Sachsen  und  die  süddeutschen  Staaten.  61

gewirkt  werden  soll,  so  wäre  für  die  sprachlich  -  historische  Seite  sicher  eine
allgemeine  naturwissenschaftliche  Prüfung  ebenso  erwünscht.  Ich  denke  hier
namentlich  an  schulhygienische  Belehrungen,  wie  sie  schon  wiederholt,  zuletzt
auf  der  76.  Naturforscherversammlung  zu  Breslau  (22.  September  1904),  als
allgemeinverbindlich  gewünscht  wurden.  Die  Wichtigkeit  des  Gegenstandes
wird  niemand  bestreiten,  ob  aber  die  von  medizinischer  Seite  befürwortete  Einführung
  von  Schulärzten  eine  nach  allen  Richtungen  hin  befriedigende  Lösung
der  berührten  Fragen  brächte,  dürfte  nach  manchen  Erfahrungen  zweifelhaft
sein.  Richtiger  wäre  es  auf  alle  Fälle,  wenn  schulhygienische  Fragen  schon
in  dem  ganzen  Lehrerkollegium  auf  sachliches  und  allgemeines  Verständnis
rechnen  könnten.  Zunächst  dürfte  es  eine  Aufgabe  der  Fortbildungskurse  sein,
sich  dieses  Gegenstandes  anzunehmen,  wie  es  z.B.  bei  den  in  Jena  abgehaltenen
Kursen  üblich  ist.

In  Sachsen,  wo  sich  der  althumanistische  Schulbetrieb  der  Reformationszeit
  namentlich  unter  dem  Einflusse  von  Gottfried  Hermann  bis  tief  in  das
19.  Jahrhundert  hinein  erhalten  hat,  erfolgte  die  Einführung  einer  Lehrerprüfung
durch  das  Regulativ  vom  1.  August  1843  (revidiert  am  12.  Dezember  1848),
das  im  wesentlichen  nach  dem  bayerischen  Muster  entworfen  war.  Dagegen
schließt  sich  die  gegenwärtig  geltende  Ordnung  der  Prüfung  für  das
höhere  Lehramt  vom  Jahre  1899  im  Interesse  der  Einheit  eng  an  die
preußischen  Bestimmungen  an.  Indessen  gilt  hier  das  Reifezeugnis  eines  Realgymnasiums
  nur  für  die  Zulassung  zu  den  Prüfungen  in  den  mathematischnaturwissenschaftlichen
  Fächern  und  in  den  neueren  Sprachen,  das  Reifezeugnis
einer  Oberrealschule  kann  vom  Ministerium  als  ausreichend  bei  der  Erwerbung
der  Lehrbefähigung  in  Mathematik  und  Naturwissenschaft  anerkannt  werden.

Während  die  meisten  deutschen  Bundesstaaten,  Preußen,  Sachsen,  Mecklenburg-Schwerin,
  Braunschweig,  Elsaß-Lothringen,  Sachsen-Weimar,  die  sächsischen
Herzogtümer  und  die  Hansestädte,  eine  Vereinbarung  über  Angleichung  und
gegenseitige  Anerkennung  der.  Prüfungszeugnisse  getroffen  haben,  finden  sich  in
den  beiden  süddeutschen  Königreichen  noch  erhebliche  durch  die  geschichtliche
Entwicklung  bedingte  Abweichungen.

Nachdem  Bayern  bis  zur  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  seine  Schulen  der
Herrschaft  der  Jesuiten  überlassen  hatte,  erfolgte  eine  Reaktion  zunächst  im
Sinne  der  Aufklärung,  die  aber  bald  von  der  humanistischen  Bewegung  abgelöst
  wurde.  Sie  fand  unter  der  Regierung  des  hellenenfreundlichen  Königs
Ludwig  IL  namentlich  in  dem  jugendlichen  F.  Thiersch,  einem  Schüler
Gottfried  Hermanns,  einen  tatkräftigen  Vertreter,  freilich  weniger  in  dem
Geiste  des  von  Göttingen  ausgehenden  Neuhumanismus,  als  vielmehr  in  dem
strengeren  Sinne  der  althumanistischen  Imitation.  Mehr  wie  in  Preußen
bilden  hier  die  alten  Sprachen  den  wirklichen  Mittelpunkt  des  Unterrichts,  und
damit  steht  im  Zusammenhang,  daß  in  Bayern  wie  auch  in  Württemberg,
das  am  zähesten  an  den  Traditionen  der  Reformationszeit  festgehalten  hat,  unter
den  Lehrern  zwischen  „Humanisten“  und  „Realisten“  auch  heute  noch  scharf
unterschieden  wird,  und  für  beide  Richtungen  besondere  Prüfungskommissionen