404  Herolt

Disse  stuckh  alle  seint  gefallen  durch  die  bewrische  entpörung
ao.  1525  unnd  durch  ein  rath  zu  Hall,  welcher  solches  in  den  kirchen
ihrer  obrigkeit  abgethan  unnd  den  baurn  nimmer  zu  geben  gestattet.

Wass  die  heyl.  pfleeg  aim  pfarrern  alle  jahr  zu  geben  schuldig.

Item  die  heyligenpfleeger  zu  Reinholtzberg  sollen  alle  jahr  dem
pfarrhern  uff  st.  Michelstag  ein  fl.  für  bethliechter  !)  geben.

Obgenanten  gulden  haben  Philipp  Schlez  unnd  Hannss  Wetzel,
oberheyligenpfleeger,  dem  pfarrhern  uff  dem  land  wöllen  abbrechen.
Alss  aber  ich  Johann  Herold  mit  andern  pfarrern  an  ein  rath  zu
Hall  supplieirt,  hat  man  denselbigen  beethgülden  dem  pfarrhern  zu
geben  wieder  befohlen,  unnd  ist  seither  alle  jahr  mir  der  beethgülden
  geben  worden.

Item  die  heyligenpfleeger  zu  Schäflaw  sollen  alle  jahr  dem
pfarrhern  am  tag  der  kirchweyhe  zu  Scheffaw  geben  3  sch.  Darumb
soll  der  pfarrher  an  der  kirchweyh  zu  Scheffaw  (die  gehalten  soll
werden  am  sonntag  vor  unnsser  frawen  würtzweyhe)  predigen.

item  die  heyligenpfleeger  zu  Cräfftelbach  sollen  dem  pfarrhern
am  tag  der  kirchweyhung  (die  gehalten  soll  werden  am  sonntag  vor
st.  Jacobstag)  zu  praesenz  geben  6  sch.  Darumb  soll  er  uff  denselbigen
  tag  zu  Cräfftelbach  predigen.

Jahrtag  zu  Reinsperg.

Die  heyligenpfleeger  sollen  alle  frohnfasten  dem  pfarrhern  5  sch.
für  herr  Friederich  Braunen  jahrtag,  der  zu  Reinsperg  pfarrherr
gewesen.

Uff  st.  Bastianstag  soll  gehalten  werden  Conz  Bulers  unnd
Margrethen  seiner  haussfrauen  jahrtag,  darumb  soll  mann  dem  pfarrhern
  geben  9  sch.  heller.

Uff  st.  Lorenzentag  soll  Wilhelm  Hoffholz  und  Anna  seiner
haussfrawen  jahrtag  gehalten  werden,  darumb  soll  mann  dem  pfarrheren
  9  sch.  heller  geben.

Joss  Heroldts  und  Dorothea  seiner  haussfrauen  jahrtag  soll
gehalten  werden  am  montag  nach  der  kirchweyhe,  die  ist  sontag
nach  Jacobi,  darumb  soll  man  dem  pfarrherrn  geben  5  sch.

Georg  Scheürmanns  jahrtag  soll  gehalten  werden  am  montag
nach  der  kirchweyh,  darumb  soll  man  dem  pfarrhern  5  sch.  geben.

1)  Als  Steuer  entrichtele  Lichter.

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