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Chronica.  115

gelegen  unnd  kein  furbitt  geholffen,  bisz  ir  prediger  herr  Johann
Brentz  selber  fur  in  gepetten.  Den  hat  man  gewert'),  Von  disem
pfarherr  wer  ein  sonndere  cronickh  zu  schreiben,  dann  er  fast  des
pfatien  vom  Calenberg  mit  groben  seltzamen  bossen®  bruder  gewest
unnd®  der  annder  Eulenspüegel®.  Er  hette  selten  wein  °,  sonnder
must  wasser  trinckhen.  Es  begab  sich  aber,  das  der  triockhpron
daselbst  unsauber  war,  darein  hofirt  er®,  damit  die  baurn  den  prunen
solten  fegen.  Und  als  die  baurn  ine  zu  Hall  verklagten,  sprach  er,
man  kündt  wol  erachten,  das  er  dis  nit  gethon,  dan  er  hett  ie  keinen
wein,  must  selber  aus  disem  prunen  trinckhen  ®.

Er  hett  ein  maid,  mit  der”  kinder  gezeugt.  Als  sie  aber  eins
feurtags  bey  den  frauen®  uff  der  gassen  sasz,  das  kind  weinet  und
sie  nit  bald  wolt  kommen,  nam  er  das  kindt,  henckt  dis  in  einem
haffenseil?)  zu  dem  laden®  hinaus  an  einen  hultzin  nagel.  Da  dis
die  muter  ersahe,  schry  sie  mordio  und  luff  dem  hausz  zu.

a)  mit  seltzamen  gaben  unnd  boszen  T.  b—b)  fehlt  T.  c)  Wein  dahaim  T.  d)  derein
schüsz  er  T.  e)  dieweil  er...  .  hotte  unnd  nothalben  des  brunens  selber  trinken  unnd
nieszen  muste  T.  f)  mit  der  er  T.  g)  bei  andern  weibern  Hi.  h)  zum  fenster  T.

sollten.  Der  Hallische  Faulturm  (jetzt  abgetragen)  stand  an  der  nordwestl.
licke  des  Weilers,  8.  die  Ansicht  von  Hall  bei  Braun  und  Hogenberg  ungef.  1575.

')  Die  Untersuchungsakten  über  „Ilerr  Jorg  Ulmer“  sind  noch  erhalten
im  Städtischen  Urfehdhuch  (Gem.  Arch.)  Bd.  I.  Benachrichtigt,  dass  Ulmer
„Gott  den  Allmüchtigen  hoch  gelästert  und  übel  geschworen  halıe*,  griff  hier
der  Rat  selber  ein  und  zog  den  Mann  zur  Untersuchung.  Er  hatte  sich  zuerst
zu  verantworten  wegen  einer  verdüchtigen  Äusserung  über  den  eben  aufkeimenden
  Bauernkrieg,  da  er  gesagt  hatte,  er  habe  Freude  am  Bauernauflauf;
man  solle  die  Bauern  nur  waidlich  fretien  (plagen);  er  hofe  es  noch  zu  erleben,
  dass  fünf  Bauern  (zusammen  nur?)  eine  Scheuren  überkommen.  Von
den  Zeugenaussagen  ist  folgendes  bemerkenswert.  Als  die  Bauern  zu  ihm
gesagt,  wenn  unser  Herrgott  kiüme  und  ihm  sagte,  er  solle  sich  den  Kopf  abhauen
  lassen,  dann  bekomme  er  das  Himmelreich,  ob  er  es  thun  wollte?  habe
er  geantwortet,  er  wolle  lieber,  dass  unser  Herrgoti  sant  Veltin  (=  die  fallende
  Sucht)  hätte  samt  seinem  Himmelreich.  Auch  die  Reden:  unser  Herrgott
  wäre  ein  Bankart,  er  würe  ein  Hurenkind,  wurden  durch  Zeugen  erhärtet,
sowie  noch  gröbere,  unflätige  Äusserungen.  —  Die  Urfehde,  die  er  unterschreiben
musste,  ist  enthalten  im  „Buch  der  Urphedverschreibungen“  (Gem.  Arch.)  Bl.  44,
Hier  heisst  es,  dass  er  in  sein  Gefänynis  gekommen  sei  wegen  freventlicher,
unerhörter  Gotteslästerung,  auch  dass  er  frommen  und  ehrbaren  Leuten  unziemliche
  Schelt-  und  Schmachworten  aufgezogen  und  wegen  andrer  ungebührlicher
  Leichtfertigkeit;  er  soll  nun  nach  benannter  Zeit  seine  Pfarr  gegen  einen
geschickien  tauglichen  Priester  permutieren  und  seine  häusliche  und  häbliche
Wohnung  an  einen  andern  Ort  verrucken.

2)  Ein  sum  Trocknen  der  Häfen  aufgespanntes  Sell.