44  Nersox:  Die  änßere  Organisation  des  höheren  Schulwesens.

und  zwar  die  an  staatlichen  Schulen  angestellten  unmittelbare,  die  an  nichtstaatlichen
  mittelbare.

Dem  dritten  Teile  sämtlicher  Oberlehrer,  einerlei  ob  diese  an  staatlichen,
stiftischen  oder  städtischen  Schulen  wirken,  kann  der  Minister  den  Charakter
„Professor“  verleihen,  sofern  sie  eine  zwölfjährige  Schuldienstzeit  von  der  Beendigung
  des  Probejahres  ab  zurückgelegt  haben.  Für  die  Reihenfolge,  in  der
die  Oberlehrer  zur  Charakterisierung  als  Professoren  vorgeschlagen  werden,  ist
in  erster  Linie  maßgebend  das  Öberlehrerdienstalter.)  Allen  diesen  Professoren
  wird  in  der  Regel  von  Sr.  Majestät  dem  Könige  der  persönliche  Rang
der  Räte  vierter  Klasse  beigelegt.

Seitdem  die  Oberlehrer  von  dem  Provinzialschulkollegium  ernannt  bezw.
bestätigt  werden  (seit  dem  Jahre  1892),  ist  dieses  auch  in  Disziplinarfällen  die
zuständige  Behörde.

Die  Besoldung  der  Oberlehrer  beruht  auf  der  Grundlage  der  Alterszulagen.
Sie  ist  durch  den  Normaletat  vom  Jahre  1892  und  die  Nachträge  für  die  staatlichen
  Anstalten  geregelt;  die  nichtstaatlichen  haben  sich  diesen  Normen
angeschlossen.

Das  Anfangsgehalt  beträgt  2700  Mark,  steigt  nach  3  Dienstjahren  um
500  Mark,  nach  6  um  400  Mark  und  dann  um  je  300  Mark  nach  9,  12,  15,
18,  21  Dienstjahren»

Zu  dem  Gehalte  kommt  für  diejenigen  Oberlehrer,  die  keine  Dienstwohnung
haben,  der  Wohnungsgeldzuschuß  und  für  die  nach  ihrem  Zeugnis  vollbefähigten
oder  durch  praktische  Bewährung  sich  auszeichnenden  eine  feste  pensionsfähige
Zulage

nach  9  12  15  Dienstjahren
von  300  600  900  Mark  jährlich.?)

Pensionsberechtigung  tritt  nach  zehnjähriger  Dienstzeit  ein,  unter  Umständen
auch  schon  früher.  Wenn  ein  Oberlehrer  im  Dienste  stirbt,  erhalten  die  Hinterbliebenen
  die  volle  Besoldung  für  die  zunächstfolgenden  drei  Monate,  das  sogenannte
  Gnadenquartal.  Dann  tritt  die  gesetzlich  geregelte  Reliktenversorgung
in  Wirksamkeit.  ?)

Wäre  der  Oberlehrer,  wie  freilich  hie  und  da  die  Rede  geht,  nur  Beamter,
dann  wäre  es  leicht,  den  Kreis  seiner  Pflichten  äußerlich  zu  umschreiben.
Pünktlichkeit,  gründliche  Vorbereitung  für  die  Lehrstunden,  fleißige  Arbeit  in
diesen,  sorgsame  Erledigung  der  Korrekturen,  Erfüllung  amtlich  erteilter  Aufträge,
  —  dies  alles  zusammen  machte  wohl  einen  korrekten,  vielleicht  einen
tadellosen  Beamten  aus.  Wer  aber  seinen  Beruf  nach  großen  und  weiten  Gesichtspunkten
  erfaßt,  wird  dabei  nicht  stehen  bleiben  wollen.  Er  wird  nicht

N)  Vgl.  Erlaß  vom  14.  Dez.  08.  Ergänzungsheft  zu  Beier,  Die  höh.  Schulen  in  Pr.,  8.  34.

2)  Vgl.  Kunzes  Kalender  für  das  höhere  Schulwesen.

s)  Über  die  Bestimmungen  der  Ludwig-Wiese-Stiftung,  aus  der  unverheiratet  gebliebenen
  Töchtern  von  Direktoren  und  akademisch  gebildeten  Lehrern  höherer  Schulen  Preu-Bens
  Unterstützungen  gewährt  werden,  vgl.  Beier,  Die  höheren  Schulen  in  Preußen,  8.  479,
über  die  Spilleke-Wiese-Stiftung  a.  a.  O.  S.  486.