Die  Gleichberechtigung  der  drei  höheren  Schulen.  Tragweite  der  Neuordnung.  23

anderen  Schulen,  besonders  der  Oberrealschule,  in  weit  höherem  Maße  gepflegt
werden  können.  Es  ist  nicht  anzunehmen,  daß  dieser  Tatsache  und  der  offenkundigen
Berufsrichtung  der  verschiedenen  Schularten  zuwider  von  den  Eltern  in  allen
normalen  Fällen  ein  anderer  Vorbildungsweg  für  ihre  Söhne  gewählt  wird  als
der,  der  am  ungezwungensten  zu  dem  späteren  Berufe  überleitet,  und  da,  wo
mehrere  Vorbildungswege  mit  gleichem  Rechte  für  einen  Beruf  in  Betracht
kommen  —  die  Entscheidung  darüber  wird  immer  bei  sachlich  urteilenden
maßgebenden  Vertretern  dieses  Berufes  selbst  zu  liegen  haben  —,  dürfte  gerade
dies  Nebeneinander  verschieden  vorgebildeter  Mitglieder  für  diesen  Beruf  ein
großer  Vorteil  sein.  Betritt  jedoch  in  Ausnahmefällen  ein  Schüler  den  Weg,
der  durch  die  nicht  naturgemäß  am  nächsten  liegende  Schulart  und  dann  durch
die  an  der  Universität  für  solche  Fälle  bestehenden  Kurse  hindurch  zu  der
Berufsprüfung  und  in  den  Beruf  führt,  so  ist  anzunehmen,  daß  das  Maß  von
Willenskraft,  das  ihm  diesen  Weg  ermöglichte,  auch  seiner  Berufstätigkeit  nur
förderlich  sein  kann.  Ziehen  wir  das  alles  in  Betracht,  so  dürfen  wir  wohl
ohne  Sorge  auf  die  Neuordnung  der  Berechtigungen  blicken,  die  in  Preußen
mit  dem  Jahre  1900  begonnen  hat  und  von  deren  augenblicklichem  Zustand  die
nachstehende  Übersicht  die  wichtigsten  Punkte  vorführt.')

Die  Tragweite  dieser  Neuordnung  für  die  Verhältnisse  der  verschiedenen
Schularten  selbst  wird  natürlich  je  nach  der  schulpolitischen  Anschauung  verschieden
  beurteilt  werden;  suchen  wir  einen  möglichst  objektiven  Standpunkt
einzunehmen,  so  werden  wir  wohl  sagen  können:  die  Zahl  der  Gymnasien  und
die  Zahl  der  Schüler  an  den  humanistisch-gymnasialen  Anstalten,  die  bestehen
bleiben,  wird  beträchtlich  zurückgehen  —  und  das  kann  nur  mit  Freude  begrüßt
  werden;  haben  doch  die  Bänke  dieser  Schulart  bisher  überaus  viele  Leute
gedrückt,  die  nur  um  der  Berechtigungen  willen  in  das  Gymnasium  gingen,
ihrer  ganzen  Geistesanlage  nach  gar  nicht  dorthin  paßten,  demzufolge  verhältnismäßig
  wenig  Förderung  erfahren  haben  und  daher  schließlich  noch  die  übelsten
Feinde  der  gymnasialen  Bildung  geworden  sind.  Künftig  wird  das  Gymnasium,
durch  diese  Art  von  Schülern  immer  weniger  gehemmt,  der  geringeren  Anzahl
derer,  die  ein  inneres  Bedürfnis  zu  ihm  führt  und  die  eine  geeignete  Geistesanlage
auf  ihm  festhält,  um  so  mehr  sein  können;  die  Realanstalten  aber  werden
künftig  ohne  Zweifel  in  steigendem  Maße  auch  von  solchen  Schülern  besucht
werden,  die  ihrer  ganzen  Begabung  nach  von  vornherein  auf  den  Eintritt  auch
in  einen  Teil  der  gelehrten  Berufsarten  gerichtet  sind;  sie  werden  sich  daher
immer  mehr  des  Vorteils  erfreuen,  nicht  mit  einem  verhältnismäßig  hohen

1)  8.  Anhang  II  am  Ende  dieses  Buches.  Ähnliche  Zusammenstellungen  (vgl.  auch
Anm,  $.  22)  geben  die  Leiter  mancher  Schulanstalten  auch  in  ihren  Jahresprogrammen.  Eine
zusammenfassende  Darstellung  für  Preußen  gibt  A.  Beier,  Die  Berufsbildung  nach  den  Berechtigungen
  der  höheren  Lehranstalten  in  Preußen.  Zusammenstellung  der  hierauf  bezüglichen
  Gesetze,  Bekanntmachungen,  Bestimmungen,  Erlasse,  Verordnungen  und  Verfügungen,
in  der  vom  1.  April  1908  ab  gültigen  Fassung  nach  amtlichen  Quellen  herausgegeben
(Halle  1903,  Waisenhaus).  Es  ist  unerläßlich,  daß  sich  dem  Vorgehen  der  preußischen
Schulverwaltung  möglichst  bald  auch  die  anderen  deutschen  Staaten  anschließen.