Der  Religionslehrer;  Lehrer  und  Schüler.  147

lehrer  in  eigentümlicher  Mittelstellung  zwischen  Pfarrgeistlichkeit  und  dem  Lehrerkollegium.
  Ein  Gegensatz  darf  hier  in  keiner  Weise  stattfinden  und  nirgends
eine  vornehme  Sonderstellung  nach  der  einen  oder  nach  der  anderen  Seite  erstrebt
werden.  Zunächst  hat  er,  mit  dem  Lehrerkollegium  so  weit  wie  möglich  zusammengehend,
  gemeinsam  mit  ihm  die  Interessen  seines  Amtes  und  seiner
Schule  zu  vertreten.  Gerade  er  wird  hier  in  vielen  Fällen  tonangebend  sein,
manche  Differenzen  schlichten  und  manchen  Widerspruch  ausgleichen  können.
Aber  er  darf  auch  keine  ausgesprochene  Sonderstellung  zur  Pfarrgeistlichkeit
einnehmen.  Ein  äußerlich  beabsichtigtes  Vordrängen  seines  Amtes  würde  unklug
  und  unpriesterlich  sein.  Er  ist  zwar  nicht  an  so  viele  Schranken  gebunden
  wie  der  Seelsorger,  aber  er  soll  seine  Freiheit  und  Unabhängigkeit  dem
Publikum  gegenüber  bewahren;  er  soll  seine  Zeit  sich  sichern  für  Vorbereitung
und  Weiterstudium.  Die  beste  Erholung,  von  dem  Kollegenkreise  abgesehen,
findet  er  bei  seinen  geistlichen  Amtsgenossen.  Auf  deren  Hilfe  ist  er  zudem
angewiesen;  sie  müssen  ihm  Hilfe  leisten  bei  der  Monatsbeichte  der  Schüler,  er
wird  sich  oft  genug  wegen  Zeit,  Art  und  Ort  des  Gottesdienstes  mit  ihnen  verständigen
  müssen,  und  so  muß  hier  voller  Friede  und  Einklang  bestehen.  Wenn
er  seinerseits  gelegentlich  einmal  gern  zur  Aushilfe  bereit  ist,  erwirbt  ihm  dies
zudem  die  Sympathie  der  katholischen  Bevölkerung,  welche  ja  nicht  nur  ihm,
sondern  zuletzt  der  ganzen  Schule  zugute  kommt.  So  wird  gerade  durch  den
Religionslehrer  die  Schule  und  das  Lehrerkollegium  in  wohltuende  freundschaftliche
  Verbindung  zur  Seelsorgegeistlichkeit  und  zur  ganzen  Stadt  gebracht,  und
der  augenscheinliche  Segen  eines  so  guten  Verhältnisses  ist  klar.!)

So  steht  der  Religionslehrer  in  eigenartiger  Einzelstellung  neben  seinen
Kollegen  an  der  Schule.  Aber  auch  er  untersteht  der  höheren  Gewalt.  Und
er  gerade  wird  hier  ein  gutes  Beispiel  geben.  In  unserer  Zeit  ist  das  Autoritätsgefühl
  geschwächt,  das  Interesse  leitet  alles.  Sowohl  dem  Leiter  der  Anstalt,
  wie  auch  der  vorgesetzten  kirchlichen  wie  staatlichen  Behörde  wird  der
katholische  Religionslehrer  deshalb  in  allen  Beziehungen  geben,  was  ihnen  rechtlich
  zukommt.  Das  ist  sein  Beispiel  für  Lehrer  und  Schüler.

Lehrer  und  Schüler.

Schon  das  Priesterkleid  gewinnt  dem  katholischen  Religionslehrer  Achtung.
Das  Grundprinzip  des  priesterlichen  Lehramtes  ist  die  Liebe  Gewiß  muß  der
Religionslehrer  mit  Entschiedenheit  arbeiten  und  mit  Autorität  rechnen,  aber,  entsprechend
  dem  Geiste  der  Kirche,  deren  Diener  er  ist,  muß  die  Liebe  ihn  in  seinem
Leben  und  Lehren  leiten.  Sein  ganzes  Auftreten,  sein  Unterricht,  seine  Leitung  und
Überwachung  muß  den  Eindruck  erwecken,  daß  ihm  besonders  die  Schüler  lieb  sind,
daß  ihm  alle  ihre  Anliegen  am  Herzen  liegen,  daß  er  jederzeit  für  sie  besorgt  ist,  für  sie

ı)  Münch,  Geist  d.  L.,  S.  446.  An  manchen  Anstalten  drohen  durch  die  geheimen
Verbindungen  den  Schülern  große  Gefahren.  Vgl.  MB.  II.  11:  ‘Die  geheimen  Schülerverbindungen
  an  den  Gymnasien’,  IV.  3.  4.  6:  ‘Schattenbilder’.  Vgl.  das  Referat  Franz  Crgmers
(über  v.d.  Emscher,  Schülerverbindungen  und  Gymnasialdisziplin,  und  über  Rausch,  Schülervereine,

  Erfahrungen  und  Grundsätze)  in  MhS.  III.  S.  468—470.
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