12  Ziesen:  Der  innere  Organismus  des  höheren  Schulwesens.

einandergehen  ließe.  Die  tatsächliche  geschichtliche  Entwicklung  der  Dinge?)
hat  einen  anderen  Verlauf  ergeben  müssen;  denn  selbständig  neben  dem  Gymnasium
  als  der  anfangs  allein  bestehenden  allgemeinbildenden  höheren  Schule
hat  sich  die  Realschule  durch  einen  langsamen,  aber  folgerichtig  verlaufenen
AbklärungsprozeB  aus  der  gewerblichen  und  der  Handelsfachschule  herausentwickelt,
  das  Vorhandensein  des  Lateinischen  in  der  Sexta  des  Gymnasiums
zwang  von  vornherein  zu  einer  getrennten  Entwicklung  der  neuen  Schulart  von
Anfang  des  höheren  Schulkursus  an,  einer  Entwicklung,  die  übrigens  auch  durch
die  Beschaffenheit  des  Schülerpublikums  der  beiden  Schularten  und  durch  die
früher  so  grundsätzlich  verschiedene  Wertschätzung  der  Berufsarten,  für  die  sie
vorbildeten,  an  sich  schon  herbeigeführt  worden  wäre  Nur  einen  gewissen
Grad  nachträglicher  Gabelung  der  höheren  Schulen  hat  man  dadurch  vollzogen,
daß  man  bei  dem  Aufkommen  der  Realschule  mit  Latein,  des  heutigen  Realgymnasiums,
  für  diesen  Schultypus  und  für  das  Gymnasium  in  Preußen  und
einigen  anderen  Staaten  einen  dreijährigen  gemeinsamen  Unterbau  geschaffen
hat,  dessen  Vorteile  ja  ohne  weiteres  einleuchten:  sie  liegen  für  die  schulunterhaltende
  Behörde  darin,  daß  es  möglich  ist,  soweit  die  geringe  Schülerzahl  das
wünschenswert  erscheinen  lassen  muß,  mit  nur  einer  Schulanstalt  —  wenigstens
für  die  drei  untersten  Klassen  auszukommen;  sie  liegen  für  die  Eltern  darin,
daß  ihren  Söhnen  bis  zum  Beginn  des  viertuntersten  Schuljahres  die  Möglichkeit
des  Übertritts  vom  Gymnasium  zum  Realgymnasium  noch  völlig  offen  gehalten
ist.  Die  gleiche  Möglichkeit  auch  für  das  Verhältnis  der  lateintreibenden  zu
den  lateinlosen  Schulen  zu  schaffen,  war  dadurch  ausgeschlossen,  daß  eben  das
Vorhandensein  des  Lateinischen  im  Unterbau  des  Gymnasiums  und  des  Realgymnasiums
  jede  Verquickung  mit  der  Realschule  verbot;  tatsächlich  ist  denn
auch  die  Zahl  der  Schüler  nicht  gering,  die  im  Falle  des  Versagens  auf  dem
Gymnasium  oder  Realgymnasium  nach  manchem  Kraftverlust,  den  die  vergebliche
  Bemühung  um  das  Lateinische  mit  sich  gebracht  hat,  auch  noch  einen
Zeitverlust  beim  Übergang  in  die  lateinlose  Schule  in  Kauf  nehmen  müssen?)

Neuerdings  erst  hat  die  Entwicklung  unseres  höheren  Schulwesens  versuchsweise
  nachträglich  auf  die  Bahn  eingelenkt,  die  zur  Zeit  der  Entstehung
der  Realanstalten  sich  nicht  naturgemäß  hatte  darbieten  können,  und  hat  die

1)  Vgl.  besonders  Fr.  Paulsen,  Geschichte  des  gelehrten  Unterrichts.  2.  Auflage,  Leipzig
1896  f.,  ferner  Theobald  Ziegler,  Geschichte  der  Pädagogik  (2.  Auflage  1904),  erschienen  als
Bd.  I  des  in  Anm.  2  8.  7  genannten  Handbuches  von  Baumeister,  und  K.  A.  Schmid,  Geschichte
  der  Erziehung  vom  Anfang  bis  auf  unsere  Zeit,  bearbeitet  in  Gemeinschaft  mit  einer
Anzahl  von  Gelehrten  und  Schulmännern,  fortgeführt  von  Georg  Schmid.  5  Bde.  (Stuttgart
und  Berlin;  J.  G.  Cotte).  —  Es  ist  von  Interesse,  der  Entwicklung  der  Einheitsschulfrage
in  Deutschland  die  Einführung  und  Umgestaltung  des  Fortoulschen  Bifurkationssystems  in
Frankreich  gegenüberzustellen.

*,  Es  ist  zu  bedauern,  daß  uns,  soweit  mir  bekannt  ist,  eingehende  und  zuverlässige
statistische  Zusammenstellungen  über  diejenigen  Schüler,  die  das  Gymnasium  “abstößt’,  so
gut  wie  ganz  fehlen.  Jedenfalls  spricht  Petermann  in  der  Anm.  1  S  11  eingeführten  Schrift
mit  Recht  von  einem  Lucrum  cessans,  das  sich  zum  mindesten  für  diese  Schüler  als  schädliche
  Folge  des  anfünglichen  Gymnasialunterrichtes  ergibt.