Lehrgang  und  Schulbücher;  O  II—U  I.  109

das  verträgt  sich  mit  den  preußischen  Lehrplänen;  nur  legten  wir  Bergpredigt
und  Gleichnisse  nach  UI.  Die  in  Preußen  für  die  Mittelstufe  geforderte  zusammenhängende
  Behandlung  des  Lutherschen  Katechismus,  ‘bei  der  auch  die
unterscheidenden  Grundlehren  anderer  christlicher  Hauptbekenntnisse  zu  berücksichtigen’
  und  ‘vor  allem  Luthers  eigene  Ausführungen  im  großen  Katechismus
zu  verwerten’  sind,  schließt  sich  am  besten  an  jene  Darbietungen  aus  der  Reformationsgeschichte
  an.!)  Als  Vermittelung  von  der  Apostelgeschichte  zu
diesen  werden  einige  skizzierende  Mitteilungen  über  die  werdende  katholische
Kirche  und  über  Ausbreitung  und  Entwicklung  des  Christentums  auf  deutschem
Boden  nicht  fehlen  dürfen.

Für  UU  ist  vielfach,  so  auch  in  Preußen,  zunächst  alttestamentliche  Lektüre
  vorgesehen,  und  zwar  “namentlich  aus  den  poetischen  und  prophetischen
Schriften”.  Das  ‘poetisch’  möchte  ich  nicht  zu  eng  gefaßt  wissen.  Neben
'Psalmen,  die  hier  zum  Teil  schon  zeitgeschichtlich  zu  behandeln  sind,  dem
Deboralied  und  andern  verstreuten  Stücken,  sowie  einer  Auswahl  etwa  aus
Hiob?)  und  den  Sprüchen  wären  hier  auch  die  Schöpfungsberichte,  die  Erzählung
  vom  Sündenfall  und  ähnliche  Geschichten  der  ‘Urzeit?  vorzunehmen  —
sie  gehören  ganz  gewiß  nicht  nach  VL  Sehr  wünschenswert  wäre  sodann  eine
vertiefende  Wiederholung  des  Wichtigsten  aus  den  Propheten,  etwa  auch  in
der  schon  angedeuteten  Weise  von  Schülervorträgen.  Der  Rest  der  Zeit  würde
fruchtbar  zur  Lektüre  ausgewählter  Abschnitte  aus  neutestamentlichen  Briefen
zu  verwenden  sein,  tunlichst  aus  solchen,  die  auf  der  Oberstufe  nicht  zur  Behandlung
  kommen;  sehr  empfohlen  sei  unter  andern  auch  ‘die  stroherne  Epistel”.
Denn  das  in  Preußen  vorgesehene  synoptische  Evangelium  fällt  nach  unseren
Vorschlägen  für  IV  und  UIll  hier  fort.  Neutestamentliche  Briefe  sind  in
Württemberg  für  Klasse  VI  (Normalalter  13—14  Jahre)  bestimmt.  —  Am  Johanneum
  in  Hamburg  geben  wir  den  Untersekundanern  das  griechische  Neue
Testament  in  die  Hand.  Auch  in  Württemberg  beginnt  man  mit  dem  Urtext  in
der  entsprechenden  Klasse  VII.  Anderswo  setzt  man  wenigstens  in  Obersekunda
damit  ein,  so  z.  B.  auch  in  Bayern  in  der  7.  Klasse.  Preußen  ist  hier  gegenwärtig
  bedauerlicherweise  im  Rückstand  mit  seiner  Bestimmung:  “Auch  in  der
Prima  des  Gymnasiums  ist  bei  dem  Lesen  der  neutestamentlichen  Schriften  im
allgemeinen  der  deutsche  Text  zugrunde  zu  legen.  Für  wichtige  Abschnitte  ist
jedoch  der  griechische  Text  heranzuziehen,  um  die  Schüler  zum  Zurückgehen
auf  den  Urtext  anzuleiten”  Ob  dieser  Verzicht  für  Reformgymnasien  geboten
erscheint,  kann  ich  nicht  beurteilen;  des  alten  Gymnasiums  ist  er  nicht
würdig.  Eigentümlich  berührt  das  Argument,  das  neuerdings  wieder,  und
zwar  von  theologischer  Seite,  gegen  das  griechische  Neue  Testament  auf
der  Schule  vorgebracht  wurde,  das  Idiom  schädige  das  Gefühl  für  das  klassische
Griechisch.  Ein  moderner  Altphilologe  würde  das  schwerlich  mehr  einwenden.?)

1)  Treffliche  Gesichtspunkte  für  diese  bietet  dem  Lehrer  übrigens  Arnold  E.  Bergers  ‘Die
Kulturaufgaben  der  Reformation’,  Hofmann-Berlin  1895,  eine  Vorarbeit  seiner  Lutherbiographie.

*)  In  Hessen  z.  B.  für  diese  Klasse  besonders  genannt.

»)  Neben  der  kleinen  Stereotypausgabe  von  Tischendorf-Gebhardt  (Tauchnitz-Leipzig)