Gleichwertigkeit  der  in  ihrer  Eigenart  frei  entwickelten  Schulen.  19

auch  nicht  die  elementarste  Kenntnis  hatten.!)  Berechtigt  und  einer  ruhigen,
wissenschaftlich-ernsten  Behandlung  fähig  ist  natürlich  die  Frage  nach  dem
“Bildungswert’  der  verschiedenen  Fächer,  die  die  Eigenart  der  einen  oder  der
anderen  Schulart  ausmachen;  leider  ist  die  fachwissenschaftliche  Literatur  auch
über  diese  Frage  vielfach  nicht  ungetrübt  geblieben  von  schulpolitischem
Parteigeist  und  einer  der  Sache  wenig  förderlichen  Abwägungssucht.  Man  hat
den  Bildungswert  der  alten  Sprachen  angegriffen,  indem  man  mit  kühnem
Anachronismus  ihrer  Behandlung  auf  dem  heutigen  Gymnasium  den  Charakter
des  mittelalterlichen  Verbalismus  angedichtet  hat,  man  hat  auf  der  anderen
Seite  die  Äußerlichkeit,  mit  der  eine  Minderzahl  extremer  Reformer  bei  dem
Betrieb  der  neueren  Sprachen  fast  nur  den  Nützlichkeitsstandpunkt  vertritt,
vielfach  zu  einer  ungerechten  Anfechtung  des  Bildungswertes  der  neueren
Sprachen  an  sich  benutzt.  Verkehrte  Erscheinungsformen  eines  Unterrichtsfaches,
  einerlei  ob  sie  in  der  Vergangenheit  oder  in  der  Gegenwart  auftreten,
lassen  sich  für  die  Zwecke  schulpolitischer  Polemik  vielleicht  mehr  oder  weniger
übel  verwenden,  die  objektive  Betrachtung  der  Lehrgegenstände  selbst  aber  wird
immer  aufs  neue  dazu  führen,  daB  man  ihren  Bildungswert  überhaupt  nicht
sowohl  in  Vergleichung  bringt,  als  vielmehr  vom  Standpunkt  der  Aufgaben  der
einzelnen  Schulart  aus  möglichst  klar  aufzufassen,  darzustellen  und  zu  verwirklichen
  sucht.?)

Gekommen  freilich  ist  es  zu  solchen  Kämpfen  nur  dadurch,  daß  die  drei
höheren  Schularten  weniger  um  die  Anerkennung  ihres  inneren  Wertes,  als  um
die  Zusprechung  gewisser  äußerer  Rechte  sich  zu  bemühen  hatten.  Der  ‘Schulkampf’,
  der  nun,  dank  dem  Vorgehen  der  preußischen  Unterrichtsverwaltung
im  Jahre  1900,  sein  Daseinsrecht  zum  größeren  Teile  verloren  hat,  hat  seine
Wurzel  darin,  daß  der  Staat  in  einer  weitgehenden  Bevormundung  seiner  Angehörigen
  die  Zulassung  zu  zahlreichen  Berufsarten  von  dem  Abgangszeugnis
derjenigen  Art  der  höheren  Schule  abhängig  machte,  die  nicht  nur  die  älteste,
früher  fast  allein  vorhandene  Schulart  war  und  darum  ihre  Unterrichtsmethodik
weitaus  am  tiefgründigsten  ausgebaut  hatte,  sondern  die  auch  der  damaligen

!)  Im  Gegensatz  zu  der  stellenweise  geradesu  unwürdigen  Art  gegenseitiger  Befehdung
zwischen  den  höheren  Schulen  vgl.  vor  allem  den  Vortrag,  den  A.  Matthias  auf  der  Hauptversammlung
  des  “Vereins  zur  Förderung  des  lateinlosen  Schulwesens’  am  10.  Oktober  1897
in  Düsseldorf  über  ‘Die  Gleichwertigkeit  der  Oberrealschul-  und  Gymnasialbildung’  gehalten
hat;  er  ist  abgedruckt  in  Heft  38  des  IX.  Jahrgangs  der  “Zeitschrift  für  lateinlose  höhere
Schulen’  und  steht  jetzt  auch  in  des  Verfassers  gesammelten  Aufsätzen  ‘Aus  Schule,  Unterricht
  und  Erziehung’  (München  1901,  Beck).

2)  Vgl.  dazu  den  Artikel  “Bildungswert  der  Lehrfächer’  von  E.  von  Sallwürk  in  Reins
Enzyklopäd.  Handbuch  der  Pädagogik,  Band  I.  Lehrreich  für  die  Methode  der  Untersuchung
ist  u.  a.  K.Gneisse,  Über  den  Wert  der  mathematischen  und  sprachlichen  Aufgaben  für  die
Ausbildung  des  Geistes  (Berlin  1898,  Weidmann)  und  die  große  Zahl  der  über  diese  Schrift
erschienenen  Besprechungen.  Der  Bildungswert  des  neusprachlichen  Unterrichts  bedarf  insofern
  besonderer  Beachtung,  als  er  durch  die  einseitig  auf  Erwerbung  praktischer  Sprachkenntnisse
  gerichteten  Bestrebungen  mancher  extremen  Vertreter  der  sonst  so  vielfach  verdienten
  neusprachlichen  Unterrichtereform  nicht  unerheblich  gefährdet  ist.

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