116  Vorıser:  Evangelische  Religionslehre.

mischen  Lebens  nach  Art  des  Anhangs  in  Niemeyers  Lehrbuch  abschließt;
schaden  könnte  sie,  wenn  sie  mit  der  nötigen  Weitherzigkeit  und  Frische  erfolgte,
  gewiß  nicht.

Noch  ein  Wort  über  die  Hilfsmittel  für  den  Unterricht  auf  der  Oberstufe
in  der  Hand  des  Schülers.  Trefflich  in  ihrer  Art  sind  ja  das  “Hilfsbuch  für
den  Religionsunterricht  in  den  oberen  Klassen’  von  Heidrich  und  der  dritte
Teil  von  Halfmann-Köster;  innerhalb  der  durch  die  preußischen  Lehrpläne  gesteckten
  Grenzen  sind  sie  durchaus  bestrebt,  auch  wissenschaftlichen  Ansprüchen
zu  genügen,  und  ich  wüßte  etwas  besseres  Zusammenfassendes  gar  nicht  zu
nennen.!)  Aber  sind  solche  Hilfsmittel  nötig?  Mag  sich  der  Lehrer  an  sie
binden?  Für  den  Unterricht,  wie  er  im  vorstehenden  gezeichnet  wurde,  genügte
  es,  von  kleineren  Extraanschaffungen  wie  etwa  Luthers  “An  den  christ
lichen  Adel’  oder  Schleiermachers  ‘Reden  über  die  Religion’  abgesehen,  wenn  die
Schüler  die  Textbibel  und  auch  das  in  der  Zeittafel  noch  zu  vervollkommnende
kirchengeschichtliche  Lesebuch  von  Rinn-Jüngst  besäßen,  wozu  für  die  Gymnasiasten
  natürlich  das  griechische  Neue  Testament  kommt.  Einige  Notizen
bei  dem  Vortrag  des  Lehrers  mutet  man  den  Schülern  dieser  Stufe  ja  auch  in
anderm  Unterricht  zu.

Aber  die  Lehrbuchfrage  ist  von  geringerer  Bedeutung  gegenüber  der  prinzipiellen
  Entscheidung  für  oder  gegen  einen  wirklich  wissenschaftlich  gestalteten
Religionsunterricht  überhaupt.  Wir  beklagen  es  mit  Münch?),  daß  man  sich
an  den  maßgebenden  Stellen  der  klaren  Erkenntnis  der  zeitgemäßen  Aufgaben
des  Religionsunterrichts  namentlich  auf  der  Oberstufe  vielfach  noch  zu  verschließen
  scheint.  Aber  seitdem  jenes  inhaltschwere  Kaiserwort  von  der  Weiterbildung
  der  Religion  gefallen  ist,  steht  vielleicht  zu  erwarten,  daß  man  bald
auch  die  bei  den  Reformen  von  1901  leer  ausgegangenen  Verordnungen  über
den  Religionsunterricht  der  Schule  mit  gebührender  Berücksichtigung  der  heutigen
  Bedürfnisse  revidieren  werde.  Geht  erst  Preußen  voran,  so  werden  viele
folgen.  Bis  dahin  aber  werden  die  Religionslehrer,  die  im  Herzen  mit  uns  eins
sind,  innerhalb  der  vorgeschriebenen  Lehrpläne,  aber  doch  auch  nicht  in  zu
ängstlicher  Erfüllung  des  Buchstabens,  das  mögliche  zu  leisten  suchen.

ı)  Für  andere  hierher  gehörige  Abrisse,  Leitfäden  und  Lehrbücher  muß  ich  auf  die  in
Seyrings  erwähntem  ‘Führer’  zusammengetragenen  Urteile  verweisen,  so  auch  für  Bäßler,
Hagenbach,  Heß,  Hollenberg,  Kurtz,  Mehlhorn,  Palmer,  Petri,  Schultze-Sorof  und  Stier.  —
Erwähnt  sei  noch  Paul  Sieberts  *Kirchengeschichte  für  höhere  Schulen’  (Teubner-Leipzig

1904),  besonders  wegen  ihrer  gelegentlichen  Hinweise  auf  Erzeugnisse  der  deutschen  Literatur,
Denkmäler  u.  &amp;.

”)  ‘Geist  des  Lehramts’,  Reimer-Berlin  1908,  8.  446.

[Abgeschlossen  am  21.  Juli  1905.]