Das  16.  und  17.  Jahrhundert.  83

in  der  moralisierend  auflösenden  Weise  des  Rationalismus:  Castellios  Ausmalung
regt  in  durchaus  gesunder  Weise  die  kindliche  Phantasie  an;  zum  Teil  ganz
frei  ausbauend  gibt  er  eine  große  Reihe  alt-  und  neutestamentlicher  Geschichten
in  Gesprächsform,  mit  sichtlicher  Bemühung  um  reines  Latein,  an  denen  die
Knaben  ‘eadem  opera  el  mores  Christianos  et  orutionem  Latinam’  lernen  sollten.

Sieht  man  von  dem  “Heldenbüchlein’  des  Otto  Brunfels  ab,  so  kann  als
die  erste  deutsche  biblische  Geschichte  die  “Historienbibel’  des  Hartman  Beier
aus  Frankfurt  am  Main  angesehen  werden,  die  1557  zuerst  erschien.  Im
Wortlaut  der  Lutherschen  Bibelübersetzung  bietet  sie  einen  Auszug,  der,  wenn
auch  von  Haus  aus  nicht  direkt  für  die  Jugend  bestimmt,  doch  in  den  Schulen
Verwendung  gefunden  zu  haben  scheint.

Trotz  der  klaren  Erkenntnis  aber  von  dem  Wert  historischer  Bildung,  wie
wir  sie  bei  den  Reformatoren  finden,  trotz  der  nachgewiesenen  mittelalterlichen
und  frühreformatorischen  Ansätze  zur  Behandlung  der  biblischen  Geschichten
in  der  Schule  bleibt  dieser  wichtige  Gegenstand  doch  vielfach  noch  so  gut  wie
ausgeschlossen  vom  Religionsunterricht.  Zusammenstellend  gibt  1565  der  berühmte
  Johannes  Sturm  in  Straßburg  an,  was  in  der  Schule  vorzunehmen  und
was  dem  theologischen  Fachstudium  zu  reservieren  sei.  Über  den  Katechismus
und  die  Behandlung  leichterer  loci  communes  sowie  einige  Lektüre  aus  Evangelien
  und  Episteln  ist  man  danach  hier  nicht  hinausgekommen.  Kirchengeschichte
  wird  ausdrücklich  vom  eigentlichen  Schulpensum  ausgeschlossen
(Vbm  I  740).

In  Beginn  des  17.  Jahrhunderts  finden  wir  inhaltlich  den  Katechismus
fast  in  Alleinherrschaft,  bezüglich  der  Methode  aber  beschränkte  man  sich  im
wesentlichen  aufs  Auswendiglernenlassen.

Man  empfindet  ein  aufrichtiges  Mitleid  mit  den  jugendlichen  Herzögen  Johann
Ernst  und  Friedrich  von  Sachsen-Weimar,  die  im  Alter  von  14  bzw.  12  Jahren
gelegentlich  einer  Prüfung  in  Jena  nach  halbjährigem  Unterricht  daselbst  mit  “eczlichen
  70  Psalmen’,  Luthers  kleinem  Katechismus,  deutsch  und  lateinisch,  dem  ‘ersten
und  andern  Heubtstück  auß  der  Kinderlehr  Herrn  M.  Abrahami  Langen’  und  außerdem
  mit  30  loci  des  Corpus  docirinae  Matthaei  Judicis  “perfecte  ei  integre  sine  haesitalione’
  aufwarten  mußten  (Mittin.  VII  1897,  282ff.).  Denselben  Eindruck  eines
starken  didaktischen  Materialismus  unter  bedenklicher  Zurückdrängung  der  biblischen
Geschichte  gewinnt  man  aus:  fast  sämtlichen  Schulordnungen  der  Zeit.  In  Weimar
behandelt  man  1562  wie  1610  .den  lutherischen  Katechismus  in  deutscher,  lateinischer
  und  griechischer  Sprache;  aber.  aus  der  Bibel  lernen  die  Schüler  fast  nur
die  sonntäglichen  Evangelien  und  Episteln  kennen,  vom  Alten  Testament  nur  Psalmen
und  einige  Abschnitte  aus  den  Proverbien  (Mittin.  VII  1897,  172f.,  VIII  1898,
33  ff.).  |

In  Hessen  sind  Konrad  Dieterichs  ‘Instituliones  catecheticae  e  B.  Lutheri  Catechesi
  depromptae  et  variis  notis  illustratae’  (1613)  oder  die  “Epiton«”  daraus  für  das
ganze  17.  Jahrhundert  das  Hauptlehrbuch  des  Religionsunterrichts  an  den  höheren
Schulen;  sie  lassen  sich  auch  sonst  noch  nachweisen,  z.  B.  1698/99  in  Nürnberg.
In  den  sächsischen  Schulen  benutzte  man  vielfach  Leonhard  Hutters  "Oompendium
locorum  theologicorum  «x  scriptis  sacris  el  libro  concordiae  collectum’  (zuerst  1610  er-6*

