10

Chronica.  99

geschickt,  alda®  zu  vertragen  und  hinzulegen  solche®)  irrung,  widerwillen
  und  zwitracht,  so  sich  eraigt  unnd  begeben  zwischen  den
erbarn  und  edlen  gutten  geschlechten  an  einem  unnd  denen  von
der  gemeindt  anders  thails').  Also  ward  alle  spen  ®  hingelegt®  und
vertrag  uffgericht,  inhaltendt  wie  man  rath  und  gericht  mitsampt
allen  andern  ampten  besetzen  soll,  das  die  erbarn  hinfuro  nit  allein
besetzenn  sollen  den  obern  rath,  sonnder  der  ober  und  under  rath
soll  ein  rath  sein  unnd  also  besetzt  werden,  vonn  den  alten  edlen
geschlechten  siben  ®,  von  denn  mittel  geschlecht  und  burgern  syben  ®  ?)
und  von  den  gemainen  burgern  und  handtwercksleutten  die  ubereinzigen®’
  ®,  das  iren  an  einer  summa  sein  zwaintzig  und  sechs.  Die
sollen  einen  burgermeyster  aus  inen  wehlen,  der®  taugenlich  darzu

sey®,  er  sey  von  geschlechten  oder  nit,  wie  solche  kaysserliche  bul
ausweist  ?).

a)  die  sachen  alda  T.  b—b)  fehlt  T.  c)  alle  spaltungen  JT1,  d—d)  Diese  Zahlen
727  +  (18)  finden  sich  in  allen  reinen  Ierolthandschriften  St!,  T,  H?,  H3,  Hi  und  F'*®;
nur  U!,  weiche  unter  dem  Einfluns  Widmuns  steht,  giebt  die  richtigen  Zahlen  2  26  +  8.
Es  ist  somit  anzunehmen,  dass  Herolt,  auf  irgend  welchen  falschen  Angaben  oder  Vorstellungen
trielleicht  won  den  Siebenhürgern)  [ussend,  die  falschen  Zahlen  im  Tert  hatte.  e)  uberigen  7",
f)  von  den  patriciis  12,  6  mettelburger  und  8  handtwerckher  JZ1,  g—g)  fehlt  HM.

1)  Den  Kern  der  Misshellung  bildete  der  Kampf  der  Zünfte  gegen  die
Geschlechter,  genauer  gesagt  der  Streit  zwischen  dem  olern  und  dem  untern  Rat.
Jener,  bisher  ausschliesslich  von  den  Geschlechtern  („Bürgern“)  besetzt,  hatte
das  eigentliche  Regiment  in  Händen,  dieser  war  zunächst  bloss  eine  Vertretung
  der  Zünfte,  erstrebie  nun  aber  eine  Verschmelzung  mit  dem  Oberrat
und  damit  Beteiligung  am  Regiment.  Diese  Juntwicklung  ging  ın  den  meisten
deutschen  Städten  in  ziemlich  gleicher  Weise,  vielfach  auch  in  den  gleichen
Formen  und  ungefähr  in  derselben  Zeit,  von  stalten,  z.  B.  Strassburg  1308,
Mainz  1332,  Augsburg  1340,  Ulm  1327,  1345,  s.  Maurer,  Städteverf.  II,  640  ff.

:)  Mittel  Geschlecht  und  Burger,  Aliterburger,  Mettelburger  (s.  Maurer
I.  1.  II,  213),  eine  auch  in  andern  Städten  vorkommende  Zwischenstufe  zwischen
dem  alten  Adel  und  den  Handwerkern,  analog  den  alten  Mitterfreien,  mediocres,
mediani,  auch  edel  und  rittırbürtig,  aber  wahrscheinlich  aus  den  Zünften  hervorgegangen
  und  durch  Reichtum  den  Geschlechtern  ebenbürtig  geworden.

%)  Der  Brief  Kaiser  Ludwigs,  der  diese  Ordnung  enthält  (Abschrift  im
Freihritenbuch,  Gem.  Archiv;  abgedruckt  laut  Maurer  II,  568  bei  Köntgsthal,
„Alte  Wallordnung‘‘  von  1340),  ist  datiert  Nördlingen,  Dienstag  vor  Matthäi
(=  19.  September).  Ir  bestimmt  über  Rat  und  Richter,  dass  deren  36  sein
sollen,  und  zwar  12  Bürger,  die  zugleich  auch  Richter,  und  6  Mitterburger
und  8  von  den  Handwerkern,  welche  letzteren  14  also  bloss  Rite  sind.  Diese
26  sollen  je  auf  St.  Jakolstag  einen  Bürgermeister  aus  ihrer  Mitte  wählen,
gleichviel  ob  adelig  oder  nicht.  Zu  Steuererhehern  sollen  erkiest  werden  soviel
man  bedarf  aus  gemeinen  Jeuten,  die  weder  Richter  noch  des  Rats  sind.  Es
folgt  noch  das  Verbot  Pfahlbürger  aufzunchmen  und  eine  Verordnung  über