110  Vorrwer:  Evangelische  Religionslehre.

Wir  dürfen  von  dieser  Stufe  nicht  scheiden,  ohne  uns  nochmals  kurz  dem
Memorierstoff  zuzuwenden.  Zu  einem  neuen  Vorschlag  für  die  Verteilung  der
Sprüche  und  Lieder  neben  den  ungezählten  alten  ist  hier  nicht  Raum;  er  hätte
auch  wohl  wenig  Zweck.  Aus  dem  vorgeschriebenen  Kanon  bzw.  dem  eingeführten
  Spruchbuch  suche  der  Lehrer  das  Unerläßliche  oder  doch  Unerlassene
aus  und  gruppiere  es  möglichst  zwanglos  um  die  zu  behandelnden  biblischen
Erzählungen,  bzw.  die  Lektüre.  Die  Beschränkung  der  Extensität  aber  komme
der  Intensität  zugute.  Was  aufgegeben  wird,  muß  energisch  verlangt  und
wiederholt  werden.  Ich  kann  mich  mit  den  etwas  sentimentslen  Auslassungen
Zanges  über  die  gemeinsame  Freude  und  Begeisterung  von  Lehrer  und  Schülern
  an  den  Sprüchen  und  Liedversen  und  das  freiwillige  Lernen!)  nicht  recht
befreunden;  die  eigenen  Erfahrungen  Zanges  scheinen  auch  nicht  besonders  ermutigend
  zu  sein.?)

Der  Katechismus  gehört,  wie  gesagt,  unsers  Ermessens  ganz  in  den'
Konfirmandenunterricht.  Aber  wir  haben  ihn  nun  einmal  und  werden  ihn,
wenigstens  teilweise,  auch  wohl  noch  geraume  Zeit  behalten.  Die  Vorzüge  des
Lutherschen  Katechismus  vor  den  „Kautschukformeln“  der  sogenannten  Landeskatechismen
  brauchen  hier  nicht  aufs  neue  dargetan  zu  werden.  Aber  auch
ihn  empfinden  Hunderte  von  Lehrern,  Tausende  von  Schülern  als  eine  Plage,
und  das  ist  gleichfalls  oft  genug  begründet  worden.)  Neuere  Bestrebungen
laufen  darauf  hinaus,  Dekalog,  Apostolicum,  Vaterunser  und  die  Einsetzungsworte
  der  Sakramente  ohne  Erklärungen,  nur  durch  Sprüche  erläutert,  memorieren
  zu  lassen.  Aber  auch  so  bleibt  das  Apostolicum,  dem  gegenüber  es  für
die  meisten  Lehrer  keinen  andern  Standpunkt  gibt  als  auch  bei  den  Lutherschen
  Erklärungen:  den  historischen.  Und  so  wird  man  sich  angesichts  der
gegenwärtigen  Lage  mit  Baumgarten  (S.  72)  bescheiden:  ‘Nur  das  Nötigste
wird  man  erklären;  was  man  aber  von  den  Lutherschen  Sätzen  selbst  nicht
glaubt  oder  billigt,  gar  nicht  erklären,  auch  nicht  die  Luthersche  in  die
eigene  Auffassung  hinübererklären  und  vor  allen  Dingen  nichts  breittreten
und  nicht  über  die  ‘Ich’-Erfahrungen  reifer,  erprobter  Christen  hin  und
her  reden.  So  ist  möglichst  wenig  Zeit  dem  Anschauungsunterricht  zu  ent
ziehen.”  —  —

Auf  der  Oberstufe  wird  der  Religionsunterricht  eigentlich  wissenschaftlich.
Das  bleibt  bestehen,  auch  wenn  man  die,  in  verschiedener  Form  zwar,  immer
wiederkehrende,  durchaus  berechtigte  Bestimmung  beherzigt,  daß  theologische
Fachkenntnisse  zu  vermitteln  nicht  Aufgabe  der  Schule  sei.  Preußen  verwirft

sei  hier  noch  besonders  die  Arbeit  von  Eberhard  Nestle  genannt  (*N.  T.  graece  cum  apparatu
  critico’  ete.  Privilegierte  württembergische  Bibelanstalt-Stuttgart  1901°,  mit  5  nützlichen
  kleinen  Karten).  —  Zur  Einführung  in  den  kritischen  Apparat  vgl.  neben  den  bekannten
  Arbeiten  von  Gregory  die  “Einführung  in  das  griechische  Neue  Testament’  von
Eberhard  Nestle,  Göttingen  1899*.

!)  In  Baumeisters  Handbuch  III  1  8.  126.

»,  Ebenda  S.  122.

*,  Vgl.  Baumgarten,  ‘Neue  Bahnen’  S.  71.