382  Vorbemerkung.

reichlichen  Anlass,  sein  Einkommensregister  mit  geschichtlichen  Rückblicken
  und  Erläuterungen  zu  durchflechten.  Eine  solche  Partie,  die
Ereignisse  der  Jahre  1552  —  1554  betreffend,  ist  WVjh.  1881,  8.65  .f.,
vorgeführt.

Für  die  Abfassungszeit,  die  schon  in  der  Einleitung  bei  Herolts
Leben  berührt  werden  musste,  ist  massgebend  die  Stelle  im  Abschnitt
„Beschwerung  des  pfarr“:  „In  den  40  jahren,  so  lang  ich  auf
der  pfurr  gewesen“,  d.  h.  seit  1514,  sowie  die  Erzählung  über  die
Jahre  1552—1554.  Darnach  wurde  das  Werkchen  in  der  Hauptsache
  1554  verfusst,  abgeschlossen  aber  laut  Vorrede  1561.

Handschrift.

Das  Original  des  Gültbüchleins  scheint  verloren.  Vorliegendem
Abdruck  zu  Grunde  gelegt  ist  eine  Abschrift,  die  sich  im  Besitz  des
Herrn  (iencalogisten  Seifferfeld  in  Hall  befindet,  ein  Büchlein  in
Quart,  Papier,  42  2.  T.  neugezählte  Blätter,  dazu  einige  ungezählte.
Titel  auf  dem  zweiten  Vorsetzblatt:  Register  über  die  pfarr  Reinsperg.
  Inhalt:  Wer  die  pfarr  und  wie  sie  gestifft,  wie  die  pfarr
incorporirt,  was  iezo  ein  pfarrer  einkommens  hab.  Durch  maister
Johann  Herolt,  pfarrern  und  notarium  ausz  den  alten  registern  und
erfahrung  zusammentragen.  Hic  parochalium  reddituum  catologus
per  me  Andream  Lackner,  parochum  ab  isto  tertium,  bona  fide  ex
autographo  descriptus  est.  Dann  folyt  eine  Notiz  über  die  späteren
Besitzer,  Gebrüder  Rüdinger  1674.  Lackner  war  Pfarrer  in  Reinsberg
  1573—1608.

Das  Biichlein  zeigt  verschiedene  Handschriften,  die  aber  nicht
nach  Amtsperioden  abgegrenzt  aufeinander  folgen,  sondern  miteinander
abwechseln.  Auch  die  auf  Lackner  selbst  entfallende  Periode  hat
zwei  ganz  verschiedene  Handschriften,  so  dass  nicht  möglich  ist  festzustellen,
  welche  von  beiden  Lacknern  angehört,  und  ob  er  überhaupt
etwas  davon  geschrieben  hat.

Verglichen  mit  der  WYVjh.  1881,  S.  65  genannten  und  benützten,
  vom  Pfarrer  Birkhardt  1628  gefertigten  Handschrift  ist  die
vorliegende  jedenfalls  besser  und  ursprünglicher,  wie  eine  Vergleichung
beider  bei  den  ersten  Zeilen  zeigt.  Die  dort  von  Bossert  aufgestellten
Textconjekturen  bestätigen  sich  meist  als  richtig.