402  Herolt

Den  zehend,  den  mann  mit  der  schorn  und  karst  oder  hauen
bauet,  soll  man  dem  pfarrern  geben,  nemblich  zwibelzehendt,
knoblauchzehendt,  sürgen'),  so  er  aussgraben,  den  mann  legen
will,  hollauch,  braitlauch  unnd  setzlauch  unnd  wass  dergleichen
in  gärtten  und  feld  gebauet  wird,  soll  der  zehendt  darvon  geben
werden.  Den  keidtzehend  geit  mann,  aber  kein  kraut.

Zu  vernehmen,  dass  mann  auss  den  weinbergen,  so  mann
sürgen,  hollauch  oder  braitlauch  darinnen  bauet,  kein  zehendt  darvon
geit.  Ob  aber  einer  ein  sürgenland  ob,  under  oder  neben  eim  weinberg
  macht,  ist  er  den  zelienden  darvon  zu  geben  schuldig.  Dann
das  obgefreyet  ist  zu  geben,  wo  ein  berg  die  stöckh  nicht  halten  will,
dass  mann  darinnen  sürgen  oder  lauch  baue,  der  soll  kein  zehendt.
ıdarvon  zu  geben  schuldig  sein.

Vichzehendt.  Die  gäns  sollen  also  verzehendt  werden.
Von  zehen  gänssen  soll  eine  geraicht  werden,  unnd  wan  es  die  zahl
nit  ganz  erraicht,  so  der  baur  7  gänss  hat,  soll  er  eine  geben,  dargegen
  soll  ihm  der  pfarrherr  3  +$  heraussgeben;  hat  er  aber  über
10,  biss  uff  die  17,  soll  der  baur,  soviel  er  übrig  gänss  hat,  so  viel
pfenning  dem  pfarrhern  geben;  hat  er  aber  17  oder  18,  soll  er
2  gäuss  geben,  unnd  der  pfarrer  die  übrigen  pfenning  dem  bauru
geben.  Also  dergleichen,  wen  der  baür  über  20  gäns  hat,  soll  es
getheilt  werden.

Endenzehenden,  soll  die  zehendt  geben  werden.

Schwein-  oder  iunger  seulichzehendt  soll  mann  den  zehenden
  also  geben.  Wann  ein  schweinsmutter  10  junger  schweinlich
bringt,  soll  der  baur  eins  darvon  zu  zehendt  geben,  ohngefährlich
nit  das  böst  noch  bösest.  So  es  aber  die  zehendtzalhl  nit  erraicht,
soll  der  baur,  wann  er  zum  nechsten  wieder  junge  seulich  hat,  daraufl
  rechnen  unndt  den  zehendt  geben.

Hönerzehend.  Soll  von  einer  klockhen  ein  hönlin  für  den
zehendt  geben  werden,  die  klockh  bringe  viel  oder  wenig  höner.
Es  gehet  aber  ungleich  zu.  Die  baurn  stossen  etwa  zwo  oder  drey
glockhen  zusammen  unnd  bringen  dennoch  kaum  ein  zebendthönlin
darvon.  Item  diss  zehendthönlin  soll  geben  werden,  wann  die  klockh
von  den  jungen  hönlin  laufft  und  die  hönlich  essenig  sein.

Von  dem  schaffzehendt  habe  ich  im  alten  register  herr
Michel  Goldtschmidts®,  ao.  dni.  1451  geschrieben,  nichts  gefunden,

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a)  Hs:  Gottfrieds.

1)  Mohrenhirse,  Schm.

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