Kirche  und  Schule.  97

unterschieden  in  besonderen,  etwa  drei  Stufen  darstellenden  Abteilungen  außerhalb
  des  planmäßigen  Unterrichts  zu  einer,  abgesehen  von  obligatorischer  Teilnahme,
  völlig  zwanglosen  Fortbildung  in  religiösen  Dingen  zu  vereinigen.  Wir
brauchen  die  mannigfachen  Schwierigkeiten,  die  der  Ausführung  dieses  Vorschlages
  entgegenstehen,  nicht  zu  erörtern.  Wieses  Absicht,  den  Schülern  das
Gefühl  zu  geben,  die  Religionsstunden  seien  etwas  ganz  anderes  als  der  übrige
Unterricht  und  dienten  anderen  Zwecken,  gerade  das  müssen  wir  von  unserem
Standpunkt  aus  verwerfen.  Diese  Stunden  sollen  mitarbeiten  an  der  einheitlichen
  geistigen  Ausbildung  der  Schüler;  darum  bedürfen  sie  keiner  Ausnahmestellung.
  Darum  aber  dürfen  sie  auch  durch  keine  anderen  Rücksichten  gebunden
  sein  als  der  übrige  Unterricht,  innerhalb  der  Grenzen  des  unvermeidlichen
  Lehrplans  schließlich  durch  nichts  anderes  als  das  wissenschaftliche  und
pädagogische  Gewissen  des  Lehrers,  dem  gerade  hier  zu  fruchtbarer  Tätigkeit
eine  besondere  Freiheit  zugestanden  werden  muß.

Die  Objektivität  wissenschaftlicher  Behandlung  der  Gegenstände  des  Religionsunterrichts,
  wie  sie  dessen  Eingliederung  in  den  Lehrplan  höherer  Schulen
erfordert,  müßte  auch  ein  Mittel  werden,  den  häufigen  und  gewiß  unzuträglichen
Zwiespalt  zwischen  kirchlicher  und  schulmäßiger  religiöser  Unterweisung  zu
überwinden.  Beiderseitiger  guter  Wille  und  vor  allem  saubere  Arbeitsteilung
würden  diesen  Übelstand  vollends  beseitigen.  Gebt  der  Schule,  was  der  Schule,
der  Kirche,  was  ihr  gebührt!  Katechismus,  Kirchenjahr,  Gottesdienstordnung  sind
speziell  kirchliche  Stoffe  und  sollten  dem  Konfirmandenunterricht  überlassen
bleiben;!)  das  eigentliche  Feld  religiöser  Unterweisung  in  der  Schule  ist  jedenfalls
  das  geschichtliche.  “Religion  ist  inneres  Erlebnis’,  lautet  ein  immer  wiederkehrender
  Einwand  der  Gegner  des  geschichtlichen  Religionsunterrichtes.  Gewiß!
  Aber  dies  innere  Erleben  ist  doch  im  allgemeinen  sicherlich  nicht  Sache
des  Kindes.  Soll  man  es  künstlich,  methodistisch  zu  eingebildeten  Erlebnissen
führen?  Das  wäre  Unnatur;  dies  aussichtslose  Bemühen  kann  unmöglich  Aufgabe
  eines  Unterrichts  sein,  jedenfalls  nicht  des  schulmäßigen.  Aber  auf  Erfahrung
  beruht  allerdings  auch  des  Kindes  Religion:  sie  entzündet  sich  an  der
Religion  anderer,  der  frommen  Eltern  und  Lehrer,  nicht  zum  mindesten  der
großen  religiösen  Persönlichkeiten,  von  denen  es  liest  oder  hört.  Darum  Geschichte!
  Einzelne  biblische  Geschichten  auf  der  Unterstufe,  Geschichte  des
Judentums  und  der  anfänglichen  Entwicklung  und  Ausdehnung  des  Christentums
  auf  Grund  der  biblischen  Bücher  in  den  mittleren  Klassen  und  Kirchengeschichte
  auf  der  Oberstufe,  gipfelnd  in  der  Darlegung  der  gegenwärtigen  kirchlichen
  Verhältnisse  und  vorsichtiger  Einführung  in  die  wichtigsten  das  Christentum

ı)  Einen  bemerkenswerten  Ansatz  zu  solcher  Teilung  hat  eine  Konferenz  von  Geistlichen
  und  Religionslehrern  in  Hamburg  gemacht.  Freilich  steht  die  Billigung  der  obersten
kirchlichen  Behörde  noch  aus,  doch,  wie  es  scheint,  nicht  infolge  prinzipieller  Bedenken.
In  Hessen  ist  die  Lehre  von  den  Sakramenten,  also  das  4.  und  5.  Hauptstück,  dem  Konfrmandenunterricht
  zugewiesen.  Vgl.  im  übrigen  zu  dieser  ganzen  Frage  Marx,  Zeitschrift
für  den  ev.  Rel.-U.  X,  Seyring  in  V.e.  R.,  Simons,  Konfirmation  und  Konfirmandenunterricht
  (Mohr-Tübingen  1900)  u.  a.

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