Der  Normaletst  und  die  Schulreform  von  1390.  67

sondern  auch  mit  seiner  zunehmenden  methodischen  Durchbildung  sich  die
Arbeitsleistung  erheblich  vermehrte.  Wie  mit  dem  Fortschreiten  der
Wissenschaft  die  Examensforderungen  allmählich  immer  höher  gespannt  wurden,
so  daB  sich  die  normale  Studiendauer  auf  10—12  Semester  verlängerte,  so
wurde  mit  der  Einführung  des  Seminarjahres  auch  die  Vorbereitungszeit  verdoppelt,
  und  eine  bei  starkem  Andrange  unvermeidliche  oft  mehrjährige  Hilfslehrerzeit
  rückte  die  feste  Anstellung  oft  weit  bis  über  das  30.  Lebensjahr
hinaus.  Die  immer  weiter  um  sich  greifende  Unzufriedenheit  mit  der  äußeren
Lage  führte  zur  Gründung  der  Vereine  akademisch  gebildeter  Lehrer,
die  sich  die  Wahrung  der  Standesinteressen  zur  Pflicht  machen.  Auch  die  im
Dezember  1890  auf  Veranlassung  Sr.  Majestät  des  Kaisers  nach  Berlin  berufene
Schulkonferenz  beschäftigte  sich  mit  dieser  Frage,  und  es  war  von  Bedeutung,
daß  die  königliche  Kabinettsorder,  mit  der  die  Konferenz  geschlossen  wurde,
nicht  nur  die  Tatsache  einer  stärkeren  Belastung,  sondern  auch  die  Notwendigkeit
  einer  Verbesserung  der  äußeren  Lage  des  Lehrerstandes
anerkannte.  Es  heißt  darin  am  Schluß:  „Noch  liegt  Mir  am  Herzen,  einen
Punkt  zu  berühren.  Ich  verkenne  nicht,  daß  bei  Durchführung  der  neuen  Reformpläne
  erhebliche  Mehrforderungen  an  die  Leistungen  der  gesamten  Lehrerschaft
  gestellt  werden  müssen.  Ich  vertraue  aber  ebenso  ihrem  Pflichtgefühle
wie  ihrem  Patriotismus,  daß  sie  sich  den  neuen  Aufgaben  mit  Treue  und  Hingebung
  widmen  werde.  Demgegenüber  erachte  Ich  es  aber  auch  für  unerläßlich,
daß  die  äußeren  Verhältnisse  des  Lehrerstandes  wie  dessen  Rang-  und  Gehaltsverhältnisse
  eine  entsprechende  Regelung  erfahren,  und  Ich  wünsche,  daß  Sie
diesen  Punkt  besonders  im  Auge  behalten  und  darüber  an  Mich  berichten.“  ?)

Ein  Erfolg  war  der  Normaletat  vom  4.  Mai  1892.  Er  ersetzte  den  bisherigen
  sogenannten  Stellenetat  durch  das  System  der  regelmäßigen  Dienstalterszulagen,
  wodurch  namentlich  die  seitherige  Ungleichmäßigkeit  des  Einkommens
  und  die  Ungewißheit  für  die  Zukunft  beseitigt,  und  eine  hessere
Grundlage  für  eine  gesicherte  Lebensstellung  gegeben  wurde.  In  dem  Erlaß
vom  28.  Juli  1892  wurde  ferner  für  alle  festangestellten  wissenschaftlichen
Lehrer  die  Amtsbezeichnung  Oberlehrer  eingeführt,  ein  Drittel  derselben  erhält
den  Titel  Professor,  den  die  Oberlehrer  jetzt  nicht  mehr  als  persönliche  Auszeichnung,
  sondern  nach  einer  Reihe  von  Dienstjahren  von  Amts  wegen  mit  den
Universitätsprofessoren  gemeinschaftlich  führen,  und  der  auch  äußerlich  ihre
Zugehörigkeit  zum  gelehrten  Beruf  zum  Ausdruck  bringt.

Indessen  hat  man  an  diesem  Wendepunkte,  an  den  sich  so  viele  Hoffnungen
knüpften,  leider  versäumt,  die  volle  Gleichstellung  der  Oberlehrer  in  Rang  und
Gehalt  mit  den  übrigen  Beamten  von  akademischer  Vorbildung  zur  Durchführung
  zu  bringen,  ja  es  hatte  fast  den  Anschein,  als  glaubte  man  in  der  Gehaltsbemessung
  schon  zu  weit  gegangen  zu  sein,  da  seitdem  die  Arbeit  des
Öberlehrers  durch  Erhöhung  der  Pflichtstundenzahl,  Vermehrung  einer  an  sub-!)

  Verhandlungen  über  Fragen  des  höheren  Unterrichts  vom  4.—17.  Dezember  1890.
Berlin  1891.  8.  778.

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