62  Fricke:  Der  Oberlehrerstand,  seine  geschichtliche  Entwicklung  und  heutige  Lage.

bestehen.  Allerdings  hat  sich  im  Laufe  der  Zeit,  nachdem  auch  hier  die  Realanstalten
  immer  mehr  den  Charakter  von  allgemeinen  Bildungsanstalten  angenommen
  haben,  der  Gegensatz  etwas  ausgeglichen,  immerhin  gelten  alle  diejenigen,
  bei  denen  nicht  die  alten  Sprachen  den  Mittelpunkt  der  Lehrbefähigung
ausmachen,  an  den  Gelehrtenschulen  lediglich  als  Fachlehrer,  die  nicht  zur
Führung  von  Klassen  wie  zur  Leitung  von  Anstalten  berufen  sind.

Die  in  Bayern  geltende  Prüfungsordnung  stammt  aus  dem  Jahre  1895,
die  Prüfungsordnung  in  Württemberg  ist  von  1898.  Für  die  Zulassung  zur
Prüfung  in  den  humanistischen  Fächern  berechtigt  in  beiden  Staaten  nur  das
Reifezeugnis  eines  deutschen  Gymnasiums,  für  das  Studium  der  realistischen
Fächer  auch  das  Bestehen  der  Reifeprüfung  an  einem  deutschen  Realgymnasium
bezw.  an  einer  württembergischen  zehnklassigen  Realanstalt.

Die  mindestens  vierjährige  Studienzeit  wird  von  den  Humanisten  ausschließlich
  auf  der  Universität  zurückgelegt,  den  Neuphilologen  wird  auch  hier
die  Studienzeit  in  den  Ländern  ihrer  Sprachgebiete  bis  zu  zwei  Halbjahren  in
Anrechnung  gebracht.  Den  Kandidaten  der  mathematisch  -  naturwissenschaftlichen
  Fächer  ist  in  beiden  Staaten  wie  auch  in  Sachsen  in  ausgedehnterer
Weise  wie  in  Preußen  der  Besuch  einer  Technischen  Hochschule  an  Stelle  der
Universität  gestattet.

Beiden  Prüfungsordnungen  ist  es  gemeinsam,  daß  die  Prüfung  für  Humanisten
  ‚wie  für  Realisten  in  zwei  Abschnitte  zerfällt,  die  in  Bayern  durch  ein
oder  zwei  Jahre  weiteren  Studiums,  in  Württemberg  durch  das  Probejahr  voneinander
  getrennt  sind.

Seit  einer  Reihe  von  Jahren  haben  die  Unterrichtsbehörden  auch  der
Fortbildung  der  schon  im  Amte  stehenden  Lehrer  in  immer  weiterem  Umfange
  ihre  Aufmerksamkeit  geschenkt  und  in  anerkennenswerter  Weise  mit
erheblichen  staatlichen  Mitteln  unterstützt.  Den  Anfang  machten  die  im
Jahre  1889  in  Jena  veranstalteten  naturwissenschaftlichen  und  pädagogischen
  Fortbildungskurse.  Es  folgten  im  Jahre  1890  die  archäologischen
  Kurse  in  Berlin,  Bonn  und  Trier  für  die  Altphilologen;  auch  in
Sachsen  und  Hessen  wurden  ähnliche  Kurse  veranstaltet.  Demselben  Zwecke
dienen  die  archäologischen  Kurse  in  Rom  und  Athen  und  die  Stipendien  für
Studienreisen  nach  den  Stätten  des  klassischen  Altertums.  Mit  besonderer
Sorgfalt  hat  sich  die  staatliche  Fürsorge  der  Fortbildung  der  Neuphilologen
  angenommen.  Außer  den  Ferienkursen  zu  Berlin,  Göttingen,  Greifswald,
  Marburg,  Frankfurt  a.  M.,  Köln  und  Bonn  sind  es  hier  namentlich
die  von  mehreren  Bundesstaaten  gewährten  Stipendien  für  Reisen  ins  Ausland,
  die  Gelegenheit  bieten  sollen,  in  unmittelbarem  Verkehr  mit  Ausländern
sich  eine  gute  Aussprache  und  möglichst  weitgehende  Beherrschung  des  fremden
Idioms  anzueignen.  Auch  für  die  Vertreter  der  mathematisch-naturwissenschaftlichen
  Fächer,  in  denen  ja  bei  dem  rastlosen  Fortschreiten  von  Wissenschaft
  und  Technik  das  Bedürfnis  einer  Ergänzung  der  Universitätsstudien  sich
besonders  lebhaft  bemerkbar  macht,  werden  in  Berlin,  Göttingen  und
‘Frankfurt  a.  M.  periodisch  wiederkehrende  Ferienkurse  veranstaltet.