Schulphilosopbie.  223

Schulwissenschaften  erwächst,  sondern  von  der  Universität  hergenommen,  aus
gelehrten  Werken  oder  gar  aus  Kollegienheften  exzerpiert,  oben  aufgesetzt  wird.
Stets  ist  dem  Unterricht  an  gelehrten  Schulen  das  Verfahren,  wissenschaftliche
Werke  im  Auszuge  unmittelbar  zu  verwerten,  schädlich  und  verderbenbringend
gewesen.  Die  Geschichte  eines  jeden  Unterrichtsfaches,  der  Unterricht  in  der
Religion,  in  der  Grammatik  und  in  der  Geschichte,  die  sogenannten  Einleitungen
in  die  griechischen  und  lateinischen  Autoren  wie  auch  in  die  biblischen  Bücher,
ferner  der  naturwissenschaftliche  Unterricht,  —  sie  alle  wissen  davon  zu  erzählen,
  wie  oft  man  von  den  Werken  der  Wissenschaft  ausging,  um  sie  mit
ihrer  systematischen  Vollständigkeit  für  den  Unterricht  herüberzunehmen,  anstatt
  sich  von  den  Bedürfnissen  des  Zöglings  leiten  zu  lassen.)  Erst  ganz  allmählich
  sind  in  der  gelehrten  Schule  die  Unterrichtsfächer  selbständig  und
gleichsam  mündig  geworden.  Voraussetzung  dazu  ist  nicht  etwa  Abfall  von
der  Wissenschaft,  sondern  vielmehr  eine  sichere  wissenschaftliche  Beherrschung
des  Gegenstandes,  gepaart  mit  didaktischer  Gestaltungskraft,  welche  den  Bedürfnissen
  der  Jugend  Rechnung  zu  tragen  weiß.

Eine  derartige  Freiheit  und  Selbständigkeit  nimmt  übrigens  auch  jeder
Hochschullehrer  für  seinen  Unterricht  in  Anspruch;  die  Volksschule  verfährt
schon  längst  in  diesem  Sinne  und  ist  gerade  darum  vielfach  für  vorbildlich
erklärt  worden.  Die  mitteninne  stehende  höhere  Schule  hat  das  gleiche  Recht
und  die  gleiche  Pflicht.  Und  unter  ihren  Unterrichtsfächern  wird  sich  auch
die  Schulphilosophie  zu  derjenigen  Selbständigkeit  erheben  müssen,  welche  über
das  Material  der  Wissenschaft  frei  verfügt,  aber  doch  nur  nach  pädagogischdidaktischen
  Grundsätzen  auswählt  und  ausgestaltet.  Die  bereits  vorliegenden
Anfänge  dieses  Verfahrens  haben  wir  weiterzupflegen,  indem  wir  die  Aufgabe
der  Schulphilosophie  theoretisch  gründlicher  zu  erfassen  und  die  Praxis  zu  vervollkommnen
  suchen.

I.  THEORETISCH.

1.  Der  gelehrte  und  der  erziehende  Unterricht.)  Das  Wesen  der
höheren  Schule  sehen  wir  darin,  daß  sie  an  einem  zweckmäßig  ausgewählten
Stoffe  die  harmonische  Entwicklung  aller  derjenigen  geistigen  Kräfte  in  dem
Individuum  zu  fördern  sucht,  die  zur  Erzeugung  des  gegebenen  Kulturstandes
wirksam  gewesen  sind,  damit  der  einzelne  wiederum  fähig  werde,  an  der  Erhaltung
  und  Weiterentwicklung  der  Kultur  mitzuarbeiten.  Nun  ist  klar,  daß
jener  Unterrichtsstoff  hauptsächlich  dem  Gebiete  der  Wissenschaft  zu  entnehmen
ist,  und  daß  wiederum  die  ganze  Schulung  darauf  berechnet  ist,  den  jungen
Mann  vornehmlich  für  das  Gebiet  der  Wissenschaft  tauglich  zu  machen.  Aber
es  darf  hierbei  nicht  übersehen  werden,  daß  die  höhere  Schule  verpflichtet  ist,
ihre  Zöglinge  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auch  für  die  anderen  Provinzen
der  Kultur  zu  erziehen  und  zu  befähigen:  für  die  Religion,  die  Kunst,  das
politische  Leben,  ja  auch  für  die  Gebiete  des  praktischen  Lebens  oder  der

1)  So  auch  die  sonst  verdienstliche  Arbeit  von  Werner  Müller,  Propädeutische  Logik

nach  Wundt.  Greiz  1904  (Gymn.-Programm).
?)  A.  Rausch,  VD.  Neunte  in  der  Provinz  Sachsen.  Berlin  1908.  8.  117—167.