10  Ziegen:  Der  innere  Organismus  des  höheren  Schulwesens.

Kirchen  zueinander  auf  Grund  eines  Minimalmaßes  von  Kenntnissen  oder  auch
ohne  jede  Trübung  des  Urteils  durch  Sachkenntnis  abzusprechen  liebt.  Ganz
abgesehen  also  von  der  Eigenschaft  des  Religionsunterrichtes,  auch  eine  Stelle
der  Glaubensstärkung  und  der  Glaubensbetätigung  darzustellen  —  man  mag
über  diese  Eigenschaft  und  ihre  Berechtigung  verschieden  denken  —:  wir
würden  eine  empfindliche  Lücke  in  dem  Wissen  und  in  dem  Denken  der  maßgebenden
  Schichten  unseres  Volkes  einreißen  lassen,  wollten  wir  den  Schülern
unserer  höheren  Schulen  die  Belehrung  über  den  heutigen  Bestand  und  die  geschichtliche
  Entwicklung  der  Kirchenlehre,  sowie  über  das  Verhältnis  unserer
Kirchenlehre  zu  dem  Dogmenbestande  anderer  Religionen  völlig  vorenthalten.

14  Lehrfächer  also  sind  es,  die  bei  aller  Beweglichkeit  in  der  Gestaltung
ihrer  Lehraufgaben  im  einzelnen  als  das  feste  und  hoffentlich  auch  bleibende
Gerüst  des  schulmäßigen  Lehrgutes  unserer  Zeit  zu  betrachten  sind.  Es  taucht
nun  die  Frage  auf,  ob  und  event.  mit  welcher  Stundenzahl  sie  sich  zu  dem
Lehrplan  einer  Schule  zusammenfügen  lassen,  ohne  daß  das  Maß  einer  gesundheitsmäßig
  erlaubten  Schulzeit  überschritten  wird.  Als  oberster  und  selbstverständlicher
  Grundsatz  muß  bei  der  Behandlung  dieser  Frage  gelten,  daß  es
natürlich  nur  schädlich  wirken  und  zu  törichtem  Halbwissen  führen  kann,  wenn
man  ein  Fach  mit  einer  nicht  ausreichenden  Stundenzahl  betreibt;  wann  eine
Stundenzahl  als  nicht  ausreichend  zu  bezeichnen  ist,  darüber  kann  nur  die  Erfahrung
  entscheiden,  die  ihrerseits  bestätigt,  daB  in  der  Regel  die  Gesamtstundenzahl
  für  ein  Fach  naturgemäß  desto  geringer  bemessen  werden  darf,  je
mehr  dieses  Fach  nach  den  oberen  Klassen  hin  gelegt,  an  den  schon  geschulteren
  Verstand  der  Schüler  herangebracht  wird.

Unter  Berücksichtigung  dieser  Gesichtspunkte  nun  in  ausführlicherer  Darlegung
  die  Frage  der  Vereinigung  aller  Lehrfächer  zu  einem  Lehrplan  zu  behandeln,
  verbietet  sich  durch  den  diesem  Abschnitte  zugemessenen  Raum  und
ist  zum  Glück  auch  kaum  nötig;  denn  es  läßt  sich  ja  hinweisen  auf  einen  von
höchst  achtbarer  Seite  unternommenen,  von  Pädagogen  ersten  Ranges  anfangs
mit  Freude  begrüßten  und  tatkräftig  unterstützten  Versuch,  der  in  dieser
Richtung  unternommen  worden  und  —  böi  aller  Anerkennung  für  die  Verdienste
seines  Urhebers  —  wohl  endgültig  als  gescheitert  zu  betrachten  ist.  Dieser
Versuch  Hornemanns  und  des  i.  J.  1886  von  ihm  gegründeten  Einheitsschulvereins!)
  ist  in  richtiger  Würdigung  der  lateinlosen  Realschule  als  eines  unentbehrlichen
  Bestandteiles  unserer  Schulverhältnisse,  nur  dahin  gegangen,  ‘das
Gymnasium  und  das  Realgymnasium  in  einer  die  Vorzüge  beider  vereinigenden
neunstufigen  Anstalt  zur  Vorbereitung  für  alle  Zweige  des  akademischen
Studiums  zu  verschmelzen’,  und  hervorragende  Vertreter  der  Fachwissenschaften

1)  8.  Hornemanns  Artikel  “Einheitsschulverein’  in  REP  Bd.  I,  S.  779  ff.  und  außer  der
dort  angeführten  Literatur  noch  H.  Müller,  Das  höhere  Schulwesen  Deutschlands  am  Anfang
des  20.  Jahrhunderts,  S.  108ff.  Neuerdings  scheinen  sich  Versuche  anzukündigen,  das  Problem
der  Einheitsschule  von  der  Oberrealschule  aus  zu  lösen;  vgl.  dazu  W.  Parow,  Res,  non
verba!  Bildungsideal  und  Lebensbedingungen  der  Oberrealschule  in  Vergleich  mit  dem  altklassischen
  Gymnasium.  Braunschweig  und  Leipzig,  1903,  Sattler.