96  Vorrser:  Evangelische  Religionslehre.

nämlich  objektiv-  wissenschaftlichen  Grundsätzen  verfahren  wird.  Dem  auch
von  uns  wahrlich  hoch  genug  geschätzten  kirchlichen  Gemeindeleben  aber  wird
es  nur  von  Segen  sein,  wenn  möglichst  viele  seiner  künftigen  Glieder  sich
auch  in  religiösen  Dingen  diejenige  historische  Bildung  erwerben,  die  allein
die  jetzt  so  störenden  Gegensätze  beseitigen  kann.  Mit  einem  solchen  Dienst
trüge  die  Schule  in  würdiger  Weise  einen  Teil  des  Dankes  ab,  den  sie  der
Kirche  schuldet.

Diese  Erwägung  muß  uns  auch  mitbestimmen  bei  der  Stellungnahme  zu
der  neuerdings  immer  wieder  auftauchenden  Frage,  ob  es  nicht  besser  sei,  den
Religionsunterricht  der  Schule  lieber  ganz  fortfallen  zu  lassen.  Daß  die  Schüler
von  ihrem  Religionslehrer  unter  Umständen  anderes  hören  als  zu  Hause,  im
Gottesdienst  oder  im  Konfirmandenunterricht  hat  ja  gewiß  seine  Bedenken  vom
pädagogischen  Standpunkt  aus!)  Und  man  könnte  geneigt  sein  vermittelnd  zu
sagen:  mag  der  Religionsunterricht  der  Schule  so  lange  aussetzen,  bis  sich  die
kirchlichen  Organe  mehr  als  bisher  mit  den  Ergebnissen  wissenschaftlicher
Forschung  abgefunden  haben.  Aber  wie  soll  der  Ausfall  gedeckt  werden?  Soll
der  kirchliche  Konfirmandenunterricht  die  religiöse  Unterweisung  abschließen’?
Will  man  die  Schüler  der  Oberklassen,  die  ‘gerade  in  dem  Alter  stehen,  das
in  unschuldigem  Selbstvertrauen  die  größten  und  tiefsten  Probleme  am  liebsten
umarmt’,’)  bei  ihrem  Suchen  und  Ringen  ganz  sich  selbst  überlassen  und  Gefahr
  laufen,  daß  sie  dem  ersten  besten  Schwätzer  oder  Skribenten  widerstandsunfähig
  zum  Opfer  fallen  und  zu  einem  Negieren  kommen,  das  nichts  ist  als
bloße  Unwissenheit?!  Man  wende  nicht  ein,  hier  müsse  der  übrige  Unterricht
einspringen.  Der  hat  bei  dem  Vielerlei  der  heutigen  Anforderungen  ohnehin
Mühe,  seinen  Stoff  zu  bewältigen,  und  würde  auch  die  beiden  Religionsstunden
mit  Leichtigkeit  absorbieren,  ohne  sie  zu  ersetzen.  Aber  das  Elternhaus!  —
ist  nicht  die  Überwachung  der  Kinder  gerade  auch  in  Sachen  der  Religion
seine  eigenste  Aufgabe?  Glücklich  der  Jüngling,  dem  in  der  Zeit  geistiger
Entwöhnung  ein  einsichtiger  Vater  beratend  zur  Seite  steht!  Indessen,  wie
viele  Väter  können  das  heute,  wie  viele  haben  die  Zeit,  die  Lust,  die  Bildung
dazu?!  An  die  Kirche  endlich  wird  die  Schule  unter  Preisgabe  des  eigenen
Religionsunterrichts  ihre  heranwachsenden  Zöglinge  so  lange  nicht  mit  gutem
Gewissen  verweisen  können,  als  jene  die  zulänglichen  Kräfte  und  Veranstaltungen
zu  einem  derartigen  Ersatz  nachzuweisen  nicht  in  der  Lage  ist!  Kann  demnach
  die  Schule  die  Aufgabe  nicht  von  sich  abschütteln,  ihren  Zöglingen  selbst
Gelegenheit  zu  religiöser  Fortbildung  zu  geben,  so  muß  sich  dieser  Unterricht
anderseits  organisch  in  ihren  sonstigen  Betrieb  einfügen,  darf  kein  Besonderes
sein  wollen,  das  sahen  wir  schon.  —  Von  hier  aus  erledigt  sich  auch  Wieses
Vorschlag,  die  konfirmierten  Schüler  unabhängig  von  den  sonstigen  Klassen-1)

  Übrigens  wird  die  Forderung  der  Beseitigung  gewöhnlich  ganz  anders  begründet.
Es  fehlt  ja  nicht  an  hitzigen  Reformern,  die  im  selben  Atem  größere  Pflege  des  Gemütes,
ästhetische  Vertiefung  von  der  Schule  verlangen  und  alles  Hohe  und  Zarte  daraus  verbannen
möchten,  weil  die  groben  Hände  der  Lehrer  es  verdürben.

7,  Ludwig  von  Sybel,  Gedanken  eines  Vaters  zur.  Gymnasialsache,  Marburg  1903  9.  62.