144  Carıtamnz:  Katholischer  Religionsunterricht.

Schülers,  er  soll  aber  auch  das  Gefühl  mächtig  ergreifen  und  den  Willen
lenken.  Schwärmerische  Frömmelei  wie  trockene  Verstandesreiterei  nach  Art
der  alten  Methode,  aber  auch  Deutelei  und  rationalistische  Verwässerung  gehören
  nicht  in  den  Unterricht,  denn  der  Unterricht  bezweckt  weder  einseitige
Aszese  noch  gelehrte  Schulung,')  auch  braucht  er  der  Zweifelsucht  der  neuen
Jahrhunderte  nicht  allzu  wohlgefällig  entgegenzukommen.  Die  Schüler,  sind
zudem  keine  Gelehrten  und  eines  rein  wissenschaftlichen  Vorgehens  im  Unterrichte
  durchschnittlich  noch  unfähig,  und  darum  soll  der  Unterricht  nicht  in
starren,  gelehrten  Formeln  verlaufen.  Vielmehr  ist  der  ganze  Religionsunterricht
  etwas  Einheitliches,  Geschlossenes,  das  sich  überblicken  läßt,  und  daher
soll  er  nach  einem  immer  zu  betonenden  oder  wenigstens  erkennbaren  Plane
erteilt  werden.  Darlegung,  Erklärung  und  Begründung  des  positiven  kirchlichen
Lehrbegriffes  ist  deshalb  auf  allen  Klassen  notwendig.  Das  Gedächtnis  darf
nicht  allzusehr  belastet  werden.)  Von  diesen  Fehlern  wird  nur  der  Religionslehrer
  frei  bleiben,  der  in  vollständiger  Überschauung  des  weiten  Lehr-  und
Erziehungsgebietes  mit  Verständnis  für  die  einzelnen  Klassenstufen  den  Unterricht
  erteilt.  Glücklicherweise  haben  die  Lehrverordnungen  des  letzten  Jahrhunderts
  oft  genug  die  Zweckwidrigkeit  des  toten  Formelkrams,  der  bloßen
Eindrillung  von  Zahlen  und  Namen  und  ähnlicher  Gesetzwidrigkeiten  verboten.
Aber  auch  die  allzutiefe  Herablassung  des  Lehrers,  die  Herabwürdigung  der
Fragemethode  zur  zeitvergeudenden  Klügelei  und  zur  Ausartung  in  die  Fragesucht
  der  Schüler,  wodurch  der  Gesamtunterricht  allzuleicht  zum  Einzelunterricht
  herabsinkt  und  der  große,  allesbindende  Faden  verloren  geht,  ist  zu  vermeiden.
  Die  Glaubensnormen  müssen  fest  gegeben,  die  Definitionen  klar  tnd
scharf  bestimmt  und  abgegrenzt  werden,  die  nötigen  Begriffe  sind  anschaulich
zu  entwickeln.  Zu  viel  Apologetik  ist  nicht  nötig,  weitere  Spekulation  gehört
nicht  in  die  Schule.  Bei  dieser  Art  des  Unterrichtes  knüpfen  sich  die  erbaulichen,
  gleich  auf  das  praktische  Leben  hinzielenden  Momente  allenthalben  von
selbst  an,  und  sie  werden  um  so  verständlicher,  als  sie  sich  unmittelbar  jeweilig
ergeben  und  ihre  dogmatische  Grundlage  zu  erkennen  geben.  So  werden  alle
Unterrichtsmomente  verwertet  und  alle  Kräfte  und  das  ganze  Interesse  der  Schüler
für  den  Unterricht  gewonnen.  In  dieser  Weise  gewöhnt  sich  der  Schüler  bewußt
  oder  unbewußt,  die  ganze  Einrichtung  des  religiösen  Unterrichtes  und
die  Anordnung  des  christlichen  Heilslebens  zu  verstehen,  so  erfaßt  er  das  Leben
nach  dem  Glauben  und  will  gerne  ‘die  heiligen  religiösen  Übungen  zu  einer
heiligen  Gewohnheit  werden’  lassen.)  Auf  die  Auffassungen  der  bedeutendsten
nichtchristlichen  oder  nichtkatholischen  Bekenntnisse  aufmerksam  zu  machen,

ı)  Grimmich  8.  161,  168.

*?)  Minderung  des  Gedächtnisstoffes  hat  nach  den  preußischen  Lehrplänen  wie  in  den
fremden  Sprachen,  Geschichte  und  Erdkunde,  so  auch  in  der  Religionslehre  stattgefunden.
Uhlig,  HG.  1892.  8.  13.  “Es  ist  mehr  auf  den  Erweis  des  inneren  Verständnisses  und  der
geistigen  Aneignung,  als  auf  rein  gedächtnismäßiges  Wissen  äußerer  Daten  Gewicht  zu
legen.  Die  Königl.  Kommissare  werden  mit  Nachdruck  auf  Beachtung  dieser  Vorschriften
durch  die  prüfenden  Lehrer  zu  halten  haben.”  Preuß.  Prüf.-Ordn.  v.  6./I.  1892.

°,  Walter  8.  9.