84  Vorrmer:  Evangelische  Religionslehre.

schienen),  das  Melanchthons  ‘Loci  communcs’  oder  sein  ‘Examen  ordinandorum’  ersetzen
sollte;  so  wird  es  z.B.  auch  für  das  Gymnasium  in  Koburg  vorgeschrieben  (Vbm
IT  24).  Zwar  verordnen  die  “leges  scholae  Halensis’:  nihil  ediscitur  penitus,  quod  non
antea  fuerit  explicatum.  Aber  von  dieser  Explikation  bekommt  man  keine  besonders
hohe  Meinung;  sie  geschieht  non  solum  eiymologicarum  et  syntaclicarum  regularum
ostensione,  sed  etiam  similium  formularum  casibus,  personis,  temporibus  mulatis  efformatione
  (Vbm  II  575).

In  Görlitz  gebraucht  man  1609  für  die  unteren  Klassen  Lutbers  kleinen  deutschen
Katechismus,  Trozendorfs  Rosarium  und  eine  Zusammenstellung  aus  der  alttestamentlichen
  Spruchliteratur;  für  Tertia  heißt  es  bezeichnenderweise:  hic  aliae  erunt  pietatis,
aliae  pro  latinitate  lectiones,  für  die  ersteren  kommen  hier  in  Betracht  Catechismus
Trozedorfi  (welcher?)  und  Evangelium  latinum;  in  Sekunda  liest  man  Melanchthons
kxamen  theologicum  (=  ordinandorum)  und  Evangelium  graecum;  in  Prima  endlich
treibt  man  abwechselnd  Augustana  und  Römerbrief;  die  loc  communes  werden  aus
den  Quellen  abgeleitet,  die  Belegstellen  er  et  cum  texiuw  erklärt,  daneben  die  Sonntagsevangelien
  behandelt,  quorum  dispositio  et  avalvaıs  iuxta  arlificium  logicum
ostenditur.  —  In  Bayreuth  bietet  man  1664  den  Inferiores  ‘die  drey  Hauptsymbola’,
“ingleichen  das  Decretum  Concilii  Ephesini,  auch  Confessio  fidei  Chalcedonensis  und  die
Articuli  Invariatae  Augustanae  Confessionis,  samt  den  eigentlichen  Sprüchen  Heil.
Göttlicher  Schrifft,.  wormit  dieselben  bewähret  werden’,  den  Superiores  aber  “ein
Systema  oder  Syntagma  Theologiae  melhodicum’,  daneben  freilich  auch  hisforiam
sacram  et  ecclesiasticam  (Vbm  II  628ff.).

Indessen,  wenn  auch  unstreitig  im  16.  und  17.  Jahrhundert  das  Dogmatische
  im  Religionsunterricht  überwiegt,  es  fehlt  doch  nicht  ganz  an  Bestrebungen
  —  ich  erinnere  an  Castellio  —,  den  Schülern  den  biblischen  Inhalt
in  einem  über  die  Sonntagsevangelien  und  -episteln  hinausgehenden  Maße  vertraut
  zu  machen.  Die  kurpfälzische  Schulordnung  von  1615  sieht  tägliche
gemeinsame  deutsche  Schriftlektüre  vor;  der  Lektionsplan  umfaßt  das  Neue
Testament  ganz,  mit  Ausnahme  der  Apokalypse,  das  Alte  mit  Ausschluß  vieler
Kapitel,  die  für  die  jugendlichen  Hörer  noch  ungeeignet  seien;  vorkommende
Schwierigkeiten  werden  kurz  erklärt  (Vbm  II  141ff.).  —  Auf  die  Heranziehung
dieses  Erzählungsmaterials  für  die  Veranschaulichung  mag  Comenius  von  einigem
Einfluß  gewesen  sein  mit  seinem  auf  den  eben  erstehenden  Empirismus  zurückgehenden
  Grundsatz:  ‘nihil  docealur  per  autoritatem  nudam,  omnia  per  demonstrationem
  sensualem  et  rationalem’.  Nachweisbar  ist  der  Zusammenhang  der
Pflege  biblischer  Geschichte  mit  jener  als  Reaktion  gegen  den  Humanismus  hervortretenden
  antiklassischen  Richtung,  die  in  Ratichius  und  Comenius  ihren
Höhepunkt  erreicht,  aber  schon  vor  ihnen  vorhanden  ist.  Die  Arbeiten  des
Castellio  und  Fabricius  dienten  ja  vorzugsweise  als  sprachliche  Übungsmittel.
—  Justus  Gesenius  (}  1673  zu  Hannover)  klagt  in  der  Vorrede  zu  seinen
‘"Biblischen  Historien  Altes  und  Neues  Testaments’  (1656)  noch  über  die  allgemeine
  Unkenntnis  des  biblischen  Erzählungsinhalts.  Er  knüpft  mit  seiner
deutschen  Arbeit  an  Hartman  Beiers  Auszug  aus  der  Lutherbibel  an  und
bestimmt  sie  insonderheit  für  die  Schulen.  Gesenius  gibt  in  seinem  Vorwort
auch  Winke,  wie  der  Lehrer  durch  Abfragen  den  Kindern  die  einzelnen  Er-