126  Vorrwer:  Hebräisch.

Lehrers,  dem  in  dem  fakultativen  Unterricht  keine  Zwangsmittel  zu  Gebote
stehen,  wird  sonst  meist  erlahmen.  Erweiternde  Repetitionen  aus  der  Formenlehre,
  zusammenfassende  Mitteilungen  aus  der  Syntax  und  vor  allem  eifriges
Vokabellernen  können  und  müssen  diese  Lektüre  begleiten;  man  kann  ihnen
im  2.  Jahre  eine  der  beiden  Stunden  ganz,  im  letzten  etwa  10  Minuten  jeder
Stunde  einräumen.  Das  Interesse  der  Schüler  wach  zu  halten  und  zu  steigern,
ist  jedes  Mittel  recht,  das  den  letzten  Zweck,  einigermaßen  sichere  Beherrschung
der  Elemente,  nicht  aus  dem  Auge  verliert.  Man  zeige  und  erkläre  ihnen  gelegentlich
  einmal  eine  alte  Inschrift,  etwa  die  Siloahinschrift!),  bringe  ihnen  ein
andermal  eine  alte  Grammatik  mit  und  lasse  sie  einen  Einblick  tun  in  den
Eifer  früherer  Zeiten,  man  weise  sie  auf  ihnen  etwa  zugängliche  Inschriften
hin  und  knüpfe  im  Unterricht  bei  jeder  Gelegenheit  in  der  bei  Dörwald,  Stier
und  Strack  bezeichneten  Weise  an  bekannte  Namen  und  sonstige  Wörter  an.
Auch  auf  kurze  sachliche  Mitteilungen  aus  der  Geschichte  des  alttestamentlichen
Schrifttums  im  Anschluß  an  die  Lektüre  wird  der  wohlversierte  Lehrer  um  so
weniger  verzichten,  als  die  Schule  sonst  noch  kaum  Gelegenheit  bietet,  von  diesen
wichtigen  Dingen  zu  reden.

Für  die  ersten  Schreibübungen  mag  ein  besondres  Heft?)  nützlich  sein;
mir  erscheint  es  nur  für  Obersekundaner  etwas  kindlich.  Das  Vokabellernen
kann  gleich  beim  Alphabet  beginnen,  das  man  am  besten  zunächst  ohne  verwirrende
Vergleichung  mit  den  phönizischen  und  althebräischen  Schriftzeichen  einprägt.  In
der  Formenlehre  scheint  es  mir  aus  manchen  Gründen  richtiger,  das  Verb  der  eingehenden
  Behandlung  des  Nomens  vorangehen  zu  lassen.  Bei  den  Übersetzungsübungen
  aus  dem  Deutschen  ins  Hebräische  versäume  man  nicht,  im  Anfang
die  deutschen  Sätze  zunächst  dem  hebräischen  Denken  entsprechend  umzuformen,
wie  es  jüngst  mit  Recht  wieder  Steuernagel  gefordert  hat.?)  Bei  den  analysierenden
  Arbeiten,  die  alsbald  nach  dem  Beginn  der  zusammenhängenden  Lektüre
schon  zur  Vorbereitung  auf  die  Forderung  beim  schriftlichen  Examen  von  Zeit
zu  Zeit  vorzunehmen  sind,  sollte  man  Sachses  (a.  a.  O.)  Ausführungen  über
zweckdienliche  Analyse  beherzigen,  die  zu  erklärenden  Formen  genau  bezeichnen
und  dann  eine  wirkliche  Erläuterung  verlangen,  also  eine  Andeutung  der  dem
Schüler  bekannten  Bildungsgesetze,  nach  denen  die  betreffende  Form  zustande
kommt.  Syntaktische  Regeln,  soweit  sie  sich  nicht  schon  mit  der  Formenlehre
  verbinden,  wie  z.  B.  bei  der  verwickelten  Konstruktion  der  Zahlwörter,
knüpfen  sich  am  einfachsten  an  die  Lektüre.  Um  so  genauer  ist  es  mit  dem
Deutsch  der  Übersetzung  zu  nehmen  und  z.  B.  bei  der  Vieldeutigkeit  der  Verbindungen
  mit  )  aus  dem  Zusammenhang  immer  möglichst  genau  das  an  der
betreffenden  Stelle  gewollte  koordinierende  oder  subordinierende  Verhältnis  zu
ermitteln;  ein  Beispiel  dieser  Schwierigkeit  bietet  ja  gleich  Gen.  1,  1fl.  —
Abschließen  möchte  ich  diese  notgedrungen  kurzen  Darlegungen  mit  dem  durch

2)  Besonders  geeignet  in  der  Ausgabe  von  Socin,  Mohr-Freiburg  1899.

*)  Strack  gab  ein  solches  als  ‘Ergänzung  zu  jeder  hebräischen  Grammatik”  heraus,
Beck-München  1902*.

®)  Ztschr.  f.  d.  ev.  Rel.-Unt.  XV  1904  8.  262  ff.