenthal  zur  Ehe  genommen“  (geschah  1536),  fällt  in  diese  Zeit,
ebenso  8.  16  die  Angabe  über  Schloss  Micheifeld:  „jetzo  hubens  die
Büschler“.  Am  24.  August  1541  hat  Herolt  diese  Chronik  zum  Abschluss
  gebracht  und  mit  der  Vorrede  versehen,  die  den  patriotischen
Sinn  und  zugleich  das  väterliche  Gemüt,  aus  dem  die  Aufzeichnungen
flossen,  abspiegelt.  In  den  folgenden  Jahren  bis  1545  hat  er  Nachträge
  gemacht,  welche  im  ersten  Teile  jeweilen  zu  den  einzelnen  Gruppen,
  im  annalistischen  an  den  Schluss  angefügt  wurden.  Nach  1545
hat  diese  Arbeit  wohl  wegen  der  Unruhen  des  spanischen  Krieges
und  anderer  Sorgen  keine  weitere  Fortsetzung  gefunden.

Als  drittes  Werkchen  reiht  sich  das  oben  schon  besprochene
Gültbüchlein  1554  f.  an.  Es  ergiebt  sich  so  eine  ganz  naturgemässe
  Abstufung  und  Gliederung  der  schriftstellerischen  Thätigkeit
Herolts:  zuerst  der  sozusagen  monographische  Versuch  über  den
Bauernkrieg,  zu  Befriedigung  des  eigenen  wissenschaftllichen  Forschungstriebes,
  dann  die  Chronik  für  Kinder  und  Freunde,  zuletzt
ein  Hilfsbüchlein  für  die  Amtsnachfolger.  —  Der  praktische  Sinn,
der  in  Herolt  entschieden  die  Oberhand  hat,  zeigt  sich  übrigens  auch
im  Bauernkriege  deutlich,  denn  die  Absicht,  die  Unterthanen  vor
Empörung  zu  warnen  und  ihnen  ein  abschreckendes  Exempel  vor
Augen  zu  stellen,  durchzieht  die  ganze  Darstellung  und  ist  in  dem
Schlussabschnitt  noch  besonders  eindringlich  ausgesprochen.

III.  Quellen.

1.  Der  Buuernkrieg.  „Dieweil  alle  Historischreiber  bis  anher
  den  Bauernkrieg  kurz  und  ganz  obenhin  beschrieben,  hab  ich
Für  mich  itzo  denselbigen,  nit  allein  was  zu  und  umb  Hall  im  Bauernkrieg
  verloffen,  sondern  allenthalben  so  weit  Teutschland  begriffen,
so  viel  ich  durch  glaubwürdig  Urkund  unterricht,  zu  beschreiben  furgenommen.“
  Diese  Ankündigung  Herolts  im  Eingang  zum  Bauernkrieg
  hat  zur  Voraussetzung,  dass  er  eine  grössere  Zahl  von  Daurstellungen
  gekannt  und  durchgesehen  hat.  Doch  sind  von  den  in
Baumann,  Quellen  zur  Gesch.  des  Bauernkriegs  in  Oberschwaben
gesammelten  Schriften  die  meisten  und  bedeutendsten,  z.  B.  Holzwart,
Thoman,  Hans  Lutz,  schon  dadurch  ausgeschlossen,  dass  sie  damals