Geschichtliches:  Die  neuere  Zeit.  131

in  ihren  Berufen  zu  helfen.  Da  kam  für  Preußen  unter  Friedrich  Il.  eine
Änderung.  Minister  v.  Zedlitz  verwarf  das  System  der  Erziehung  und  Vorbildung
  für  bestimmte  Berufe  “und  wies  der  höheren  Schule  die  Aufgabe  zu,
die  Grundlagen  zu  einer  für  alle  höheren  Stände  gleichmäßig  erforderlichen
Geistes-  und  Charakterbildung  zu  legen’.  Alle  Geisteskräfte  der  Jugend  sollen
ausgebildet,  die  Schüler  zu  festen  sittlichen  Grundsätzen  erzogen,  sie  sollen  in
das  Verständnis  der  Literatur  und  Wissenschaft  eingeführt  werden.  Demgemäß
war  auch  der  Religionsunterricht  zu  behandeln.  Die  ‘Religionslehre  sollte  erziehlich
  behandelt  und  nicht  dafür  Theologie  gelehrt  werden’.  Bei  der  erhöhten
Bedeutung,  die  das  Griechische  jetzt  gewonnen  hatte,  durfte  das  Neue  Testament
nur  noch  in  der  Religionsstunde  behandelt  werden,  während  der  griechische
Unterricht  sich  jetzt  mit  den  Klassikern  beschäftigte!)  Auch  die  Einrichtung
einer  eigenen  Oberschulbehörde  wurde  für  die  Weiterentwicklung  des  Religionsunterrichtes
  wichtig.  Hatte  bisher  die  Unterrichtsverwaltung  hauptsächlich  dem
Justizministerium  und  seinen  geistlichen  Räten  obgelegen,  so  erreichte  Zedlitz
unter  Friedrich  Wilhelm  II.  die  Errichtung  des  Oberschulkollegiums,  das  1787
ins  Leben  trat.  Zwar  führte  der  Minister  den  Vorsitz,  aber  Männer  aus  dem
höheren  Verwaltungs-,  Kirchen-  und  Schuldienste,  sowie  Universitätsgelehrte
führten  die  Amtsgeschäfte  und  hatten  eine  mitentscheidende  Stimme.  So  wurde
1788  in  Preußen  das  Abiturientenexamen  eingeführt  und  Ostern  1789  die  erste
Abiturientenprüfung  abgehalten.”)  Bei  der  angeschlagenen  Richtung  des  neuen
Schulwesens  bewahrte  die  Religionslehre  die  ihr  gebührende  Stelle,  und  auch
nach  dem  Wiener  Kongreß  wurde  bei  der  Aufstellung  des  allgemeinen  Lehrplanes
  1816  Religion  als  Pflichtfach  hingestellt.  Seit  1834  ist  die  Reifeprüfung
als  unerläßliche  Voraussetzung  für  die  höheren  Berufsarten  eingetreten,  die  ein
dreijähriges  Universitätsstudium  voraussetzen;  Religion  wurde  Prüfungsfach.
Ähnliche  den  Religionsunterricht  betreffende  Instruktionen  wurden  1832  für  die
Entlassungsprüfungen  der  höheren  Bürger-  und  Realschulen  angeordnet.  Die
religiöse  Richtung  des  ganzen  Schulwesens  wurde  unter  Friedrich  Wilhelm  IV.
noch  mehr  betont.  Doch  ging  1849  auf  der  vom  Kultusminister  v.  Ladenburg
anberaumten  Landesschulkonferenz  der  Beschluß  durch,  daß  “die  ausschließlich
durch  alljährliche  Zuschüsse  aus  dem  Staatsfonds  dotierten  höheren  Schulen  fortan
keinen  konfessionellen  Charakter”  mehr  haben.  Zwei  Ministerialverfügungen
änderten  1856  den  Gymnasiallehrplan  von  1837  und  die  Reifeprüfungsordnung
von  1834  dem  Geiste  der  Neuzeit  entsprechend  um.  Religion  nahm  von  nun  an
die  erste  Stelle  in  der  Reihenfolge  der  Lehrfächer  ein.  Nach  dem  Deutsch-Französischen
  Kriege  bewahrte  der  Religionsunterricht  zwar  seine  einmal  erworbene
erste  Stelle,  aber  die  Erteilung  desselben  unterlag  manchen  Schwierigkeiten.  1882

ı)  Kabinettsordre  Friedrichs  II.  vom  5.  Sept.  1779.  Vgl.  zum  Ganzen  hier  Lexis,  Die
Reform  d.  höheren  Schulwesens  in  Preußen,  Halle  1902.  S.  2,  3.  Wiese-Irmer,  Das  höhere
Schulwesen  in  Preußen.  Berlin  1902.

»)  Früher  hatten  selbst  die  kleinen  Lateinschulen  ihre  Schüler  für  die  Universität
herangebildet;  da  ihnen  jetzt  diese  Hoffnung  abgeschnitten  war,  verwandelten  sie  sich  zumeist
  in  andere,  besonders  nur  aufs  praktische  Leben  gerichtete  lateinlose  Bürgerschulen.

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