Chrontea.  119

trcnt®)  iren  ein  grossen  hauflen  bey  Schorndorfl,  richt  sunst  auch
vil"”,  Also  ward  er  gestilt.

Strauszen  krieg’).  Anno  domini  1514  am  auffer“  abent  ’’)
hat  Hans  Straus  vonn  Newenstein  —  ein  karrenman,  der  saltz
furt,  aber’  gethon  zusagen  gegen  seinem  sieder?)  zu  dem  Eyeclthor
  hinaus  geritten®,  als  ob  er*  in  die  wet”*)  reitten  wolt,  den
karren  mit  saltz  stehn  lassen,  darvon  geritten  —  ein  brief  zu  nacht
an  das  Weillerthor  klaibt  unnd  darmit  abgesagt;  desselben  nachts
zu  Heymbach°)  ein  haus  unnd  scheurn  verbrent.

Diser  hat  underschleuffung  bey  Hohenloe  gehapt‘)..  Er  hat
einem  sporer,  der  bysz®  ’)  gen  Waldenburg  getragen,  die  eine"
handt  abgelawen,  an  sein  halsz  gehenckt,  darmit  gen  Hall  gear

  ma  TV  ond  II*5  zerttiret  N0';  hat...  richten  lassen  JS.  db)  lie-z  derselben  auch  vill
richten  7  ce)  auffarte  ZI,  d—d)  fehlt  T.  e)  wleich  ob  or  ZI,  fJ)  wehte  IM.
K)  rpürer,  so  gebinz  7".  h)  rechten  A'.

ı)  Für  disen  (regenstand  hat  Boss:rt,  WVjh.  1865,  96  ff.  die  Kirchberyer
Akten  des  Kreisarchirs  Nürnberg  verwert.t  und  aus  diesr  ergtebigen  Quelle
den  Heroltischen  B.richt  zu  einer  ausfuhrlichen  und  auschanlichen  (resamtdarstellung
  ergänzt.  Auch  die  Frag:  nach  An  allgemeinen  Zeitverhältnissen.
die  diesen  Rauhkrieg  begünstigten  und  nach  der  Unterstützung,  die  Strauss  in
der  Nachbarschaft  fand,  hat  hier  di:  rechte  Beleuchtung  erhalt.n.  —  Manche
interessante  Züge  lassen  sich  diesem  Dirlde  hinzufügen  aus  einer  offenbar  offisiellen
  Darstellung  der  Straussenfehde  in  dem  Buch  dır  Urfchdverschreibungen
(tem.  Archir)  —  im  folgenden  mit  UV.  bezeichnet.

*)  Tag  vor  Himmelfahrt  Christi,  24.  Mat.

8)  Der  Nieder  hiess  Gily  Wenger.  Dieser  Anlass  des  Streits  Fällt  ins
Jahr  1513.  Das  Haalrccht  bestimmte  für  den  Fall.  wo  der  Nieder  dem  „Kärcher“
seine  Nchaldigkeit  nicht  ror  Abend  entrichtete,  dass  dieser  auf  Kosten  des
Nieders  zehren  durfte  bis  zu  seiner  Befriedigung,  für  den  umgekehrten  aber,
duss  der  Kärcher  nicht  hinwegzichhn  durfte  bis  zu  geschehener  Bezahlung.
Ntraus  erbot  sieh  zu  beweisen,  dass  der  Sieder  ihm  Frist  gegeben,  ex  gelauy
ihm  aber  nieht.  Darauf  wollte  er  mit  Hilfe  des  Grafen  Albrecht  ron  Hohen-Ishe
  den  Nieder  „in  ein  andres  rerht  Ircihen”.  Die  Haller  beharrten  aber  auf
ihrer  Freiheit.  (UV.

1)  Schwemme.

8)  Weiler  wextl.  ron  Hall.

6%  Der  Graf  von  Hohenlohe  kam  ron  seiner  anfänglichen  Beschützuug
des  Räubers  bald  zurück,  ohne  ührigens  zu  strengern  Massregelu  zu  greifen.
Immerhin  erlaubte  er  den  Haltırn.  in  seinem  Gebiete  anf  den  Übelthäter  zu
streifen.  Dies  thaten  sie  denn  auch  und  führten  =  B.  cinen  Wirt,  der  den
Nranan  „behausct  und  geherbergel®,  gelungen  nach  Hall,  einen  Pfaffen  aber,
en  dessen  Hause  er  ein  Versteck  mel  heimlichem  Ausgang  hatte,  sandten  sie
nach  Würzburg  „zu  scinen  ordinarien".  «UV

°)  (ichisse,  Pfordesäume?