Einleitung.  31

von  Fehlern,  hauptsächlich  bei  Eigennamen,  wahrscheinlich  meist  Lesefehlen.
  Für  Herolts  Lebensgeschichte  hat  der  Verfasser  höchst
magere  Notizen  zusammengestellt,  da  ihm  Bosserts  treffliche  Arbeit
von  1881  völlig  entgangen  ist.  Verdienstvoll  aber  sind  die  Nachweisungen
  über  Benützung  des  Cochläus  wnd  der  Historie  Thomä
Müntzers.

14.  Codex  Chur,  im  Besitz  des  Herrn  Kaufmann  Chur  in
Hall,  Folio,  in  altem  Peryamentband  mit  Renaissancepressung,  ohne
Titel,  ohne  Vorrede,  ohne  Foliüerung.  Es  sind  109  beschriebene,  dazu
viele  leere  Blätter,  im  zweiten  Teil  sind  viele  Wappen  eingemalt.  Die
ersten  50  Bl.  enthalten  die  Heroltsche  Chronik,  aber  bloss  bis  zum
Städtekriey  und  der  zweiten  Zwietracht;  hierauf  noch  einiye  Abschnitte
aus  Widman  über  Murrhardt  und  Comburg.  Der  zweite  Teil  enthält
  ein  Senftenbuch,  d.  h.  Abschrift  einer  die  Familie  der  Senften
betreffenden  Hauschronik  mit  vielen  bis  ins  13.  Jahrhundert  zurückreichenden
  Urkundenauszügen  und  Personalnotizen.  (Weiteres  darüber
  8.  oben  und  im  Text  bei  den  Senften).  Die  ganze  Handschrift
stammt  von  einer  Hand.  Da  die  Personulnachrichten  von  den  Senften
bis  1610  fortgeführt  sind,  so  ist  dieses  Jahr  als  frühester  Termin  anzusetzen.


15.  Zweite  Tübinger  Handschrift.  Tübinger  Universitätsbibliothek
  M.  h.  349,  Quart.  Die  Blätter  sind  bloss  zu  je  4  mit
Jortlaufenden  Zahlen  numeriert,  solcher  Quaternen  sind  es  39.  Gemalte
  Bilder  oder  kunstvolle  Initialien  sind  nicht  vorhanden,  nur
einige  rohe  Federzeichnungen  von  Wappen.  Die  Handschrift  giebt
den  Herolt.  Auf  dem  Titelblatt  steht  unter  dem  gewöhnlichen  Titel
(„Cronika  Zeit  und  Jahrbuch“),  die  Notiz:  Johann  Martin  Buch,
Philolithanus,  Ao  1617,  die  29  Junü;  unten:  Niklaus  Castler;
diese  Angaben  sind  aber  von  der  zweiten  Hand  ausgestrichen  und
darüber  die  Worte  gesetzt:  „Aus  dem  authographon  des  Joh.  Herolts
selbsten  abgeschrieben.“  Wie  weit  die  Meinung  des  Abschreibers,
dass  er  die  Urschrift  vor  sich  gehabt  habe,  begründet  war,  lässt  sich
nicht  feststellen.  Der  Durchstrich  selber  ist  geeignet,  Zweifel  dagegen
zu  erregen.  Die  angeführte  Personalnotiz  aber  stellt  diese  Handschrift
  an  die  Seite  von  St?,  wo  sich  dieselben  Numen  finden.

Die  Grundschrift  hat  an  vielen  Stellen,  wo  der  Abschreiber  den
Sinn  nicht  entziffern  konnte,  Lücken  gelassen;  diese  hat  die  zweite
Hand  ausgefüllt.  Beide  Hände  aber  zeigen  sowohl  in  gewöhnlichen
Worten  als  besonders  in  Eigennamen  die  grübsten  Flüchtigkeiten  und
Entstellungen  (z.  B.  Rechtens  statt  Kochens,  Schenmesser  st.  Schnee-