Geschichtliches:  Mittelalter,  Jesuiten.  129

Niederganges  allenthalben  beschäftigten  sich  die  Städte,  protestantische  wie
katholische,  eifrig  mit  der  Schulpflege.  Schulfrage  und  -aufsicht  gehörten  nach
den  westfälischen  Friedensbestimmungen  zur  Sache  der  Kirche,  und  da  nach
protestantischer  Anschauung  die  geistliche  Macht  in  den  Händen  der  Landesherren
  lag,  so  konnte  das  alte  Verhältnis  zwischen  Staat,  Kirche  und  Schule
zunächst,  wenigstens  der  Idee  näch,  auf  dem  vorreformatorischen  Standpunkte
stehen  bleiben.  Zahlreiche  Synoden  haben  sich  dann  katholischerseits  mit  der
Wiederbelebung  der  Schule  und  des  religiösen  Unterrichtes  beschäftigt.  Eine
Art  Schulzwang  zeigt  sich  aber  erst  gegen  Ende  des  17.  Jahrhunderts.!)  Das
Schulwesen  breitete  sich  aus,  und  ohne  den  kirchlichen  Charakter  desselben
anzugreifen,  nahm  der  Staat  die  Schule  immer  mehr  in  seine  Hand.  Pfarrbezirk
  blieb  Schulbezirk,  und  der  Pfarrer  sorgte  für  die  Anstellung  eines  Lehrers,
  der  oft  genug  des  Pfarrers  Vikar  oder  Gehilfe  war,  während  der  Pfarrer
selbst  ÖOrtsschulinspektor  blieb.  In  den  kommenden  Zeiten  der  Aufklärung
löste  sich  das  alte  Verhältnis,  und  die  geistlichen  wie  die  weltlichen  Fürsten
bereiteten  gemeinsam  die  Trennung  von  Kirche  und  Schule  vor.  So  wird  die
Schule  immer  mehr  staatlich,  doch  blieb  ihr  konfessioneller  Charakter  durchaus
gewahrt.  Das  19.  Jahrhundert  hob  in  Deutschland  die  Privatschulen  auf,  führte
den  allgemeinen  Schulzwang  durch  und  verfiel  bei  dem  infolge  der  Industrie
und  Wanderlust  eintretenden  ständigen  Wechsel  der  katholischen  und  protestantischen
  Bevölkerung  auf  die  Simultanschule.  Bei  den  niederen  Schulen  konnte
sie  sich  infolge  des  energischen  Eintretens  der  beiden  Religionsparteien  nicht
halten,  aber  auf  dem  höheren  Schulwesen  besteht  sie  noch  fort.?)

Hervortreten  der  Jesuiten.

Für  die  Geschichte  des  Religionsunterrichtes  ist  eine  Entscheidung  der
Kölner  Jesuiten  vom  Jahre  1557  wichtig.  Der  Jesuit  Petrus  Canisius,  ein
eifriger  Schulmann,  hatte  mehrere  Katechismen  für  Jugend  und  Volk  geschrieben,
die  sich  bis  in  unser  Jahrhundert  hinein  in  Gebrauch  und  Ehren  hielten.  Eine
Verordnung  der  Jesuiten  vom  Jahre  1557  bestimmte,  daß  den  Schülern’  der
oberen  Klassen  an  allen  Sonntagen  nachmittags  4  Uhr  der  Katechismus  des
Canisius  erklärt,  jeden  Samstag  aber  nachmittags  4  Uhr,  natürlich  im  Schullokale,
  der  betreffende  Teil  aus  dem  Katechismus  gelernt  werden  sollte)

Fast  überall  wurden  diese  Schulkatechesen  im  Hause  des  Lehrers  abgehalten,
denn  nicht  vor  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  begann  man  staatlicherseits  Schulen

1)  So  in  Hessen-Darmstadt,  Sachsen-Gotha,  Bistum  Münster  1675,  Kurmainz  1682.

2)  {Über  konfessionslose  Schulen  und  konfessionslosen  Religionsunterricht  vgl.  Schiller
Handbuch  d.  prakt.  Pädagogik  f.  h.  Lehranstalten.  Leipzig  1890.  8.  185—137,  276,  277.
Die  Forderung,  den  Religionsunterricht  auf  den  Schulen  fallen  zu  lassen  und  lediglich  den
Familien  zu  überlassen,  lehnt  Münch,  Geist  d.  L.  Berlin  1903.  9.  499,  für  den  evangelischen
Religionsunterricht  vollständig  ab.  Vgl.  das.  S.  445,  446.

s)  Wichtig  und  ganz  ähnlich  sind  auch  die  Bestimmungen,  die  der  Pfarrer  von  Bingen,
Barth.  Holzhauser,  für  seine  Priesterkongregation  zusammenstellte.  Vgl.  zu  diesen.  geschichtl.
Ausführungen  die  Aufsätze  im  Kirchenlexikon  X.  8.  1020—1030;  VIII.  S.  1663—1670.  Spirago,
Lehrb.  d.  spez.  Methodik  d.  kath.  R.-U.  Trautenau  1900,  S.  186—228:  ‘Die  Gesch  des  R.-U.’

Handbuch  für  Lehrer  höherer  Schulen.  9