66  Fkicke:  Der  Öberlehrerstand,  seine  geschichtliche  Entwicklung  und  heutige  Lage.

der  Lehrer  zu  einer  der  geachtetsten  im  Staate  erhoben  wurde;  Belohnung
dadurch,  daß  sie  über  die  Sorge  für  sich  und  ihre  Familie  hinausgestellt  werden.“

Die  Berechtigung  dieser  Forderung  findet  auch  bald  in  Kundgebungen
maßgebender  Persönlichkeiten  ihre  Anerkennung,  vor  allem  zeigt  sich  das  Bestreben,
  den  neugegründeten  Stand  in  die  Hierarchie  des  staatlichen  Beamtentumes
  einzureihen.  Man  fand  für  ihn  die  angemessene  Stellung  im  Vergleich
mit  dem  Juristenstande,  insbesondere  mit  dem  Stande  der  richterlichen  Beamten.
Zum  erstenmal  begegnen  wir  in  einem  Schreiben  des  preußischen  Unterrichtsministers
  Eichhorn  vom  22,  Januar  1845  der  Aufstellung  des  Grundsatzes,  daß
die  Lehrer  der  höheren  Schulen  in  ihren  Besoldungsverhältnissen
den  Richtern  gleichzustellen  seien.  Nicht  von  dem  Öberlehrerstande,  der
um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  noch  lange  nicht  an  eine  Interessenvertretung
  dachte,  sondern  von  der  maßgebenden  Stelle  des  Königlich
Preußischen  Ministeriums  ist  der  Gedanke  der  Gleichstellung  von
Oberlehrern  und  Richtern  in  Rang  und  Gehalt  ausgegangen  und  zu
wiederholten  Malen  grundsätzlich  bestätigt,')

Mancherlei  Bedenken,  namentlich  auch  die  Enge  der  Finanzbefähigung,
haben  freilich  später  die  praktische  Durchführung  dieses  Grundsatzes  hinausgeschoben
  und  zum  Nachteile  der  Lehrerwelt  beeinflußt.  Indessen  muß  man
anerkennen,  daß  seit  dieser  Zeit  manches  für  die  Verbesserung  der  äußeren
Lage  des  Lehrerstandes  geschehen  ist.  Insbesondere  sorgte  Preußen  für  eine
gleichartige  Besoldung  zuerst  durch  den  Normaletat  von  1863,  der  sich  indessen
  nur  auf  die  Gymnasien  bezog,  während  der  folgende  von  1872  sich  auch
auf  die  Realschulen  I.  Ordnung  erstreckte,  Durch  letzteren  wurde  auch  vorlibergehend
  die  Gleichstellung  von  Lehrer-  und  Richtergehalten  erreicht,  jedoch  hat
sich  das  Verhältnis  ziemlich  bald  wieder  zuungunsten  der  Lehrer  verschoben.
Die  wiederholte  Zurücksetzung  des  Lehrerstandes  mußte  schließlich  zu  einer
Reaktion  führen,  zumal  sich  auch  innerlich  eine  Wandlung  in  ihm  vollzogen
hatte,  die  das  Erwachen  des  Standesbewußtseins  begünstigte.  Sehen  wir  in  der
ersten  Hälfte  des  19,  Jahrhunderts  in  dem  Lehrer  der  höheren  Schule  vorzugsweise
  den  in  die  Anschauung  einer  vergangenen  Zeit  vertieften  und  weltfremden
Humanisten,  der  in  seinem  anspruchslosen  und  beschaulichen  Dasein  einen
Spiegel  des  Zeitalters  bot,  in  dem  das  wirtschaftliche  Leben  des  deutschen
Volkes  noch  kläglich  darniederlag,”)  so  änderte  sich  das  schon  mit  dem  Eindringen
  der  modernen  Bildungselemente,  insbesondere  seit  dem  Aufblühen  des
Realschulwesens.  Mit  dem  Eindringen  der  Naturwissenschaft  und  der  modernen
Sprachen  in  die  Schule  ist  das  Bildungsideal  dem  Leben  der  Gegenwart
nähergerückt  und  damit,  wie  auch  infolge  mannigfacher  gesellschaftlicher  Zusammenhänge,
  hat  sich  der  Blick  des  Pädagogen  dieser  Gegenwart  immer  mehr
zugewandt.  Dazu  kam,  daß  nicht  nur  durch  das  Anwachsen  des  Wissensstoffes,

')  Eine  vollständige  Zusammenstellung  der  darauf  bezüglichen  amtlichen  Erklärungen
gibt  Lortzing  im  Korrespondenzblatt  für  den  akademisch  gebildeten  Lehrerstand.  IV.
8.  674  f.

N  Vgl.  Rud.  Lehmann,  Erziehung  und  Erzieher.  Berlin  1901.  $.  148.