140  Carrtamne:  Katholischer  Religionsunterricht.

unterricht.!)  Auch  in  Frankreich  gehört  die  Religionslehre  nicht  zu  den  Unterrichtsgegenständen
  des  Gymnasiums,  vielmehr  ist  es  den  Eltern  anheimgestellt,
ob  sie  ihre  Söhne  an  der  Religionsstunde,  die  der  Aumönier  gibt,  teilnehmen
lassen.  Nach  Ansicht  der  Modernen  soll  die  Unterweisung  in  der  Sittenlehre
die  Religionsstunde  ersetzen;  aber  diese  auf  das  Niveau  des  Alltagsmenschen
zugestutzte  Allerweltsmoral  ohne  Halt  und  Grund  kann  schwerlich  die  einfachsten
  ethischen  Forderungen  befriedigen?)

Die  Arten  der  heutigen  höheren  Schulen.

Unsere  heutigen  höheren  Schulen  sind  im  ganzen  wie  im  einzelnen  grundverschieden
  von  den  Anstalten  früherer  Jahrhunderte,  aber  sie  haben  ihre  Rechtfertigung
  und  ihre  Daseinsberechtigung;  sie  haben  ihre  Ziele  und  Arbeiten.
Nichtvollanstalten  und  Vollanstalten  schließen  sich  aufs  engste  aneinander  an.
Sie  arbeiten  alle  mit  ähnlichen  Mitteln  auf  das  ähnliche  hohe  Ziel  der  Erziehung
und  Bildung  der  Jugend  hin,  und  sie  sind  unermüdlich  tätig  in  der  Auffindung
und  Nutzbarmachung  aller  modernen  Kräfte  für  dieses  Ziel.  Der  Geist  der
Einheit  lagert  über  dem  Ganzen.  Es  verschlägt  nichts,  wenn  die  modernen
Anstalten  sich  getrennte  Namen  beilegen  und  ausgesprochenermaßen  ihre  besonderen
  Absichten  verfolgen.  Ihr  größtes  Ähnlichkeitsmoment  liegt  in  ihrem
Ziele.  Jede  unserer  Unterrichtsanstalten  soll  die  Schüler  zur  selbständigen,  selbstbewußten
  Persönlichkeit  heranbilden,  die  sich  ihr  eigenes  Urteil  über  Welt  und
Menschen  und  deren  Zwecke  und  Ziele  zu  bilden  imstande  ist,  zu  Männern,  die
praktisch  auf  Grund  dieser  erworbenen  Geistesverfassung  im  Leben  sich  selbständig
betätigen  und  so  mit  dieser  abgeschlossenen  Lebensauffassung  an  ihrem  und  ihrer
Mitmenschen  Wohle  mitarbeiten  wollen  und  können.  Das  ist  allgemeine  Bildung?)
und  auf  diese  arbeiten  unsere  modernen  höheren  Schulen  gemeinsam  hin.  Sie
würden  zu  bloßen  Fachschulen  herabsinken,  wenn  sie  diesen  idealen  Standpunkt
verlören.  Welche  Art  besonderer  Bildung  sie  gleichzeitig  ihren  Pfleglingen  mit
auf  den  Weg  geben,  ist  eine  andere,  wenn  auch  wichtige  Nebenfrage.*)  Da  das

Hessen,  Bremen,  Sachsen-Weimar,  Sachsen-Meinungen,  Baden,  Württemberg.  In  den  anderen
deutschen  Staaten  ist  eine  mündliche  Prüfung  vorgeschrieben.  In  Österreich  ist  eine  Reifeprüfung
  in  der  Religionslehre  ausgeschlossen,  doch  ist  eine  Durchschnittsnote  aus  den
Klassenleistungen  in  das  Prüfungszeugnis  aufzunehmen.  In  Bayern  findet  nur  eine  schriftliche
Prüfung  statt.  Vgl.  MB.  IV.  5.  VI.  2  die  Zusammenstellung  solcher  Prüfungsthemata.  Vgl.
oben  8.  132  Anm.  1.  Über  die  österreichischen  Gymnasien  vgl.  Grimmich,  Der  Religionsunterricht
  an  unseren  Gymnasien,  Wien-Leipzig  1903.  Kap.  V—VU.  Paulsen  8.  690ff.:  Die
österreichische  Gymnsasialreform  1849.  Vgl.  MB.  V.  1.8.4:  ‘Katechetik  und  religiöse  Erziehung
  an  bayerischen  Gymnasien  seit  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderte’.

')  HG.  1892.  8.  133—141.  Daselbst  über  manche  andere  auswärtige  Lehrpläne.

*),  Vgl.  hierüber  Alfred  Fouillee,  L’enseignement  au  point  de  vue  nationale  bei  Uhlig,
HG.  1892.  S.  146.  In  Frankreich  hat  seit  1892  die  Instruction  civique  die  Stelle  des  Religionsunterrichtes
  angenommen.  Die  Unterrichteminister  Paul  Bert  und  Jules  Ferry  haben
dieses  bewirkt.  Vgl.  MB.  1904  Heft  10.  S.  309.

°  Vgl.  Grimmich  $.  13,48.  Vgl.  oben  9.  182  Anm.  2.

*)  Über  den  Unterschied  dieser  Schulen  vgl.  Rethwisch,  Jb.  1886  S.  68ff.  Schiller,
Handbuch  der  praktischen  Pädagogik  für  höhere  Lehranstalten.  Leipzig  1890.  S.  6fl.