Seminar-  und  Probejahr.  41

lebre  in  ihrer  Anwendung  auf  die  Aufgaben  der  höheren  Schulen  und  auf  das
Unterrichtsverfahren  und  daneben  eine  planmäßige  Anleitung  bei  den  Unterrichtsversuchen.
  Es  gibt  auch  eine  Unterrichtstechnik,  deren  Wert  niemand  bestreiten
  kann.  Auf  diesem  Gebiet  ist  vieles  lehrbar,  und  wer  in  den  Anfängen
seiner  Lehrtätigkeit  von  Sachverständigen  scharf  kritisiert  und  zur  Selbstkritik
angehalten  wird,  der  wird  sich  manche  Verkehrtheiten  gar  nicht  erst  angewöhnen,
die  abzugewöhnen  späterkin  recht  schwer,  oft  geradezu  unmöglich  ist.

Diesem  Zweck  können  aber  nur  Einrichtungen  genügen,  die  in  engstem
Zusammenhange  mit  dem  Schulbetrieb  stehen  und  in  den  Händen  bewährter
Schulmänner  liegen.

Aus  diesen  Erwägungen  ist  die  Ordnung  der  praktischen  Ausbildung  der
Kandidaten  für  das  Lehramt  an  höheren  Schulen  vom  Jahre  1890  hervorgegangen.
  Sie  setzt  die  Dauer  der  Ausbildungszeit  auf  zwei  Jahre  fest  und
scheidet  das  Seminarjahr  von  dem  darauffolgenden  Probejahr.

Die  Pädagogischen  Seminare  haben  ihr  Urbild  in  dem  Seminarium  praeceptorum
  der  Franckeschen  Stiftungen  sowie  in  dem  Philologischen  Seminar,
das  F.  A.  Wolf  ebenfalls  in  Halle  errichtete  und  das  anfänglich  nicht  nur  fachwissenschaftliche
  Weiterbildung,  sondern  auch  pädagogische  Unterweisung  bot.
Auch  Gedike  hat  das  gleiche  angestrebt,  als  er  das  noch  heute  fortbestehende
pädagogische  Seminar  für  gelehrte  Schulen  im  Jahre  1787  in  Berlin  gründete.
Nach  dem  Muster  dieses  Seminars  sind  dann  ähnliche  Anstalten  in  preußischen
  Provinzialhauptstädten  eingerichtet  worden,  in  die  jedoch  nur  ein
geringer  Teil  sämtlicher  Kandidaten  aufgenommen  werden  konnte.  Wertvolle
Anregungen  gaben  auf  diesen  Gebiete  O.  Frick  in  Halle  und  H.  Schiller  in
Gießen.  Im  Jahre  1884  erhob  die  Versammlung  der  großherzoglich  hessischen
Gymnasialdirektoren  die  Forderung  der  Seminarausbildung  sämtlicher  Kandidaten
des  höheren  Lehramts.  Dem  Vorgange  Hessens  folgte  dann  Preußen  und  bald
auch  Sachsen-Weimar  in  Verbindung  mit  Sachsen-Meiningen.  Preußen  hat  in
in  den  letzten  Jahren  mit  Rücksicht  auf  die  wachsende  Zahl  der  Lehramtskandidaten
  die  Zahl  seiner  Pädagogischen  Seminare  erheblich  vermehrt.!)

Eintreten  kann  in  ein  Pädagogisches  Seminar  nur,  wer  die  Prüfung  bedingungslos
  bestanden  hat.  Die  Meldung  zum  Eintritt  muß  spätestens  vier
Wochen  vor  dem  Anfang  des  Sommer-  oder  Winterhalbjahrs  bei  einem  Provinzialschulkollegium
  eingereicht  werden.  Eine  etwa  notwendig  werdende

rweisung  in  eine  andere  Provinz  behält  der  Minister  sich  vor.  Das  Provinzialschulkollegium
  teilt  die  Kandidaten  mit  Rücksicht  auf  ihre  Lehrbefähigung
einem  Seminare  zu.  Hier  werden  sie  zunächst  mit  dem  Leben  und  Treiben  der
Anstalt  bekannt  gemacht,  der  das  Seminar  angegliedert  ist,  indem  sie  nach
einem  geordneten  Plane  in  allen  Klassen  und  in  allen  Lehrfächern  hospitieren.
Der  pädagogischen  Unterweisung  dienen  die  Seminarsitzungen,  die  während  des
ganzen  Schuljahres  wöchentlich  zweimal  abgehalten  werden.  In  diesen  werden  die
Seminaristen  zu  möglichst  großer  Selbsttätigkeit  angeregt.  Nach  und  nach  beı)

  Rein,  Enzyklopädisches  Handbuch  der  Pädagogik.  Art.  Gymnasialseminare.