148  Carırams:  Katholischer  Religionsunterricht.

arbeitet  und  für  sie  betet.  Gerne  wird  er  auf  berechtigte  Fragen,  selbst  wenn  sie
nicht  direkt  mit  dem  Unterrichte  zusammenhangen,  in  und  außer  der  Schule  eingehen
  und  in  allem  Freund  und  Vater  aller  Schüler  sein  wollen.  Es  ist  für  ihn
wichtig,  Näheres  über  den  einzelnen  Schüler,  seine  Beanlagung,  Individualität,
über  seine  Eltern  und  seine  häuslichen  Verhältnisse  zu  erfahren.  Gerade  diese
Kenntnis  wird  ihm  feinen  Takt  geben  und  selbst  die  Wahl  seiner  Ausdrücke
beeinflussen.  Die  Eltern  werden  ihm  dankbar  sein,  wenn  er  ein  Einverständnis
mit  ihnen  sucht  und  sie  in  wichtigen  Fragen  angeht.  Selbst  wo  das  Elternhaus
  die  Autorität  des  Lehrers  beeinträchtigt  und  die  religiöse  Erziehung
schädigt,  wird  man  dem  Seelsorgeifer  des  Religionslehrers  eine  stille  Bewunderung
  nicht  versagen  können.!)  Besondere  Aufmerksamkeit  verlangen  auch  die
in  fremden  Familien  untergebrachten  Schüler.  Freilich  dürfen  solche  nur  nach
vorheriger  Erlaubnis  der  Schulleitung  in  eine  Pension  gebracht  werden,  aber
die  Schule  selbst  wird  in  den  wenigsten  Fällen  vollständig  über  das  Leben  in
diesen  Familien  orientiert  sein  können.  Wie  deshalb  dem  Lehrer  überhaupt
das  Recht  zustehen  muß,  solche  Schüler  zu  besuchen  und  zu  beaufsichtigen,  so
kann  gerade  der  Religionslehrer  hier  eine  segensreiche  Tätigkeit  ausüben.  Vielfach
  ist  in  solchen  Häusern  keine  genügende  Kontrolle,  dagegen  allerlei  Ablenkung
  vom  Studium;  leicht  gibt  sich  hier  der  Schüler  eine  Art  selbstbewußter
Autorität  und  bedarf  deshalb  einer  sorgsamen  Überwachung.  So  wird  schon
der  Gedanke,  daß  der  Lehrer  ihn  von.Zeit  zu  Zeit  besucht,  manchen,  Regungen
des  Schülers  heilsame  Zügel  anlegen.  Ähnliches  gilt  bezüglich  der  auswärtig
in  den  Familien  der  Eltern  und  Verwandten  wohnenden  Schüler.  Auch  die
Lektüre  und  namentlich  die  Schülerbibliotheken  erfordern  die  besondere  Aufmerksamkeit
  des  Religionslehrers.?)

Fortschreitende  Wissenschaft.
Die  Zeiten  gehen  schnell,  und  die  Wissenschaft  schreitet  rastlos  vorwärts.
Kein  Mensch  kann  heute  mehr  Fachmann  auf  allen  Gebieten  sein,  und  die  Ver-1)

  Vgl.  Schule  und  Haus.  Populäre  Vorträge  gehalten  an  den  Elternabenden  d.  K.K.
M.  Gymn.  Wien.  von  V.  Thumser.  Wien-Leipzig  1902.  S.  1-20.  Derselbe:  Erziehung  und
Unterricht.  Ein  Freundeswort  an  die  Eltern.  Leipzig-Wien  1901.  Vgl.  Matthias,  Schule  und
Haus.  9.  216—220.  Niemals  aber  lasse  der  Religionslehrer  sich  verleiten,  selbst  nicht  in
der  besten  Absicht,  den  einen  Schüler  zum  Wächter  des  anderen  hinzustellen.  Besser  ist
es,  viele  Sachen  nicht  zu  wissen,  als  das  Denunzianten-  und  Vertrauensmännertum  zu  züchten.

»),  Vgl.  Walter  S.  53,  64.  Eine  preußische  Ministerialverfügung  vom  16./X.  1886  verlangt
  von  allen  Anstalten  jährliche  Nachweisungen  über  die  Anschaffung  von  neuen
Büchern;  diese  Zugänge  sollen  alljährlich  im  Programm  angegeben  werden.  Ein  dsterreichischer
  Ministerialerlaß  vom  16./XII.  1885  an  die  Leiter  der  Anstalten  verlangt  Ausschließung
  alles  in  patriotischer,  religiöser  oder  sittlicher  Richtung  irgendwie  Bedenklichen.
Die  österreichischen  Behörden  haben  sonach  einen  förmlichen  Index  der  als  “ungeeignet
befundenen  Jugendschriften’  zusammengestellt.  Vgl.  Rethwisch,  Jb.  1886.  S.  60.  Ähnlich
in  Bayern,  vgl.  den  wichtigen  Ministerialerlaß  der  obersten  bayerischen  Unterrichtsbehörde
betr.  ‘Die  Schülerlesebibliothek  an  den  Mittelschulen’.  MB.  V.7.  1.7.S.  216.  Daselbst  II.
11.  12;  III.  1.  2:  “Über  Schülerbibliotheken’.  I.  8;  D.  11:  “Verzeichnis  von  Büchern,  die  sich
zu  Festgeschenken  eignen’.  I.  5.  7:  “Praktische  Vorschläge  zur  Bewertung  der  Literatur  für
Schülerbüchereien’.