146  Carırame:  Katholischer  Religionsunterricht.

Verständnis  für  die  Auffassung  seiner  Kollegen,  das  erhöht  seine  Brauchbarkeit
im  Betriebe  der  Schule,  und  so  gewinnt  er  Anschluß  und  Achtung  im  Lehrerkollegium.!)
  Die  Übernahme  von  philologischem  Unterricht  wäre  gewiß  such
wünschenswert  und  läßt  sein  Ansehen  auch  bei  den  nichtkatholischen  Schülern
zur  Geltung  kommen.  Auf  diese  Weise  wird  es  allerdings  meist  nicht  möglich
sein,  daß  ein  Religionslehrer  den  ganzen  Religionsunterricht  an  einer  Anstalt
übernimmt;  es  ist  wohl  gewiß  gut,  wenn  der  gesammte  religiöse  Unterricht  in
einer  Hand  liegt,  aber  an  größeren  Anstalten,  zumal  mit  Doppelzoeten,  wird
ohnehin  der  Religionsunterricht  niemals  in  der  Hand  nur  eines  Religionslehrers
liegen  können.  Dagegen  hat  die  Verwendung  des  Religionslehrers  für  philologische
  Fächer  doch  vieles  für  sich.

Die  Persönlichkeit  des  Religionslehreres.

Die  ganze  Persönlichkeit  des  Religionslehrers  ist  von  größter  Bedeutung
für  das  religiöse  Leben  an  der  Schule.  Er  ist  Lehrer  und  Priester.  Da  er  im
Unterschiede  von  der  eigentlichen  Seelsorgertätigkeit  mehr  mit  dem  gebildeten
und  vornehmsten  Teile  der  Bevölkerung  zu  verkehren  hat,  ist  man  berechtigt,
bei  ihm  nach  gesellschaftlichen  Formen  und  feinem  Takte  zu  fragen.  Vernachlässigung
  dieser  Forderung,  wie  Übertreiben  derselben  und  Haschen  nach  Vornehmheit
  und  Geziertheit  sind  gleicherweise  falsch.  Er  hat  sich  sowohl  dem
an  keiner  Anstalt  ausbleibenden  eigenartigen  Individualismus  des  Lehrerkollegiums
wie  auch  den  bereits  unter  Schülern  hervortretenden  Eigenheiten  gewachsen  zu
zeigen.)  Ein  feiner  Takt  den  einzelnen  Kollegen  gegenüber,  namentlich  ein  —
zumeist  bei  eigenem  philologischem  Studium  ermöglichtes  —  liebevolles  Eingehen
  auf  die  Fachkenntnisse  und  Lieblingsfächer  der  Kollegen  machen  das
Amt  des  Religionslehrers  nützlich,  vermittelnd  und  fördernd,  andererseits  für  ihn
selbst  aber  auch  angenehm  und  abwechselnd  und  gewinnen  ihm  allseitige  Sympathie.
  Bezüglich  der  sonstigen  gesellschaftlichen  Pflichten  steht  der  Religions-1)

  Schrader,  S.  307,  808,  will  keinen  Religionsunterricht  im  Nebenamte.  Er  wünscht,
daß  der  Religionslehrer  auch  sonstigen  Unterricht  erteile  und  Ordinarius  sei,  und  daß  der
ganze  Religionsunterricht  nicht  von  einem,  sondern  von  2-3  Herren  erteilt  werde.  Über
den  Religionslehrer,  seine  Vorbildung,  Fakultäten  usw.  vgl.  Rethwisch,  Jb.  1887.  A.  S  41.
Über  seine  Schuldisziplin  das.  A.  S.  111.  Münch,  Neue  pädagogische  Beiträge,  Berlin  1893.
$.  106,  107.  Münch,  Geist  d.  L.,  8.  448ff.  Über  seine  Vorbereitung,  Verantwortung,  seine
guten  und  schlechten  Erfolge  Walter,  S.  96,  181—134.  Matthias,  Praktische  Pädagogik  für
höhere  Lehranstalten,  München  1908.  Bes.  der  erste  Abschnitt  über  die  Persönlichkeit  des
Lehrers;  ebenso  vierter  Abschnitt  über  Schule  und  Haus.  Vgl.  die  Artikel  über  Lehrerpersönlichkeit
  bei  Jul.  Rothfuchs,  Bekenntnisse  aus  der  Arbeit  des  erziehenden  Unterrichts.
Marburg  1892;  ebenso  Beier,  Die  höheren  Schulen  in  Preußen  und  ihre  Lehrer.

7)  Er  muß  die  besonderen  Zwecke  seiner  Schule  und  der  einzelnen  Klassen  kennen.
Vgl.  Katholik  1829.  8.  12.  Eine  Ministerialverfügung  vom  22./V.  1901  über  den  Geschichtsunterricht
  betont  Duldsamkeit  und  gemeinsames  Zusammenwirken  der  Konfessionen.  *Soweit
  die  Behandlung  der  Unterscheidungslehren  im  Unterrichte  notwendig  ist,  gehört  sie  in
den  Religionsunterricht,  aber  auch  dieser  darf  die  Rücksichtnahme  auf  das  religiöse  Bewußtsein
  der  Andersgläubigen  niemals  außer  acht  lassen.”  Vgl.  MB.  III.  11.  12:  “Der  pädagogische
  Takt  des  katholischen  Religionslehrers  der  höheren  Lehranstalten’.  Vgl.  oben  S.  114.