Schuldisziplin.  Strafen.  51

ihrer  fleißigen  Arbeit  durch  stetes  Nörgeln,  durch  launisches  und  ungleichmäßiges
  Wesen.  Bei  ihnen  herrscht  ständige  Mißstimmung,  und  ein  frohes
Arbeiten  ist  da  nicht.  Und  solche  gibt  es,  denen  es  nicht  gelingen  will,  auch
nur  die  äußere  Ordnung  aufrechtzuerhalten  in  der  jugendlichen  Schar,  die  zu
ihren  FüBen  sitzt.

Jede  größere  Lebensgemeinschaft  bedarf  fester  Normen.  Auch  die  Schule
kann  ohne  solche  nicht  bestehen,  sie  muß  gewisse  Schranken  bauen.  Das  tut
sie  in  den  Schulgesetzen  oder  in  der  Schulordnung.

Die  Schulzucht  konzentriert  sich  in  der  Hand  des  Direktors,  aber  nur  da
ist  es  mit  dieser  gut  bestellt,  wo  das  gesamte  Lehrerkollegium  mit  rechtem
Verständnis  und  voller  Einmütigkeit  zusammenarbeitet.  Um  eine  gewisse  Einheitlichkeit
  im  kleineren  Kreise,  vor  allem  auch  in  der  Beurteilung  der  Schüler
herbeizuführen,  wird  jeder  Schülerklasse  ein  Ordinarius  oder  Klassenlehrer  gegeben.
  Ihm  liegt.  es  ob,  für  die  äußere  Ordnung  zu  sorgen  und  auch  für  die
sittliche  Haltung  seiner  Klasse,  für  den  Geist,  der  in  ihr  herrscht,  ist  er  zuerst
verantwortlich.  Über  Fleiß,  Fortschritte  und  Betragen  jedes  Schülers  muß  er
stets  genau  unterrichtet  sein,  und  nichts  Auffälliges,  was  in  der  Klasse  geschieht,
sollte  ihm  entgehen.

Damit  er  aber  ein  zutreffendes  Urteil  über  jede  Schülerindividualität,  gewinne,
  muß  er  ihre.  körperliche  und  geistige  Eigenart  genau  beobachten.  Mancher
  Schüler  wird  ungerecht  beurteilt,  weil  man  ihn  für  gesund  ansieht  und
von  ihm  verlangt,  daß  er  wie  ein  Gesunder  arbeite,  während  er  vielleicht  körperlich
  schwer  leidet.  So  kann  z.  B.  andauernde  Unaufmerksamkeit  die  Folge
behinderter  Atmung  durch  die  Nase  sein.  Auf  jede  Veränderung  des  körperlichen
  Befindens  seiner  Schüler  muß  der  Ordinarius  sorgsam  achten.  Je  früher
eine  ansteckende  Krankheit  als  solche  erkannt  wird,  desto  geringer  ist  die  Gefahr
  für  die  Mitschüler.  Daß  er  Simulanten  nicht  durchschlüpfen  lasse,  ist
dringend  zu  wünschen.  Das  Studium  der  geistigen  Veranlagung  seiner  Schüler
mit  den  hier  sich  zeigenden  Vorzügen  und  Mängeln  bietet  ihm  manches  schwierige,
  aber  auch  interessante  psychologische  Problem.  Geistige  Abnormität  oder
gar  krankhafte  seelische  Zustände  erfordern  die  größte  Achtsamkeit.  Der  Ordinarius,
  der  seine  Schüler  wirklich  kennt  und  mit  der  Einsieht  Takt  und  Menschenliebe
  verbindet,  wird  ein  väterlicher  Freund  und  Berater  vieler  sein  und  kann
manchen  Irrenden  auf  den  rechten  Weg  zurückleiten.

Allein  mit  Milde  und  Nachsicht  kommt  kein  Lehrer  aus,  er  wird  sich  genötigt
  sehen,  Strafen  zu  verhängen.  Es  gibt  Fälle,  in  denen  es  heißt:  biegen
oder  brechen.

Bei  allen  Strafen  ist  das  oberste  Gesetz:  man  sei  möglichst  sparsam  und
greife  nie  zu.  einer  schwereren  Strafe,  wenn  man  noch  mit  einer  leichteren  auskommt.
  Oft  genügt  ein  Blick,  ein  Wink,  eine  leichte  Bewegung.  Ein  scharfes
und  sprechendes  Auge  ist  für  den  Lehrer  eine  Gabe,  für  die  er  Gott  nicht
genug  danken  kann.  Muß  ein  Tadel  ausgesprochen  werden,  dann  geschehe  dies
in  kurzen,  bestimmten  und  klaren  Worten,  ohne  Übertreibung.  Nie  verletze

.der.  Lehrer  die  Umgangsformen  der  guten  Gesellschaft,  jedes  Schimpfwort  setzt
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