122  Vorruer:  Hebräisch.

und  in  I  einzelne  Abschnitte  aus  den  Propheten  gelesen  werden  sollten.  1882
wird  zwar  als  Lehrziel  in  Aussicht  genommen,  daß  die  Abiturienten  gleich  bei
ihrem  Eintritt  in  die  Universität  solchen  Vorlesungen,  die  einige  Kenntnis  des
Hebräischen  voraussetzen,  sollen  folgen  können;  aber  die  Prüfungsbestimmungen
des  genannten  Jahres  streichen  aus  denen  von  1834  die  Kenntnis  der  Hauptregeln
  der  Syntax  und  fügen  bezüglich  der  Übersetzung  hinzu:  “ohne  erhebliche
Nachhilfe”.  1892  wird  der  Beginn  von  U  II  nach  O  II  verschoben;  der  Unterricht
  umfaßt  also  fortan  nur  noch  3  Jahre.  Die  Meldung  zur  Teilnahme  verpflichtet
  auf  Y,  Jahr;  in  der  Regel  sollen  Englisch  und  Hebräisch  nicht  zugleich
von  demselben  Schüler  betrieben  werden.  Die  Lehrpläne  von  1901  haben  keine
Neuerung  gebracht.  Für  die  Klausurarbeit  ist  die  Benutzung  eines  Lexikons
erlaubt;  eine  mündliche  Prüfung  ist  nicht  üblich;  doch  ist  sie  nach  einem
Ministerialerlaß  von  1893  für  den  Fall  einer  ungenügenden  schriftlichen  Arbeit
zulässig;  aber  es  soll  ein  genügendes  Ergebnis  nur  dann  von  Wirkung  sein,
wenn  die  Klassenleistungen  ohne  Einschränkung  genügend  genannt  werden
konnten.!)  Seit  1834  ist  ein  nachträgliches  Examen  während  der  Universitätszeit
  gestattet;  doch  sollen  nachher  noch  5  Semester  auf  das  Studium  verwendet
werden.  Für  dieses  Examen  ist  die  mündliche  Prüfung  beibehalten.

Keine  Frage:  das  Hebräische  hat  von  seinem  früheren  Ansehen  auf  der
Schule  sehr  viel  eingebüßt.  Immerhin  gibt  ein  Vergleich  nach  unten  noch
Anlaß  zur  Zufriedenheit:  in  Österreich  hat  das  Fach  auf  dem  Gyınnasium  gar
keine  Stelle.  Von  den  Gegnern  ist  unter  anderem  geltend  gemacht,  die  Resultate
  dieses  Unterrichts  entsprächen  in  keiner  Weise  der  darauf  verwendeten
Zeit?)  Wo  das  zutrifft,  da  liegt  es  wohl  meist  an  dem  Übelstand,  daß  fast
alles  mit  keineswegs  immer  begabten  Schülern  in  den  Stunden  selbst  geleistet
werden  muß;  möglicherweise  aber  auch  am  Lehrer.  Denn  die  geringen  Kenntnisse,
  auf  die  hin  bisweilen  die  Fakultas  erteilt  wird,  reichen  zu  einem  fruchtbaren
  Unterricht  in  Prima  nicht  aus;  scheint  doch  die  geltende  Prüfungsordnung
von  den  Kandidaten  nicht  einmal  die  Fähigkeit  zu  erwarten,  einen  leichteren
unpunktierten  Text  zu  interpretieren.  Von  einem  Handbuch  wird  man  unter
diesen  Umständen  einige  Winke  erwarten,  wie  der  angehende  Lehrer  des  Hebräischen
  solche  bald  genug  sehr  unangenehm  empfundene  Lücken  ausfüllen  kann.
Kenntnis  anderer  semitischer  Dialekte  ist  eine  schöne,  wünschenswerte  Sache;
aber  für  den  Unterricht  genügt,  was  Strack  in  seiner  trefflichen  Grammatik°)
(S.  128  ff.)  transkribiert  an  altarabischen  Paradigmen  zur  Erläuterung  der
hebräischen  Wortbeugung  zusammenstellt.  Zur  Orientierung  über  ‘die  semitischen
  Sprachen’  sei  aber  jedem  die  ‘Skizze’  von  Th.  Nöldeke  empfohlen“)
Neben  ausgedehnter  Lektüre  übe  man  sich  eifrig  im  Übersetzen  aus  dem  Deutschen
  ins  Hebräische  und  im  Lesen  unpunktierter  Texte  —  Stoff  dazu  bieten

,  Vgl.  hierzu  die  Bemerkungen  von  Sachse,  ZGW  LIT  1898  8.  209  ff.

»)  Bo  Bachmann  in  seiner  Schrift  ‘Es  geht  so  nicht  weiter’  usw.  Berlin  1891.  Freilich
  standen  damals  4  Jahre  zu  Gebote.

®,  Mit  Übungsbuch.  8.  Auflage,  Beck-München  1902.

%  Weigel-Leipzig  1899?.