Lehrer:  Lehramtsprüfung.  39

Für  die  Zulassung  zur  Prüfung  ist  erforderlich,  daß  der  Kandidat  das
Reifezeugnis  an  einem  deutschen  Gymnasium,  an  einem  deutschen  Realgymnasium
  oder  an  einer  preußischen  oder  als  völlig  gleichstehend  anerkannten  außerpreußischen
  deutschen  Oberrealschule  erworben  hat.!)  Ferner  daß  er  nach  Erlangung
  des  Reifezeugnisses  mindestens  sechs  Halbjahre  an  einer  deutschen
Staatsuniversität  seinem  Berufsstudium  ordnungsmäßig  obgelegen  hat.  Gefordert
  wird  ein  anderthalbjähriger  Besuch  einer  preußischen  Universität.  Einem
Kandidaten,  der  sich  um  die  Lehrbefähigung  in  Mathematik,  Physik  und  Chemie
bewirbt,  werden  bis  zu  drei  an  einer  Technischen  Hochschule  verbrachte  Studienhalbjahre
  angerechnet.  Einem  Kandidaten,  der  sich  um  die  Lehrbefähigung  im
Französischen  oder  Englischen  bewirbt  und  der  an  einer  Hochschule  mit  französischer
  oder  englischer  Vortragssprache  studiert  oder  in  Ländern  dieser  Sprachgebiete
  nachweislich  neben  wissenschaftlicher  Beschäftigung  seiner  sprachlichen
Ausbildung  obgelegen  hat,  kann  diese  Zeit  bis  zu  zwei  Halbjahren  mit  Genehmigung
  des  Ministers  angerechnet  werden.  Die  gleiche  Geltung  dem  Besuche
der  Akademie  für  Sozial-  und  Handelswissenschaft  in  Frankfurt  a.  M.  zu  geben,
hat  sich  der  Minister  bereit  erklärt.

Durch  alle  Anforderungen,  die  die  Prüfungsordnung  stellt,  geht  der  Grundsatz,
  dem  Unterrichtsbedürfnisse  Rechnung  zu  tragen  und  alles  auf  das  Schulmäßige
  zu  beziehen,  ohne  daß  dadurch  die  wissenschaftliche  Gründlichkeit
geschädigt  wird.

Die  Prüfung  besteht  aus  zwei  Teilen:  der  Allgemeinen  und  der  Fachprüfung.
Jene  erstreckt  sich  auf  christliche  Religion,  Philosophie  und  Pädagogik  sowie
deutsche  Literatur.  Ihr  muß  sich  jeder  Kandidat  unterziehen,  einerlei  ob  er
an  einer  humanistischen  oder  realen  Lehranstalt  einmal  Anstellung  sucht  und
findet.  Daran  hat  die  preußische  Unterrichtsverwaltung  stets  festgehalten,  daß
dem  höheren  Lehrerstand  eine  einheitliche  Bildungsgrundlage  gewahrt  werde.

In  der  Fachprüfung  gibt  es  zahlreiche  Gegenstände,  unter  denen  der  Kandidat
  wählen  kann,  nur  muß  unter  den  von  ihm  bezeichneten  Fächern  sich  stets
eine  der  folgenden  Verbindungen  finden:  Lateinisch  und  Griechisch,  Französisch
und  Englisch,  Geschichte  und  Erdkunde,  Religion  und  Hebräisch,  Reine  Mathematik
  und  Physik,  Chemie  nebst  Mineralogie  und  Physik,  oder  anstatt  der
letzteren  Botanik  und  Zoologie.  Doch  kann  an  die  Stelle  jedes  in  den  drei
ersten  Verbindungen  genannten  Faches  sowie  an  die  Stelle  von  Hebräisch  in
der  vierten  Verbindung  Deutsch  treten.

Die  Prüfung  zerfällt  in  eine  schriftliche  und  in  eine  mündliche.  Zur  häuslichen
  Bearbeitung  erhält  der  Kandidat  zwei  Aufgaben,  die  eine  für  die  Allgemeine
  Prüfung  aus  deren  Gebieten,  die  andere  für  die  Fachprüfung.  Wünsche
bezüglich  der  Themata  werden  tunlichst  berücksichtigt.  Als  Ersatz  für  eine

ı)  Als  solche  gelten  die  Oberrealschulen  in  Elsaß-Lothringen,  in  Hamburg  und
Bremen  und  die  Oberrealschule  (Ernestinum).in  Koburg.  Die  Reifezeugnisse  der  Oberrealschulen
  in  Braunschweig  und  Oldenburg  gestatten  nur  die  Zulassung  zur  Lehramtsprüfung,
in  der  Mathematik  und  Naturwissenschaften  die  Hauptfächer  bilden.