Militärverhältnis.  Wissenschaftliche  Weiterbildung.  Befugnisse.  Konferenzen.  47

Demselben  Zwecke  dienen  die  Reisestipendien,  die  Lehrern  der  neueren
Sprachen  verliehen  werden.?)

Über  die  Befugnisse  der  Oberlehrer,  zu  strafen  und  zu  beurlauben,  ent
halten  die  Dienstvorschriften  für  Direktoren  und  Lehrer,  die  in  Preußen  von
den  Provinzialschulkollegien  gegeben  sind,  die  nötigsten  Bestimmungen.  Zu
diesen  kommen  Verfügungen  der  Behörde  und  die  Schulordnungen,  die
für  die  einzelnen  Anstalten  maßgebend  sind.  Eine  genaue  Abgrenzung  der
Rechte  gibt  es  nicht  und  kann  es  nicht  geben,  ebensowenig  wie  bei  anderen
Beamtenkategorien.  Über  allgemeine  Richtlinien  kann  da  nicht  hinausgegangen
  werden.

Eine  große  Bedeutung  für  das  Leben  der  einzelnen  Anstalten  haben  die
regelmäßigen  oder  außerordentlichen  Versammlungen  des  Lehrerkollegiums,  die
Lehrerkonferenzen.  Zu  Beginn  jedes  Schuljahres  müssen  Vereinbarungen  und
Anordnungen  getroffen  werden  über  die  äußere  Ordnung  des  Schulbetriebes,
über  die  Verteilung  und  Abmessung  der  häuslichen  Arbeiten,  über  die  Privatlektüre
  und  über  manches  andere.  Später  folgen  die  Schülerbesprechungen.
Hier  ist  alles  vorzubringen,  was  wirklich  dazu  dient,  das  Gesamtbild  jedes
Schülers  zu  klären  und  festzustellen,  damit,  wo  immer  in  der  Arbeit  oder  in
der  Erziehung  Hemmungen  und  Störungen  zutage  treten,  einmütig  und  recht
zeitig  eingewirkt  werden  kann.  Wie  über  die  wichtigsten  Grundsätze  der  Erziehung
  sollte  jedes  Lehrerkollegium  in  sich  eine  Verständigung  anstreben  über
die  Hauptfragen  des  Unterrichtsbetriebes..  Und  auch  das  sollte  immer  wieder
erwogen  werden,  auf  welche  Weise  die  Unterrichtsfächer,  die  nebeneinander
gelehrt  werden,  miteinander  in  Zusammenhang  gebracht  werden  können,  damit
die  Fäden  hinüber  und  herüber  gewoben  werden.  Es  ist  eine  treffliche  Gottesgabe,
  die  dem  Deutschen  zuteil  geworden  ist,  dies  Bedürfnis,  urwüchsige  Eigenart
  zu  wahren  und  persönliches  Leben  zu  kräftigen  und  sich  auswirken  zu
lassen.  Diesem  freien  Auswachsen  der  Persönlichkeit  verdanken  wir  vieles,  aber
allzuweit  ausgreifender  Individualismus  hat  dem  politischen  und  gesellschaftlichen
  Leben  der  Deutschen  unberechenbare  Schäden  gebracht.  Darunter  leidet
in  zahllosen  Fällen  auch  das  Schulleben.

Die  Vorlagen  in  den  Konferenzen  macht  naturgemäß  der  Direktor,  doch
steht  es  jedem  stimmberechtigten  Mitgliede  frei,  Gegenstände  zur  Besprechung
zu  bringen,  die  dazu  geeignet  sind.  Aber  bei  wichtigen  Sachen  ist  es  angemessen,
  vorher  dem  Direktor  Mitteilung  zu  machen.  Beschlüsse  werden,  wenn
dies  erforderlich  ist,  durch  Abstimmung  herbeigeführt.  Der  Direktor  hat  das
Recht,  Beschlüsse  zu  beanstanden,  die  auf  diese  Weise  zustande  gekommen  sind,
und  dann  die  Entscheidung  der  Behörde  nachzusuchen.  Die  Entscheidung  der
Behörde  anzurufen,  steht  natürlich  jedem  frei;  es  braucht  dies  ja  auch  nicht
immer  in  der  Form  einer  Beschwerde  zu  geschehen.

ı)  Beier  a.  0.  0.  8.  508f.  und  8,  516f.  Hier  auch  9.  518  u.  f.  über  die  Reisestipendien
  des  Archäologischen  Institutes.