Der  Kampf  gegen  das  Gymnasialmonopol  und  seine  Gründe.  21

Monopole  —  das  zeigt  die  Kulturgeschichte  auf  den  verschiedensten  Gebieten
  —  haben  immer  den  Nachteil,  daß  sie  allseitig  die  gesunde  Entwicklung
der  Kräfte  hemmen,  sowohl  bei  denen,  die  die  Inhaber  des  Monopols  sind  und
daher  leicht  im  Besitze  ihres  Vorrechts  sich  allzu  sicher  fühlen,  wie  auch  bei
denen,  die  draußen  stehen  und  durch  das  immer  weiter  gehende  Ausgestalten
unerfüllter  Wünsche  beunruhigt  und,  wenn  auch  vielleicht  zu  höchster  Kraftanspannung
  veranlaßt,  so  doch  auch  an  der  gleichmäßigen  Entwicklung  eines.
normalen  Verlaufes  gehindert  werden.  Die  preußische  Unterrichtsverwaltung
tat  nach  alledem  im  Jahre  1900  einen  durch  die  Sachlage  schlechterdings  gebotenen
  Schritt,  indem  sie  nach  Anhörung  einer  zweckmäßig  zusammengestellten
Schulkonferenz!)  den  unhaltbaren  Zuständen  des  Schulstreites  ein  Ende  machte
und  das  Gymnasialmonopol  beseitigte;  es  wird  in  der  Geschichte  der  deutschen
Schule  als  erfreuliche  Tatsache  anerkannt  werden  müssen,  daß  auch  der  deutsche
Gymnasialverein,  dank  dem  Vorgehen  so  sachkundiger  Männer  wie  Paul  Cauer
u.a,  sich  in  letzter  Stunde  vor  der  Entscheidung  noch  für  diese  Maßregel
erklärt  hat.  Es  kann  in  der  Tat  für  eine  glückliche  Gestaltung  des  inneren
Organismus  unserer  höheren  Schulen  keine  bessere  Vorbedingung  geben  als  die
Aufhebung  jedweden  Monopols,  und  zur  Vorsicht  sei  daher  auch  die  Hoffnung
  ausgesprochen,  daß  es  jedenfalls  eine  grundlose  Befürchtung  ist,  wenn
man  meint,  gelegentlich  schon  jetzt,  so  kurze  Zeit  nach  der  Erklärung  der
Gleichberechtigung,  leise  monopolistische  Tendenzen  von  seiten  anderer  Schularten,
  nicht  mehr  des  Gymnasiums,  sich  ankündigen  zu  sehen.  ?)

Daß  der  Grundsatz  der  Gleichberechtigung  für  die  staatliche  Schulpolitik
in  früherer  Zeit  nicht  so  maßgehend  zur  Geltung  kommen  konnte,  hat,  wie
schon  angedeutet,  seinen  Grund  in  der  geschichtlichen  Entwicklung  des  höheren
Schulwesens.  Es  mußte  sich  neben  dem  Gymnasium  als  der  früher  fast  allein
vorhandenen  höheren  Schulart  erst,  getragen  von  der  zunehmenden  Bedeutung
des  Bürgerstandes  und  gefordert  durch  die  Verschiebung  der  Kulturverhältnisse,
die  Realschule  langsam  und  folgerichtig  entwickeln,  den  Kreis  ihrer  Lehrpensen
organisch  ausgestalten  und  für  die  noch  jungen  Fächer,  die  sie  hinzunahm,  eine
zweckmäßige  und  geregelte  Unterrichtsmethotik  suchen.  Das  Gymnasialmonopol
hatte  den  Charakter  einer  Schutzmaßregel  für  gewisse  Berufsarten,  denen  gegenüber
  der  Staat  sich  im  Interesse  seiner  Bürger  besonders  verantwortlich  fühlt,
es  konnte  in  dem  Augenblick  fallen,  wo  nach  der  allgemeinen  Ansicht  sachverständiger
  Männer  innerhalb  und  außerhalb  der  Schulverwaltung  diese
Berufsarten  durch  die  Gleichberechtigung  anderer  Schularten  neben  dem  Gymnasium
  nicht  mehr  gefährdet,  ja  vielmehr  z.  T.  gefördert  waren.  Und  um  so
unbedenklicher  konnte  der  Staat  von  der  bisherigen  Schutzmaßregel  absehen,

1)  Vgl.  “Verhandlungen  über  Fragen  des  höheren  Unterrichts’.  Berlin  6.  bis  8.  Juni  1900.
Nebst  einem  Anhange  von  Gutachten  herausgegeben  im  Auftrage  des  Ministers  der  geistlichen,
Unterrichtse-  und  Medizinalangelegenheiten.  (Halle  1901,  Waisenhaus.)

?)  Als  ‘Bruch  des  Königsfriedens’  bezeichnet  nicht  ganz  mit  Unrecht  solche  Angriffe
gegen  das  Gymnasium  wie  den  von  Parow  in  der  Anm.  1  98.  10  genannten  Schrift  Fr.  Aly  in
einem  Artikel  des  "Humanist.  Gymnasiums’,  Jahrg.  15  (1904),  S.  10  ff.