170  Lyoxr:  Der  deutsche  Unterricht.

DER  DEUTSCHE  UNTERRICHT.
Von  Stadtschulrat  Prof.  Dr.  Orro  Lyon.

Ziel  und  Aufgabe  des  deutschen  Unterrichtes  ist  die  auf  tieferem  Verständnis
  ihrer  Gesetze,  ihrer  Eigenart  und  ihrer  Literatur  ruhende  Beherrschung
der  Muttersprache.  Bei  der  Verwirrung,  die  über  die  Aufgaben  des  deutschen
Unterrichtes  zu  verschiedenen  Zeiten  geherrscht  hat,  und  der  Unklarheit,  die
sich  immer  und  immer  wieder  in  bezug  auf  das  Ziel  dieses  Unterrichtes  geltend
‘macht,  ist  es  notwendig,  seinen  Endzweck  mit  voller  Klarheit  festzustellen  und
festzuhalten.  Also  nicht  die  Pflege  des  deutschen  Idealismus,  nicht  die  Erzielung
  sittlicher  Freiheit,  nicht  die  Erziehung  zum  Kunstverständnis  oder
Kunstgenusse,  nicht  die  Pflege  deutschnationaler  oder  im  engeren  Sinne  patriotischer
  Gesinnung,  nicht  die  Ausbildung  des  logischen  Denkens,  nicht  die  bloße
Erzielung  der  Sprachrichtigkeit  und  ähnliches  ist  Ziel  und  Aufgabe  des  deutschen
Unterrichtes,  sondern  die  wirkliche,  tatsächliche  Herrschaft  über  die  Muttersprache.
  Jakob  Grimms  Meinung,  daß  diese  Herrschaft  jedem  Deutschen  angeboren
  und  infolgedessen  ein  deutscher  Unterricht  überflüssig  und  schädlich  sei,
ist  heute  allgemein  als  Irrtum  erkannt.  Denn  man  weiß  heute  infolge  der
exakten  Erforschung  sprachpsychologischer  und  sprachphysiologischer  Probleme,
daß  auch  die  Sprachkunst,  wie  jede  andere  Kunst,  ohne  tieferes  und  strengeres
Studium,  ohne  eine  sorgfältige  Ausbildung  von  niemand  beherrscht  werden
kann,  sei  seine  natürliche  Begabung  auch  noch  so  groß.  Wie  heute  in  unseren
Kunstschulen  der  Schüler  von  früh  auf  in  die  gewaltigen  Unterschiede  des
Materials  eingeführt  wird,  wie  seine  Technik  von  Anfang  an  eine  ganz  andere
sein  muß,  wenn  er  in  Holz,  als  wenn  er  in  Stein,  Leder  oder  Metall  arbeitet,
wie  ein  für  jede  Technik  allgemein  bildender  Zeichenunterricht  als  der  Krebsschaden
  unseres  kunstgewerblichen  und  unseres  Kunstunterrichtes  überhaupt
erkannt  und  mit  Recht  an  allen  gesund  geleiteten  Kunst-  und  Kunstgewerbeschulen
  zugunsten  eines  natürlichen  Werkstättenunterrichtes  nach  und  nach
beseitigt  werden  wird:  so  gilt  dies  neue  Grundgesetz  erst  recht  für  die  Kunst
der  Sprache,  indem  jede  einzelne  Sprache,  die  lateinische,  griechische,  deutsche,
französische  usw.,  in  noch  weit  höherem  Maße  als  ein  ganz  anders  geartetes
Material  betrachtet  werden  muß,  das  von  vornherein  eine  besondere  Art  der
Übung,  Behandlung,  Technik  usw.  erfordert.