Einleitung.  33

dazu  ein  Register,  durchaus  von  einer  Hand  geschrieben,  bricht  mit
dem  Jahre  1680  ab.  Eingangs  ein  „Lob  der  Stadt  Hall“  aus  Nicolaus
  Reusner,  hierauf  Widmansche  und  Heroltsche  Stücke,  erstere
vorwiegend;  sodann  grössere  Stücke  wie  der  Suhlenbau  von  1496  und
der  von  1540,  die  sich  auch  in  der  städtischen  grünen  Chronik  finden,
und  die  Beschreibung  der  Heeg  und  Schläg,  wie  sie  in  T  und  H!
enthalten  ist.  Ferner  der  Auszug  aus  eincm  alten  Annirersarienbuch
des  Johannitercommenturhofs  in  Hall,  Verzeichnisse  der  Geistlichen
und  der  Ratsherren.  Herolts  Bauernkrieg  steht  S.  398—505.  Der
Tert  der  beiden  Chronisten  scheint  stilistisch  freier  behandelt.

Eine  weitere  Handschrift  Herolts  in  Folio  und  mehrere  in  Quart,
wovon  die  erstere  dem  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  angehört,  befinden
  sich  in  der  städtischen  Bibliothek  zu  Hall.

Auf  Grund  dieser  Handschriftenbeschreibung  ergeben  sich  Ffolgende
  zusammengehörige  Gruppen:

.  Typus  Stuttgart:  St‘,  St?,  T?.

.  Typus  H?:  H?,  Codex  Stechele,  Schönhuth  I,  Schönhuth  II.
.  Typus  St°:  St’,  H®,  J®.

.  Tübinger  Typus:  T,  W.

.  Münchener  Typus:  M,  städtische  rote  Chronik.

Sta  v9  WD  a

Über  die  aus  den  Handschriften  1—12  ausgehobenen  Lesarten
ist  hier  noch  ein  Wort  zu  sagen.  Es  konnte  keine  Rede  davon  sein,
alle  Abweichungen  zu  notieren.  Ihre  Zahl  wäre  bei  der  grossen  nicht
bloss  orthographischen,  sondern  auch  stilistischen  und  sachlichen  Freiheit,
  mit  der  die  Abschreiber  zu  Werke  gegangen  sind,  ins  Ungeheure
angeschiollen  und  mit  dem  Zweck  der  Ausgabe  nicht  mehr  im  richtigen
  Verhältnis  gestanden.  Es  galt  also  eine  Auswahl  zu  treffen,
wo  in  erster  Linie  die  sachlichen  Varianten  aufzunehmen  waren.
Unbedeutendere  orthographische  Differenzen,  geringe  Änderungen  der
Wortstellung,  unwichtige  Auslassungen,  grobe  Fehler  und  ähnliches
wurde  nicht  beachtet.  Dayegen  war  durchgehends  noch  darauf  Rücksicht
  zu  nehmen,  den  Gesamtcharakter  der  einzelnen  Handschrift  in
den  Lesarten  möglichst  deutlich  zum  Ausdruck  zu  bringen,  dies  um  so
mehr,  als  die  genaue  Einsicht  in  diese  Handschriftenfrage  zum  Teil
für  die  Herausgabe  des  Widman  noch  von  Wichtigkeit  wird.

Diese  Grundsätze  dürften  bei  einsichtigen  Beurteilern  keinen
Widerspruch  erfahren.  Sie  konnten  aber  in  einer  yrossen  Partie  des
Werkes,  nämlich  dem  Bauernkrieg,  nicht  unbedingt  festgehalten  werden.
Für  diesen  Teil  hat  Herr  Archirrat  Dr.  Baumann  ron  Donaueschingen

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