58  Friore:  Der  Oberlehrerstand,  seine  geschichtliche  Entwicklung  und  heutige  Lage.

Schulleute  zu  werden,  sich  bloß  auf  Schulstudien  gelegt,  ohne  sich  mit  der  Theologie
  zu  beschäftigen.“  Solche  Worte  klingen  uns  jetzt  schon  absonderlich,
indessen  erscheint  eg  geboten,  gerade  bei  der  Beurteilung  der  heutigen  Zustände
sich  zu’  vergegenwärtigen,  daB  die  selbständige  Stellung  des  Lehrerberufes  noch
eine  verhältnismäßig  junge  Schöpfung  ist.

Erst  mit  der  Jahrhundertwende  fand  dieses  Ideal  seine  Verwirklichung
im  staatlichen  Organismus  und  zwar  bei  der  Neuordnung  der  Unterrichtesverwaltung
  unter  dem  Freiherrn  von  Stein;  sie  fällt  in  die  große  Zeit  der
Wiedergeburt  und  Erhebung  des  preußischen  Staates.  An  Stelle  des  Oberschulkollegiums
  trat  die  dem  Ministerium  des  Innern  unterstellte  Sektion  für
Kultus  und  Unterricht,  zu  deren  Direktor  Wilhelm  v.  Humboldt  berufen
wurde.  Als  begeisterter  Verehrer:  des  Hellenentums  leitete  er  die  Reorganisation
der  höheren  Schulen  in  die  Bahnen  des  neuhumanistischen  Bildungsideales;
seine  Entwürfe,  wie  die  Ordnung  der  Entlassungsprüfungen  und  die  Lehrpläne  für
die  höheren  Schulen,  sind  zum  großen  Teil  erst  durch  seinen  Mitarbeiter  und
Nachfolger  Süvern  vollendet  und  durchgeführt.  Von  besonderem  Interesse  für
die  Entwicklung  des  Lehramts  ist  aber  das  Edikt  vom  12.  Juli  1810,  in  dem
das  examen  pro  facultate  docendi  zur  Grundlage  und  Voraussetzung  der
Lehrbefähigung  an  allen  höheren  Schulen  gemacht  wurde;  sollte  dadurch
auch  zunächst  der  Willkür  der  Patronate  in  der  Besetzung  der  Schulstellen  ein
Ende  gemacht  werden,  so  bewirkte  es  doch  in  der  Folgezeit  die  völlige  Loslösung
  des  Lehramts  vom  geistlichen  Stande  und  seine  Erhebung
zum  selbständigen  Lebensberufe  Somit  ist  das  Jahr  1810  zunächst  für
Preußen  und  im  weiteren  Sinne  auch  für  das  übrige  Deutschland  das  Geburtsjahr
  des  heutigen  Oberlehrerstandes.

II.  DIE  INNERE  ENTWICKLUNG  DES  LEHRAMTS
AN  DEN  HÖHEREN  SCHULEN.

Zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  erlangte  die  philosophische  Fakultät,
die  bis  dahin  nur  als  die  allgemein-wissenschaftliche  Vorschule  für  die  drei
anderen  Fakultäten  gegolten  hatte,  mit  dem  steigenden  Ansehen,  das  ihr  die
großen  Philosophen  der  damaligen  Zeit,  das  Aufblühen  der  Altertums-  und  der
Naturwissenschaft  verliehen,  ihre  selbständige,  den  oberen  Fakultäten  nebengeordnete
  Stellung.  Die  Vorbereitung  auf  alle  gelehrten  Studien  wird  allmählich
  immer  mehr  zur  Aufgabe  des  Gymnasialunterrichts,  die  philosophische
Fakultät  übernimmt  dafür  neben  der  Pflege  der  wissenschaftlichen  Forschung
und  der  Ausbildung  von  Gelehrten  auch  die  Vorbildung  der  Kandidaten
für  das  Lehramt  an  den  höheren  Schulen.  An  der  Hand  der  Prüfungsordnungen
  können  wir  verfolgen,  wie  sich  die  Lösung  dieser  Aufgabe  in  den
größeren  deutschen  Staaten  entwickelt  hat.

Das  Edikt  von  1810,  das  in  Preußen  zum  erstenmal  die  Prüfung  der
Lehramtskandidaten  regelt,  steht  auf  dem  Boden  des  neuhumanistischen
Bildungsideals,  das  sich  keineswegs  auf  den  Betrieb  der  alten  Sprachen
beschränkte,  sondern  in  den  Süvernschen  Lehrplänen  eine  „harmonische  Aus-