236  Rıusca:  Philosophische  Propädeutik.

kulative  Auffassung  der  Dinge  zu  stärken  und  dem  Bedürfnisse  der  Zeit,  die
Ergebnisse  der  verschiedensten  Wissenszweige  zu  einer  Gesamtanschauung  zu
verbinden,  in  einer  der  Fassungskraft  der  Schüler  entsprechenden  Form  entgegenzukommen.
  Zu  wünschen  ist,  daß  zur  Förderung  dieser  Aufgabe  auch  die  Vertreter
  der  übrigen  wissenschaftlichen  Lehrfächer  beitragen”  Durch  diese  Sätze
wird  hauptsächlich  der  philosophisch  gerichtete  Fachunterricht  gekennzeichnet.
  Aber  man  geht  über  diesen  schon  hinaus,  wenn  außer  der  Befähigung
für  logische  Behandlung  und  spekulative  Auffassung  der  Dinge  auch  noch  erreicht
  werden  soll,  daß  die  Ergebnisse  der  verschiedenen  Wissenszweige  sich  zu
einer  Gesamtanschauung  zusammenschließen.  Diese  Leistung  kann  der  Fachlehrer
  und  der  Fachunterricht  schwerlich  neben  seiner  Sonderaufgabe  auch  noch
vollbringen,  sondern  dazu  bedarf  es  eines  besonderen  philosophischen  Lehrers  und
philosophischer  Unterrichtsstunden.  Also  sprechen  die  Lehrpläne  auch  für  die
dritte  Art,  den  schulphilosophischen  Unterricht,  und  enthalten  somit,  wenn
auch  nicht  in  klarer  Sonderung,  alle  jene  drei  Arten  der  philosophischen  Unterweisung,
  welche  für  höhere  Schulen  in  Betracht  kommen  können.

Den  preußischen  Lehrplänen  kommt  Braunschweig  am  nächsten,  das  seit
1903  die  preußischen  Bestimmungen  im  Wortlaut  angenommen  hat.  Ähnlich
steht  es  im  Königreich  Sachsen.  Hier  ist  durch  die  Lehr-  und  Prüfungsordnung
für  die  Gymnasien  vom  Jahre  1893  und  durch  Wiejenige  für  die  Realgymnasien
vom  Jahre  1902  philosophischer  Unterricht  als  besonderes  Fach  nicht  vorgesehen,
  kann  aber  ausnahmsweise  in  Oberprima  neben  den  drei  deutschen  Stunden
in  einer  besonderen  Stunde  mit  Genehmigung  des  Ministeriums  erteilt  werden.
In  der  Regel  aber  fällt  dem  deutschen  Unterricht  in  den  Primen  die  Verpflichtung
  zu,  das  Allernötigste  aus  der  Logik  und  Psychologie  gelegentlich  einzuschalten.
  In  Bayern  wurde  der  philosophische  Unterricht  im  Jahre  1830  abgeschafft
  und  bis  heutigentages  aufgegeben,  nachdem  er  nur  vorübergehend  vom
Jahre  1874—1891  in  beschränkten  Umfange  zugelassen  war.  Auch  in  den
Großherzogtümern  Hessen  und  Sachsen  ist  philosophischer  Unterricht  im  Lehrplan
nicht  vorgesehen.

Es  kann  nach  alledem  nicht  zweifelhaft  sein,  in  welcher  Richtung  die
Entwicklung  des  philosophischen  Unterrichts  sich  vollziehen  muß.  Zunächst
kommt  das,  was  wir  philosophisch  gerichteten  Unterricht  genannt  haben,  für
alle  höheren  Schulen  in  Betracht,  welche  mehr  als  bloße  Fachschulen  zu  sein
beanspruchen.  Wenn  diese  Art  der  philosophischen  Unterweisung  auch  nicht
in  besonderen  Stunden  erteilt  wird  und  so  recht  eigentlich  propädeutischer
Natur  ist,  so  ist  sie  doch  unentbehrlich,  weil  sie  das  philosophische  Material
in  den  Schulwissenschaften  entdecken,  sichten  und  sammeln  hilft.  Hat  man
sich  über  die  Materie  des  Unterrichts  in  der  Philosophie  und  über  die  Formgebung
  genügend  verständigt,  so  daß  ein  vollständiger  Lehrgang  der  Schulphilosophie
  möglich  wird,  dann.wird  es  Zeit  sein,  hierfür  auch  besondere
Stunden  anzusetzen.  Doch  sollte  es  immer  nur  einzelnen  Schulen  auf  besonderen
  Antrag  gestattet  werden,  philosophischen  Unterricht  auf  der  obersten
  Stufe  in  2  wöchentlichen  Stunden  zum  Abschluß  der  schulwissenschaft-