094  Johann  Herolt

joch  der  alten  dienstbarkeyt  dretten.  Gott  woll,  das  kein  (ergers®)
hernach  komme.  Amen.

Hall  ein  kempffstatt  des  reichsz  und  wie  man  den  kampff  haltten  soll  '),

Hall  ist  vor  anndern  reichstetten!  hohes  Teutschland®)  das  ritterlich
  spil  des  kampfis  den  begereuden  uff  dem  fischmarckh?)  daselbst
  zu  kempffen®  gestatten?)  gefreyhet”.  Also  ist  der  spruch®,
Wan?)  zwen  rittermässig  edelman  einander  den  kampff  [umb®]  ehr

&amp;)  aus  II3,  arges  T,  orgornus  St,  b)  Zuk.  fehlt  T.  c)  unnd  von  viollen  Römischen  kayssern
  unnd  königen  deswegen  privilegirt  7".  d)  unnd  ist  volgender  brauch  inn  dem  kempfien

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gehalten  wurden  7".  e)  und  S2!;  kampf,  ehr  und  glimpf  4°,

1)  Der  vorliegende  Heroltsche  Abschnitt,  sodann  der  entsprechende  Widmansche
  (in  der  ältesten  Handschrift  Stuttg.  Öff.  Bibl.  hist.  fol.  147,  Bl.  79  f.),
der  eine  fast  vollständige  wörtliche  Übereinstimmung  zeigt,  endlich  das  hieher
gehörige  Kapitel  in  Sebastian  Münsters  Kosmographie  (Ausgabe  1628,  S.  990;
erstmals  erschienen  1550),  das  mit  den  beiden  in  dem  gleichen  engen  Verwandtschaftsverhältnisse
  steht,  gehen  sämtlich  ohne  allen  Zweifel  zurück  auf  eine
Darstellung  des  Maternus  Wurselmann,  Stadtschreibers  in  Hall  von  1536—46,
der  nach  einer  Randbemerkung  des  Schreihers  der  Haspelschen  Koliochronik
Widmans  (s.  oben  bei  den  Senften)  eben  diese  Kampfordnung  im  Jahr  1537
„aus  einem  alten  Zeddel“  aufgeschrielen  hat.  Dieser  Wurzelmannsche  Aufsatz
ist  seinem  Wortlaute  nach  veröffentlicht  in  den  Württ.  Jahrh.  1843,  II,  143  f..
wo  nur  der  Vorname  tirrig  Mattheus  statt  Maternus  angegehen  ist.  Line  Vergleichung
  mit  Herolt,  Widman  und  Alünster  zeigt,  dass  der  letztere  seiner  Vorlage
  unlıedingt  am  treusten  gefolgt  ist,  während  die  Hallischen  Chronisten  sich
bald  Kürzungen  bald  stilistische  Erweiterungen  erlaubt  haben.  —  Es  liegt  nahe,
anzunehmen,  dass  der  Kosmograph  bei  seinem  ungeheuren  Werke  sich  namentlich
  auch  der  Unterstützung  der  Stadtschreiler  bediente  und  von  ihnen  die
Notizen  über  die  fremden  Städte  zusammenstellen  liess.  So  hat  vielleicht  Wurzelmann
  von  dem  Basler  Gelehrten  geradezu  den  Anstoss  und  die  Aufforderung
zu  seiner  Arleit  erhalten.  Den  beiden  Haller  Schriftstellern  sind  diese  Aufzeichnungen
  im  Original  oder  in  Abschrift  nachher  zugänglich  gewesen.  —  Zu
bedauern  ist,  dass  in  Württ.  Jahrb.  I.  I.  aus  dem  Wurzelmannschen  Schriftstück,
  das  in  Stuttgart  noch  vorhanden  sein  muss,  der  Bericht  über  die  stattgehabten
  Zweikämpfe  nicht  auch  im  Wortlaut,  sondern  nur  im  Auszuge  wiedergegeben
  ist.  —  Die  Verstösse,  die  sich  bei  Münster  finden:  Vichmarkt  stati
Vischmarkt,  Rappenburg  statt  Nippenburg,  1Wö  statt  1405  sind  als  Lesefeller
leicht  erklärlich,  ebenso  aber  auch  der  Umstand,  dass  die  beiden  Haller  Chronisten
  als  Ortskundige  di.sen  Lesefehlern  nicht  verfallen  sind.

2)  Wahrscheinlich  identisch  mit  dem  getzigen  Hauptmarkt  zwischen  Rathaus
  und  Kirche.

»)  Die  Konstruktion  verlangt  eigentlich:  zu  gestatten.

!,  Der  Satz  mit  wan  bleibt  Anakoluth.

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