12  Vorıner:  Evangelische  Religionslehre.

einer  stufenweise  fortschreitenden  Einführung  in  Mysterien  zugrunde  gegangen,  bis
auf  einige  mehr  oder  minder  sinnlose  Reste  im  Taufritual.  Zudem  war  bei  der
ungeheuren  Ausdehnung  der  neugewonnenen  Territorien  die  Jugend  den  Priestern
‘für  einen  regelmäßigen  Unterricht  zunächst  einfach  unerreichbar.  So  trat  denn
dafür  die  häusliche  Unterweisung  durch  Eltern  oder  Paten  ein,  bei  der  uns  nur  die
Begrüjndung  mit  dem  allgemeinen  “regale  sacerdotium’  (1.  Petr.  2,  5.  9)  angesichts  der
sonst  herrschenden  katholischen  Auffassung  vom  Priestertum  etwas  sonderbar  berührt.
Synodalbeschlüsse  und  seit  der  Karolingerzeit  eine  Reihe  von  kaiserlichen  Kapitularien
  fordern  die  Kenntnis  des  Symbolums  (d.  h.  in  der  Regel  des  sog.  apostolischen)
und  des  Herrengebets  von  allen  Gläubigen  und  betonen  zugleich  ihre  Verpflichtung
zur  Unterweisung  der  eigenen  oder  Patenkinder  in  diesen  Stücken;  zur  Instruktion
  der  Sendboten  gehört  auch  die  Kontrolle  in  diesem  Punkt.  Daß  die  bezeichneten
  beiden  Stücke  “tam  latine  quam  barbarice'  gelernt  werden  sollen,  ist  eine
immer  mehr  notwendig  werdende  Konzession  an  die  deutsche  Sprache.  Zum  zweiten
Artikel  finden  sich  dann  bald  allerlei  Zusätze  aus  der  Geschichte  Jesu.  Inhaltlich
haben  wir  in  dieser  Mindestforderung  religiöser  Kenntnisse  einen  bedeutungsvollen
Ansatz  zur  Katechismusbildung  zu  erblicken,  einen  kurzen  christlichen  Lehrbegriff,
wie  er  unter  der  Bezeichnung  ‘verbum  abbreviatum’  —  zum  Ausdruck  vgl.  Jes.  10,
23  LXX  —  freilich  auch  schon  der  alten  Kirche  bekannt  war.  Nicht  befremden
darf  bei  dieser  Summa  des  christlichen  Lehrstoffes  das  Fehlen  des  Dekalogs,  den  erst
das  spätere  Mittelalter  in  seiner  erziehlichen  Bedeutung  gewissermaßen  entdeckte.  —
Über  diesen  Unterricht  der  Paten  und  Eltern  übte  die  Kirche  ihrerseits  Aufsicht  in
der  Beichte:!)  “Ih  gihu,*)  daz  ih  mine  funtdivillolä  (fontis  filioli  =  Taufkinder)  sö  ne
lerda,  söse  ih  in  där  antheizo®)  uuard’;  solche  und  ähnliche  Geständnisse  begegnen
in  den  Beichtformeln  jener  Zeit  öfters.  Im  Mittelalter  bleibt  das  Gefühl  dieser  Verpflichtung
  für  die  Paten  rege.  Berthold  von  Regensburg  mag  nicht  wenig  dazu
beigetragen  haben  durch  seine  eindringliche  Mahnung  in  der  Predigt  “Von  drin
lägen’  (Nachstellungen):  “Die  ungelerten  liute  die  sulnt  den  gelouben  in  tiusche  lernen
unde  die  gelörten  in  buochischem  (latein).  Ez  solten  des  kindes  totten  (Paten)  daz
kint  den  gelouben  und  daz  pater  noster  leren,  sö  ez  siben  jär  alt  würde,  wan  sie

sint  ez  im  schuldic,  wan  sie  sint  geistliche  vater  unde  muoter’.  —  ‘Künnent  sie  daz
av6  Mariä  dar  zuo,  daz  ist  vil  wunderguot’,  fügt  der  Franziskanermönch  bezeichnend
hinzu.  ?)

Wichtig  nun,  bisher  aber  unbeachtet,  ist  eine  Stelle  aus  dem  irrtümlich  Gerson
zugeschriebenen  ‘Compendium  theologiae  breve  et  utile.  In  der  alten  Kirche  —
sagt  der  Verfasser  —  seien  die  Paten  dazu  angehalten  worden,  die  Kinder  zu  tugendhaftem
  Leben  zu  ermahnen  und  sie  im  Symbolum  und  Herrngebet  zu  unterweisen.
‘Dicit  autem’,  heißt  es  nun  weiter,  “Magister  Albertus,  quod  patrini  ad  istam  diligentiam
  obligantur,  si  tamen  aliter  non  instruantur  parvuli:  sed  qwia  parentes  sunt  communiter
  in  istis  circa  parvulos  diligenies,  Credo  etiam  ei  Pater  noster  cantantur  in
Ecclesia  et  mores  pracdicantur  ac  in  bonis  operibus  ostenduntlur,  in  magna  parte  excusantur
  modo  patrini’®)  Also  Eltern  und  Gottesdienst  lösen  die  Paten  ab;  die  Schule
kommt  dem  Verfasser  dafür  gar  nicht  in  Betracht.

1)  So  beißt  es  in  der  Reichenauer  Beichte,  vgl.  Müllenhoff-Scherer,  Denkmäler
usw.  184,  dazu  II?  889£.  “)  bekenne.  b)  der  etwas  gelobt  hat.

”)  In  der  Ausgabe  von  Pfeiffer-Strobl,  Wien  1862-80,  I  8.  44.

®)  Gersonii  opera  omnia  ed.  Du  Pin,  Antwerpen  1706,  vol.  I  fol.  266C.