128  Carırame:  Katholischer  Religionsunterricht.

KATHOLISCHER  RELIGIONSUNTERRICHT.

Von  Dr.  Wırıu.  CAPITAmE.

Mit  Approbation  des  Hw.  apostolischen  Vikars  von  Sachsen  und  Genehmigung  des
Hw.  Ordinariste  von  Köln.

GESCHICHTE  DES  KATHOLISCHEN  SCHULWESENS  ÜBERHAUPT.

Ausgangspunkt  für  das  deutsche  Schulwesen  ist  die  Karolingerzeit.  Die
unsern  heutigen  höheren  Schulen  entsprechende  Bildung  wurde  seither  auf  den  verschiedensten,
  meist  kirchlichen  Anstalten,  im  sogenannten  Trivium  und  Quadrivium,
erworben,  aber  bei  der  Eigenart  der  damaligen  Schul-  und  Bildungsverhältnisse
läßt  sich  eine  Scheidung  des  “Religionsunterrichtes’  auf  den  ‘niederen’  und
‘höheren’  Lehranstalten  vornächst  noch  nicht  verfolgen.  Die  religiöse  Erziehung
und  der  “‘Religionsunterricht”  war  zunächst  für  alle  Anstalten  gleich;  einen
eigenen  Religionsunterricht  gab  es  damals  und  gab  es  Jahrhunderte  nachher
noch  nicht,  aber  der  ganze  Unterricht  dieser  zahlreichen  durchaus  christlichen
Anstalten  beruhte  auf  religiöser  Grundlage,  und  bei  dem  Vorherrschen  des  religiösen
Bewußtseins  im  christlichen  Altertum  und  Mittelalter  kehrte  man  das  religiöse
Moment  auch  in  den  verschiedensten  Profanfächern  allenthalben  hervor,  und  es
wurde  überall  nach  einheitlichen  Gesichtspunkten  mit  der  ganzen  Wissenssumme
in  Zusammenhang  gebracht.  Eigentlicher  Religionsunterricht  fand  nur  in  der
Kirche  statt.  An  den  Sonn-  und  Feiertagen  waren  nämlich  die  Seelsorger  durch
die  kirchlichen  Verordnungen  zur  Abhaltung  dieser  Katechesen  verpflichtet.
Zeit  und  Stunde  wurden  angegeben,  wo  die  Katechese,  die  von  der  gewöhnlichen
Predigt  getrennt  sein  sollte,  abzuhalten  sei;  die  Schuljugend  hatte  ihr  beizuwohnen;
  der  Lehrer  hatte  die  Kinder  zur  Kirche  zu  führen  und  zu  beaufsichtigen.
  Er  sollte  außerdem  eigens  auf  die  Katechese  vorbereiten  und  ihren
Stoff  mit  den  Kindern  repetieren.  Die  alten  Schulen  dieser  Art  waren  Pfarrschulen,
  und  nur  durch  die  Pfarrgeistlichkeit  wurde  der  Religionsunterricht  in
der  Kirche  erteilt.  Der  sonstige  Unterricht  an  diesen  Pfarrschulen  bezweckte
hauptsächlich  die  Heranbildung  von  Geistlichen.  Mit  dem  Aufblühen  der  Städte
mehrte  sich  die  Zahl  dieser  Schulen;  sie  alle  aber  standen,  selbst  wenn  sie  aus
Privat-  oder  Kommunalmitteln  errichtet  waren,  unter  geistlicher  Aufsicht.  Bisweilen
  wurden  auch  dem  Patron  oder  Landesherrn  Rechte  eingeräumt.  Mit  der
Reformation  und  dem  Dreißigjährigen  Kriege  beginnt  ein  Wendepunkt  in  der
Schulreligionsunterrichtsfragee  Nach  den  Zeiten  der  Verwilderung  und  des