30  Einleitung.

11.  St,  Handschrift  der  K.  öffentl.  Bibliothek  in  Stuttgart
hist.  fol.  569.  375  Seiten.  Heroltische  Chronik  mit  vielfachen  Veränderungen,
  Umgestaltungen  und  Zusätzen,  welche  letzteren  sich  bis
Anfang  des  17.  Jahrhunderts  erstrecken.  Aus  Widmans  Chronik
sind  die  Abschnitte  über  Murrhardt  und  Comburg,  die  der  Abschreiber
  in  seiner  Vorlaye  fund,  einyesetzt.  Geschrieben  im  18.  Jahrhundert.
  (Nuch  Heyd  a.  a.  O.)  Die  Handschrift  ist  bloss  für
den  Bauernkrieg  und  auch  da  nur  in  seltenen  Fällen  beigezoyen
worden.

12.  H*.  Handschrift  der  Bibliothek  des  Histor.  Vereins  für
württemb.  Franken  Nr.  98,  Quart,  einst  im  Besitz  des  Dekan  Herman
  Bauer.  Das  Buch  hat  559  Seiten  (nicht  „Blätter“,  wie  Schönhuth
  Vorrede  zur  Heroltausgabe  1II  in  seiner  Beschreibung  des
Coder  mehrmals  sayt);  es  giebt  bis  S.  466  Herolts  Chronik,  bis  484
den  Schmalkaldischen  Krieg,  bis  546  verschiedene  Stücke  aus  Widman,
  worunter  auch  Kloster  Murrhardt,  von  548  an  verschiedene
Nachträge  bis  1765,  alles  von  einer  einzigen  Hand  geschrieben.  Die
Handschrift  ist  sehr  flüchtig  und  nachlässig,  zum  Teil  unbequem  zu
lesen.  Sie  stammt  wohl  aus  dem  Iinde  des  18.  oder  Anfang  des
19.  Jahrhunderts.  Aus  ihr  hat  Schönhuth  die  Lücke  ergänzt,  die  in
St!  durch  den  Verlust  von  Bl.  6  und  7  entstanden  ist;  in  yeyenwärtiger
  Ausyabe  ist  zu  diesem  Zwecke  T.  beigezogen.

Von  den  sonstigen  Herolt-Handschriften,  die  dem
Herausgeber  zur  Kenntnis  gekommen  sind,  empfahl  es  sich,  der  Vollständiykeit
  halber  und  zur  Ersparung  unnötiger  Mühe  für  künftige
Forscher,  die  wichtigsten  hier  gleichfalls  zu  verzeichnen.

13.  Codex  Stechele,  im  Besitz  des  Dr.  Stechele  in  Eisenach,
von  ihm  beschrieben  im  Programm  des  Realyymnasiums  Eisenach
Ostern  1884.  Diese  Handschrift  fällt,  wie  sich  aus  der  im  Programm
gegebenen  Disposition  und  einzelnen  im  Wortlaut  vorgeführten  Stellen
auf  das  bündigste  schliessen  lässt,  vollständig  zusammen  mit  H*.
Die  von  Stechele  zuversichtlich  aufgestellte  Behauptung,  sie  sei  älter
als  die  bisher  benützten,  auch  als  St!,  ist  durchaus  unhaltbar.  Der
Satz,  die  Stuttgarter  Handschrift  sei  vor  1636  geschrieben,  ist  irreführend,
  da  die  auf  dem  letzten  Blatt  von  St!  von  anderer  Hand,
‘offenbar  als  Überschrift  eines  nicht  zur  Ausführung  gekommenen
Nachtrags  geschriebenen  Worte:  Anno  Domini  1635  mit  dem  Alter
der  ersten  Hand  lediglich  nichts  zu  schaffen  haben.  Die  von  Stechele
gegebenen  Auszüge  (Kapitelüberschriften  und  Inhaltsangaben)  wimmeln