19. Die wendische, vogtlündische und altenburgische Volkstracht im 13. und 19. Jahrhundert. Von O. Seyffert. Zeichnungen von demselben. Wenn wir unter Volkstracht die Kleidung verstehen, die, nur auf einen Landstrich beschränkt, sich selbständig entwickelt hat, in der sich also nicht die vorhandene Mode mehr oder weniger in bäuerlicher Auffassung wiederspiegelt, sondern welche historische und örtliche Eigenart besitzt, so müssen wir im Königreich Sachsen vor allem die wendische Volkstracht in der Ober- lausitz, die vogtländische im Vogtland und die altenburgische an der Grenze von Sachsen-Altenburg und im Herzogtum S.-Altenburg nennen. Allerdings kann man im allgemeinen auch unter Volkstracht die Kleidung des Bauern und des kleinen Mannes, der verschiedenen Gewerbe, der Schützengilden, der Bergleute, Hausierer u. s. w. und schließlich die eines jeden Menschen, sobald wir „Volk“ als die Gesamtheit nehmen, verstehen. Wenn wir jetzt aber nur die drei oben erwähnten Typen schildern, so geben wir ein Bild, in das sich die in Sachsen vorkommenden Bauerntrachten, einige Abweichungen zumal in den Kopfbedeckungen ausgenommen, einordnen lassen. Die wendische Tracht hat sich bis heute bei Frauen und Mädchen erhalten und tritt bei Hochzeiten, Kindtaufen u. s. w. hier und da noch in alter Herrlichkeit auf, die vogt- ländische Tracht ist im Anfang des letzten Drittels des 19. Jahrhunderts ausgestorben und die altenburgische wird nur noch von älteren Frauen und vereinzelt von Männern getragen oder anläßlich von Festlichkeiten zu Ehren des Fürstenhauses bei den sogenannten Bauernreiten angelegt. (In Sachsen zum Dresdener Volkstrachtenfest 1896 und zum 25 ährigen Regierungs- jubiläum des Königs Albert 1898.) Im 15. und 16. Jahrhundert finden wir Volkstrachten wenig in dem Sinne vor, den wir heute darunter verstehen. Wir treffen hauptsächlich noch die Modetrachten in bäuerlicher Auffassung. Nach dem 30 jährigen Kriege