Stundenzahl  und  Lehrpläne.  173

lichen  Unterricht  ist  die  Übersetzung,  die  daher  beim  Unterricht  in  den  neueren
Sprachen  keineswegs  ausgeschlossen  werden  darf,  als  ein  ganz  hervorragendes
Mittel  für  die  deutschsprachliche  Schulung  zu  betrachten  und  zu  behandeln.
Dies  wird  bei  der  Bemessung  der  muttersprachlichen  Unterrichtsstunden  in  den
Mittel-  und  Oberklassen  von  ausschlaggebender  Bedeutung  sein.

Im  allgemeinen  ist  fast  in  allen  deutschen  Staaten  der  Unterricht  im
Deutschen  heute  noch  mit  einer  etwas  zu  geringen  Stundenzahl  bedacht.  Die
Gymnasien  haben  folgende  Stundenzahlen:

Deutsch:

VI  V  VIIUM  OU|UU|  OU|  TI  OI  Sa.
Preußen  anna.  4  8  8  2  2  8  8  8  3  28
Bayam  ...........  6  4  8  2  2  2  q  8  4  27
Sachsen.  oo...  4  8  8  2  2  2  8  a3  |  8  5
Württemberg......  8  8  2  2  2  2  q  8  8  22
Baden  .occcnacn..  8  8  2  2  2  2  2  s  |3  22
Hessen  ...........  4  4  8  2  2  8  8  B  8  97
Anhalt............  8  8  8  2  2  8  8  8  3  IT

UBW.

Den  Realgymnasien  sind  fast  überall  etwas  mehr  Stunden  Deutsch  zugewiesen,
  was  mit  großer  Freude  anerkannt  werden  muß:

vI  V  VIUN|OM|  UU|  ON,  UI,  01  8a.

Preußen  ..........  4  8  8  8  8  8  8  8  8  28
Sachsen  ..........  4  4  8  8  8  8  8  3  8  29
Baden.............  3  3  2  8  8  8  8  3  8  26
Anhalt  ...........  ß  8  8  3  8  8  )  8  8  27

USW.

Sehr  glücklich  sind  in  bezug  auf  den  deutschen  Unterricht  die  Oberrealschulen
  und  Realschulen  ausgestattet.  Da  in  diesen  Anstalten  der  lateinische
Unterricht  wegfällt,  so  hat  der  deutsche  Unterricht  hier  zugleich  diejenige
allgemeinere  grammatische  und  sprachlich-logische  Schulung  mitzugeben,  die
bei  den  Gymnasien  und  Realgymnasien  dem  lateinischen  Unterrichte  zuzufallen
pflegt.

Oberrealschulen:

|  |  N  v  |um  om|vuı  on|  vı  O1  |  5

Preußen  ..........  B  4  4  3  8  8  %  4  %  84
Baden  ............  6  b  4  4  4  4  4  4  4  39
Anhalt  ...........  ı)  5  1)  4  4  4  4  4  4  89
USW.
Realschulen:

Für  die  Realschulen  gilt  in  Preußen  der  Lehrplan  der  Oberrealschulen
von  VI—U  DI  einschließlich.  Doch  können,  ohne  daß  die  Wochenstundenzahl
der  einzelnen  Klassen  erhöht  werden  darf,  in  Preußen  je  nach  den  örtlichen
Bedürfnissen,  in  den  Realschulen  auch  andere  Stundenzuteilungen  vorgenommen
werden,  z.  B.